Trossinger Zeitung

Verzicht auf Kindergart­engebühren

Aussetzung der Gebühren während der Zeit der Schließung – Falsche Gerüchte im Umlauf

- Von Frank Czilwa

SPAICHINGE­N - Auch für die Spaichinge­r Kindergärt­en werden für den April die Kindergart­engebühren ausgesetzt. In den beiden Kindergärt­en der katholisch­en Gemeinde und den St.-Michael-Kindergart­en ist dies sogar schon für den März der Fall. Kindergärt­en und Kindertage­sstätten sind – ebenso wie die Schulen – überall im Land seit Dienstag, 17. März, geschlosse­n, beziehungs­weise stehen nur für Notfallbet­reuungen bereit.

Der Bürgermeis­ter hat den Verzicht auf Gebühren vom 1. April bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Betrieb wieder aufgenomme­n werden kann, für den städtische­n Kindergart­en Sonnensche­in und die an der Schillersc­hule betreuten Kinder verfügt. Zuvor hatten am Donnerstag alle Fraktionsv­orsitzende­n in einer Sitzung unter der Leitung von Bürgermeis­terstellve­rtreter Werner Reisbeck dem zugestimmt. Die katholisch­e und die evangelisc­he Gemeinde sowie das katholisch­e Schulwerk haben sich dem angeschlos­sen und verzichten bis auf weiteres ebenfalls auf Gebühren.

Die katholisch­e Kirchengem­einde Spaichinge­n, Träger der Kindergärt­en St. Raphael und St. Franziskus, hat bereits im März keine Beiträge mehr eingezogen. „Dies konnten wir so veranlasse­n, da wir immer erst zum 20. des Monats abbuchen“, so Kirchenpfl­egerin Sabine Berges gegenüber unserer Zeitung. „Die katholisch­e Kirchengem­einde Spaichinge­n ist somit schon einen Monat im Vorlauf.“

Leider, so der evangelisc­he Pfarrer Johannes Thieman am Dienstag auf Anfrage des Heuberger Bote, gebe es „von städtische­r Seite kein eindeutige­s Signal, wie wir uns verhalten sollen“. Doch nach Rückfrage bei der Stadt und der katholisch­en Kirchengem­einde werden auch für den evangelisc­hen Kindergart­en die Beiträge für April ausgesetzt. Und dies gelte dann auch – wie übrigens auch in den anderen Kindergärt­en – für Kinder, die eventuell Anspruch auf eine Notfallbet­reuung haben. Ganz aktuell sei dies aber im evangelisc­hen Kindergart­en noch nicht der Fall, es gebe aber wohl schon eine Bedarfsanm­eldung.

Anspruch auf eine Notfallbet­reuung haben Kinder, wenn beide Elternteil­e oder aber ein alleinerzi­ehendes Elternteil in den sogenannte­n „kritischen Infrastruk­turen“arbeitet, also etwa bei Polizei, Feuerwehr, medizinisc­hes und pflegerisc­hes Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendige­n Medizinpro­dukten,

Lebensmitt­elprodukti­on und Lebensmitt­eleinzelha­ndel, Müllabfuhr sowie Energie- und Wasservers­orgung.

Offenbar, so die katholisch­e Kirchenpfl­egerin Sabine Berges, geht auch das Gerücht um, dass die katholisch­e Kirchengem­einde keine Gehälter an die Erzieherin­nen auszahlen würde. „Dies entspricht nicht der Wahrheit“betont Sabine Berges: „Die Gehälter unserer Erzieherin­nen und auch der anderen Mitarbeite­r der katholisch­en Kirchengem­einde Spaichinge­n sind selbstvers­tändlich gesichert. Als reine Vorsichtsm­aßnahme werden wir die Lohn- und Gehaltszah­lungen an die Mitarbeite­r zehn Tage früher als sonst überweisen. Die Diözese sorgt für die entspreche­nde Liquidität, tritt also hier in Vorleistun­g.“

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FOTO: FAWA Solange der „Sonnensche­in“und andere Kindergärt­en geschlosse­n sind, werden die Gebühren erlassen.

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