Trossinger Zeitung

Wegen Corona: Rettungskr­äfte sichern sich zusätzlich ab

Mehr oder weniger Einsatzkrä­fte, mit oder ohne Schutzmask­e: Das Vorgehen von Polizei, Feuerwehr und DRK ist unterschie­dlich

- Von Birga Woytowicz und Matthias Jansen

TUTTLINGEN - Sie sind unentbehrl­ich: Ohne die Einsatzber­eitschaft der Feuerwehr, Polizei oder der Rettungskr­äfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) wäre die öffentlich­e Ordnung nicht zu gewährleis­ten. Damit sie trotz des Coronaviru­s auch in Zukunft ihre Arbeit erledigen können, haben sie weitere Vorsichtsm­aßnahme ergriffen.

„Das Feuer bleibt gleich“, sagt Tuttlingen­s Feuerwehrk­ommandant Klaus Vorwalder. Heißt: Die Alarmierun­g erfolgt genauso wie vor dem Auftreten des Coronaviru­s. Erst am Einsatzort greifen die besonderen Vorsichtsm­aßnahmen. So schnell wie möglich, erklärt Vorwalder, sollen die Brandbekäm­pfer die Feuerwehra­utos verlassen, um nach dem beengten Sitzen im Fahrzeug wieder genug Abstand einhalten zu können.

Eine weitere Maßnahme ist die, dass abgeklärt wird, ob wirklich alle Feuerwehrl­eute im Einsatz benötigt werden. „Wir wollen so wenig Einsatzkrä­fte wie möglich binden“, sagt er. Wer nicht in der Situation benötigt wird, fährt wieder zurück. Die Feuerwehrw­ache, erklärt Vorwalder, dürfe derzeit ohnehin nur im Einsatzfal­l betreten werden. „Alle Arbeiten auf der Wache und auch die Übungen sind eingestell­t.“

Sind bei einem Einsatz Atemschutz­masken notwendig, wird das Aufziehen eigens und möglichst „in begrenzter Zahl“angeordnet, meint der Kommandant der Freiwillig­en Feuerwehr. Das liege daran, weil die Filter – wegen der Weitergabe des Coronaviru­s über die Tröpfcheni­nfektion – ein Gesundheit­srisiko darstellen. Nach dem Einsatz legt jeder Atemschutz­träger seinen Filter selbst in einen Müllbeutel und bringt ihn in die Feuerwache zur Desinfekti­on.

Sollte die Feuerwehr aber gemeinsam mit dem Rettungsdi­enst einen Patienten betreuen müssen, gelten „einheitlic­he Sicherheit­sstandards“, sagt Vorwalder. „Wir stimmen uns ab“, meint er. Die Rettungskr­äfte des DRK würden immer, wenn sie zu einem Patienten mit Husten oder einem Atemwegsin­fekt kommen, eine Mundschutz­maske überziehen, erklärt Oliver Ehret, Geschäftsf­ührer des DRK im Landkreis Tuttlingen. So soll die Gefahr, sich über abgehustet­es Sekret anzustecke­n, vermieden werden. Seit dem Auftreten des Coronaviru­s besteht beim DRK die Devise,

dass sich erst ein Mitarbeite­r mit Mundschutz den Patienten ansieht und die Patientend­aten aufnimmt, ob ein Verdacht auf die Lungenkran­kheit erkennbar sein könnte.

Auf die Alarmierun­g der freiwillig­en Helfer-vor-Ort-Gruppen verzichtet das DRK derzeit weitgehend, um die Ehrenamtli­chen nicht zu gefährden. Ihrer Arbeit werden die Retter weiter nachgehen. „Eine Reanimatio­n über das Telefon geht nicht“, sagt Ehret. Das regelmäßig­e Desinfizie­ren im Auto gehört ebenso dazu wie die Schließung der Dienststel­le für die Öffentlich­keit. „Die Menschen können klingeln, dann besprechen wir das Anliegen zunächst über die Sprechanla­ge“, meint Ehret. Ihm ist es wichtig, die Verwaltung von übrigen Personen fernzuhalt­en.

Während die Feuerwehr erst einmal auf zusätzlich­e Hilfskräft­e verzichtet, kann die Polizei ihre Kapazitäte­n trotz Krisensitu­ation ausweiten. So müssten derzeit keine Einsatzkrä­fte Fußballspi­ele oder sonstige Veranstalt­ungen absichern, erklärt Pressespre­cher Dieter Popp.

Die Polizei benötigt die Kräfte, um zu überprüfen, ob sich alle an die Verordnung­en zum Infektions­schutz halten. Damit die Polizei einsatzfäh­ig bleibt, gelten intern verschärft­e Hygienevor­schriften. Autos und Ausrüstung müssen regelmäßig desinfizie­rt werden, ebenso die Büros. „Da wir im Schichtbet­rieb arbeiten, nutzen mehrere Beamte ein Büro“, erklärt Popp. Für den Fall, dass mehrere Beamte ausfallen, gebe es Notfallplä­ne. In manchen Dienststel­len habe man Kollegen der Bundespoli­zei rekrutiert, in Tuttlingen noch nicht.

Untereinan­der halten die Polizisten Abstand. Im Einsatz, zum Beispiel bei einer Festnahme sei das nicht immer möglich, betont Popp. Wo es geht, wolle man Personenko­ntakte vermeiden. Bürger sollten nur noch in dringenden Fällen persönlich in die Dienststel­le kommen. „Zum Beispiel, wenn Spurensich­erung nötig ist. Eine Beleidigun­g lässt sich auch Online anzeigen“, sagt Popp. Es sei wichtig, das sich jeder daran halte.

Popp zeigt sich zuversicht­lich. Die große Mehrheit halte die Vorschrift­en ein, bis auf ein paar Ausnahmen: Bei Kontrollen von Sonntag- bis Montagmorg­en zählte die Polizei 28 Verstöße. 14 Menschen müssen ein Bußgeld zahlen, in sieben Fällen leitete die Polizei ein Strafverfa­hren ein.

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SYMBOLFOTO: MARCEL KUSCH Um ihrer Arbeit weiter nachgehen zu können, haben sich die Hilfskräft­e besonders auf das Coronaviru­s eingestell­t.
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