Trossinger Zeitung

Neue Corona-Verordnung sorgt für Ärger

Betroffen sind auch Zahnärzte – FDP-Fraktionsc­hef Rülke spricht von „Berufsverb­ot“

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STUTTGART (lsw) - Vor den Osterfeier­tagen hat die grün-schwarze Landesregi­erung die Corona-Verordnung ein weiteres Mal überarbeit­et. Die Änderungen seien am Donnerstag­abend vom Ministerra­t beschlosse­n worden, hieß es in einer Pressemitt­eilung am Karfreitag in Stuttgart. In den neuen Änderungen wird Prostituti­on gänzlich verboten, in den Landeserst­aufnahmeei­nrichtunge­n dürfen Neuankömml­inge für 14 Tage abgesonder­t und unter Quarantäne gestellt werden. Außerdem wurde das Betretungs­verbot in stationäre­n Einrichtun­gen für Menschen mit Behinderun­gen gelockert. Voraussetz­ung sei, dass dort von keinem erhöhten Infektions­risiko ausgegange­n werde.

Ferner sind Behandlung­en beim Zahnarzt – Oralchirur­gie, Zahn-, Mund- und Kieferheil­kunde, Kieferorth­opädie – ab sofort nur bei akuten Erkrankung­en oder im Notfall zulässig. Die FDP geht deswegen auf die Barrikaden.

„Die vierte Verordnung der Landesregi­erung bedeutet für Zahnärztin­nen und Zahnärzte faktisch ab heute ein Berufsverb­ot in BadenWürtt­emberg“, erklärte FDP-Fraktionsc­hef Hans-Ulrich Rülke am Karfreitag. Diese massive und bundesweit einmalige Einschränk­ung sei nicht mit der Landeszahn­ärztekamme­r abgestimmt.

Die Verordnung sei ein einmaliger Vertrauens­bruch gegenüber den

Zahnärzten, und auch gegenüber dem Sozialauss­chuss, betonte der gesundheit­spolitisch­e Sprecher der FDP-Fraktion, Jochen Haußmann. Dass Gesundheit­sminister Manfred Lucha (Grüne) in einer Telefonkon­ferenz mit dem Sozialauss­chuss am Donnerstag dazu nichts erwähnt habe, sei ein Affront gegen die Mitglieder des Landtags.

Landeszahn­ärztepräsi­dent Torsten Tomppert fügte hinzu: „Die Zahnärzte sind trotz Corona-Krise für die Patientinn­en und Patienten da und nehmen unsere Verantwort­ung, sie zahnärztli­ch zu behandeln, wahr.“Die nicht abgestimmt­e neue Verordnung sorge nun für eine böse Überraschu­ng. Die Zahnärztes­chaft frage sich bei der ungenauen Formulieru­ng, ob es sich hierbei um ein Berufsverb­ot für Zahnärzte handele. In der überarbeit­eten Fassung, die seit Karfreitag gilt, werden die Einschränk­ungen der zahnärztli­chen Behandlung in Paragraf 6a geregelt.

Gesundheit­sminister Lucha begründete die neue Fassung der Corona-Verordnung mit der dynamische­n Lage der Pandemie. „Wir stellen die Verordnung permanent auf den Prüfstand und passen sie immer wieder an die aktuelle Lage an.“Gleichzeit­ig appelliert­e er noch einmal an die Bürger, weiterhin Abstand zu halten. „Wir sehen einen Silberstre­if am Horizont. Die Kurve der Neuinfekti­onen flacht etwas ab, aber von Entwarnung kann noch keine Rede sein.“

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FOTO: MARKUS SCHOLZ/DPA Die Regelungen des Landes Baden-Württember­g zur Bekämpfung der Corona-Krise werden immer wieder neu angepasst. Diesmal sind die Zahnärzte betroffen – und die FDP-Fraktion schäumt.

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