Verzicht auf Kindergartengebühren
Aussetzung der Gebühren während der Zeit der Schließung – Falsche Gerüchte im Umlauf
SPAICHINGEN - Auch für die Spaichinger Kindergärten werden für den April die Kindergartengebühren ausgesetzt. In den beiden Kindergärten der katholischen Gemeinde und den St.-Michael-Kindergarten ist dies sogar schon für den März der Fall. Kindergärten und Kindertagesstätten sind – ebenso wie die Schulen – überall im Land seit Dienstag, 17. März, geschlossen, beziehungsweise stehen nur für Notfallbetreuungen bereit.
Der Bürgermeister hat den Verzicht auf Gebühren vom 1. April bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Betrieb wieder aufgenommen werden kann, für den städtischen Kindergarten Sonnenschein und die an der Schillerschule betreuten Kinder verfügt. Zuvor hatten am Donnerstag alle Fraktionsvorsitzenden in einer Sitzung unter der Leitung von Bürgermeisterstellvertreter Werner Reisbeck dem zugestimmt. Die katholische und die evangelische Gemeinde sowie das katholische Schulwerk haben sich dem angeschlossen und verzichten bis auf weiteres ebenfalls auf Gebühren.
Die katholische Kirchengemeinde Spaichingen, Träger der Kindergärten St. Raphael und St. Franziskus, hat bereits im März keine Beiträge mehr eingezogen. „Dies konnten wir so veranlassen, da wir immer erst zum 20. des Monats abbuchen“, so Kirchenpflegerin Sabine Berges gegenüber unserer Zeitung. „Die katholische Kirchengemeinde Spaichingen ist somit schon einen Monat im Vorlauf.“
Leider, so der evangelische Pfarrer Johannes Thieman am Dienstag auf Anfrage des Heuberger Bote, gebe es „von städtischer Seite kein eindeutiges Signal, wie wir uns verhalten sollen“. Doch nach Rückfrage bei der Stadt und der katholischen Kirchengemeinde werden auch für den evangelischen Kindergarten die Beiträge für April ausgesetzt. Und dies gelte dann auch – wie übrigens auch in den anderen Kindergärten – für Kinder, die eventuell Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben. Ganz aktuell sei dies aber im evangelischen Kindergarten noch nicht der Fall, es gebe aber wohl schon eine Bedarfsanmeldung.
Anspruch auf eine Notfallbetreuung haben Kinder, wenn beide Elternteile oder aber ein alleinerziehendes Elternteil in den sogenannten „kritischen Infrastrukturen“arbeitet, also etwa bei Polizei, Feuerwehr, medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten,
Lebensmittelproduktion und Lebensmitteleinzelhandel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasserversorgung.
Offenbar, so die katholische Kirchenpflegerin Sabine Berges, geht auch das Gerücht um, dass die katholische Kirchengemeinde keine Gehälter an die Erzieherinnen auszahlen würde. „Dies entspricht nicht der Wahrheit“betont Sabine Berges: „Die Gehälter unserer Erzieherinnen und auch der anderen Mitarbeiter der katholischen Kirchengemeinde Spaichingen sind selbstverständlich gesichert. Als reine Vorsichtsmaßnahme werden wir die Lohn- und Gehaltszahlungen an die Mitarbeiter zehn Tage früher als sonst überweisen. Die Diözese sorgt für die entsprechende Liquidität, tritt also hier in Vorleistung.“