Grünschnittabgabe im Kreis ist wieder möglich
Anlieferung ab 14. April darf maximal zu zweit erfolgen
LANDKREIS TUTTLINGEN (pm) Der Landkreis Tuttlingen hat sich entschieden, die Grünguthöfe unter bestimmten Voraussetzungen wieder zu öffnen. Ab Dienstag, 14. April, haben die Grünguthöfe in Aldingen, Geisingen, Königsheim, Mühlheim, Spaichingen, Trossingen, Tuttlingen und Wehingen wieder geöffnet.
Die Öffnungszeiten der Grünguthöfe sind wie folgt: Dienstag bis Freitag, 9 bis 12 sowie 13 bis 18 Uhr und Samstag von 9 bis 13 Uhr. Diese erweiterten Öffnungszeiten, die nur für die Woche von Dienstag, 14. April, bis Samstag, 18. April gelten, sollen dazu dienen, die Abgabe des bisher gesammelten Grünschnitts zeitlich großzügig zu verteilen. Ab Montag, 20. April, gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten.
Folgende Hinweise sind von allen Bürgern, die Grünschnitt bringen, zu beachten, so das Landratsamt in einer Pressemitteilung:
Die Besuche der Grünguthöfe sind auf das notwendige Minimum zu beschränken. Die Anlieferung darf maximal zu zweit erfolgen. Das Personal des Landkreises kann beim Entladen nicht helfen. Die Anzahl der gleichzeitigen Anlieferer ist je nach Größe der Grünschnittsammelstelle begrenzt. Daher ist mit Wartezeiten zu rechnen. Während der Wartezeit darf das Auto nicht verlassen werden. Sollten sich Rückstaus bis auf befahrene Straßen bilden, werden die Anlieferer gebeten, den Grünschnitt zu einem späteren Zeitpunkt zu bringen. Die Hygieneund Abstandsregeln sind dringend einzuhalten.
Die Wertstoffhöfe bleiben zunächst weiterhin geschlossen. Sperrmüll kann wie bisher nach vorheriger Anmeldung abgeführt werden. Die private Anlieferung von Bauschutt auf der Deponie Talheim wird voraussichtlich wieder ab dem 20. April möglich sein.
Sobald sich Änderungen ergeben, wird das Landratsamt Tuttlingen über diese Zeitung darüber informieren. Zudem sind die Informationen über die Internetseite des Landkreises und über die AbfallApp einsehbar: www.abfall-tuttlingen.de www.abfallwecker.de