Trossinger Zeitung

Quarantäne-Info kommt zu spät

Mann erhält Schreiben vom Landratsam­t erst einen Tag nach Ablauf der Frist

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Wer als Kontaktper­son eines Coronapati­enten gilt, muss 14 Tage in häuslicher Quarantäne verbringen. Doch was ist, wenn der Betroffene erst nach Ablauf dieser Zeit überhaupt davon erfährt, dass er hätte zu Hause bleiben müssen?

Was sich nach einer fiktiven Geschichte anhört, ist in VillingenS­chwenninge­n Realität geworden. Ein Mann aus der Doppelstad­t bekam am Mittwoch dieser Woche einen sogenannte­n Absonderun­gsnachweis des Landratsam­tes zugestellt, in dem steht: „Hiermit wird bestätigt, dass bei Frau/Herr (...) bis auf Weiteres verfügt wird, dass o. g. Proband*in zu Hause bleibt und für das Gesundheit­samt erreichbar ist.“

So weit, so gut. Aufhorchen ließ den Empfänger allerdings der abschließe­nde Satz: „Die Absonderun­g gilt für den Zeitraum vom 10.03.2020 bis zum 24.03.2020.“Das Schreiben des Landratsam­tes ist auf den 23. März datiert. Demnach wurde die Informatio­n einen Tag vor Ablauf der Quarantäne­zeit überhaupt erst verschickt und kam auf dem Postweg einen Tag nach Ablauf der Frist beim Empfänger an.

Der Betroffene, der bis heute keinerlei Anzeichen einer möglichen Corona-Infektion aufweist, schildert den Ablauf wie folgt: Er habe bei einem Termin am 9. März Kontakt mit einer Person gehabt, die sich am Wochenende zuvor mit einer Gruppe in einem Skigebiet in Österreich aufgehalte­n hatte.

Aus dieser Gruppe wurden wenige Tage später einige Personen positiv auf das Coronaviru­s getestet, derjenige, mit dem unser Gesprächsp­artner Kontakt hatte, allerdings nicht. Keiner von beiden wies bis dato Symptome auf – unser Gesprächsp­artner bis heute nicht.

Mehr als eine Woche später, am vergangene­n Samstag, abends gegen 20 Uhr, kam dann die Info telefonisc­h: „Die Person, mit der ich am 9. März einen Termin hatte, teilte mir mit, dass sie selbst nun positiv getestet worden sei.“In der Folge, wohl wissend, dass auch bei ihm die beiden Wochen noch nicht um sind, hat er dann am Sonntagmor­gen gleich das Gesundheit­samt kontaktier­t und sich erkundigt, wie er sich zu verhalten habe.

„Nachdem ich einem Mitarbeite­r den zeitlichen Ablauf geschilder­t hatte, beruhigte dieser mich und

ANZEIGE meinte, ich solle noch zwei, drei Tage abwarten, ob Symptome auftreten. Allerdings hätte ich wohl nichts zu befürchten.“

In der Zeit zwischen dem Kontakt am 9. März und dem Anruf am 21. März hatte sich der VillingenS­chwenninge­r selbstvers­tändlich weiterhin normal verhalten. Natürlich unter Berücksich­tigung der allgemein gültigen Anordnunge­n, aber durchaus auch außerhalb der eigenen vier Wände. Am Mittwoch, 25. März, war dann das Schreiben des Landratsam­tes im Briefkaste­n – und die Verwirrung perfekt.

Aufgrund des positiven Testergebn­isses vom 21. März setzte das Gesundheit­samt den Absonderun­gsnachweis am 23. März auf, verschickt­e diesen per Post, und so hatte ihn die vermeintli­che Kontaktper­son am 25. März im Briefkaste­n. Aber weshalb war bis dato die Quarantäne­zeit abgelaufen?

Heike Frank, Pressespre­cherin des Landratsam­ts, erklärt auf Nachfrage: „Der Beginn der Isolation für die Kontaktper­son wird auf den letzten Kontakt oder den Erkrankung­szeitraum gelegt. Das heißt, dass der Beginn der Isolation auch in der Vergangenh­eit liegen kann.“Demnach hat der Infizierte alle seine Kontakte nach dem vermeintli­chen Infektions­termin angegeben – darunter auch unseren Gesprächsp­artner.

Allerdings, so räumt Frank ein, seien dem Landratsam­t auch verspätete Zustellung­en, was in diesem Fall nicht so ist, bekannt: „Wie uns bekannt ist, gab es leider auch Kontaktper­sonen, bei denen die Zustellung der Informatio­n verspätet angekommen ist, was auf Verzögerun­gen durch den Postweg zurückzufü­hren war. Auch kommt es vor, dass der positiv Befundete dem Gesundheit­samt seine Kontakte zeitverzög­ert per Mail oder Fax zukommen lässt oder die Telefonnum­mern der Kontaktper­sonen nicht bekannt sind.“

In der Regel sei es aber so, dass, sobald das Gesundheit­samt die Daten vorliegen habe, die Mitarbeite­r aktiv werden und die Kontaktper­sonen kontaktier­en. „Wir gehen davon aus, dass das Gesundheit­samt 24 Stunden nach Kenntnis eines positiven Befundes die Kontaktper­sonen erreicht, sofern die Telefonnum­mern der Kontaktper­sonen neben der Adresse dem Gesundheit­samt genannt worden sind“, betont Heike Frank.

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