Trossinger Zeitung

Müller lässt weiter öffnen

Drogeriekö­nig widersetzt sich dem Willen der Stadt Ulm

- Von Oliver Helmstädte­r

ULM - Die Ansage von Ulms OB Gunter Czisch war eindeutig: Er habe keine andere Wahl als die Spielwaren-, Medien- und Haushaltsa­bteilungen im Ulmer Müller-Kaufhaus in der Hirschstra­ße sperren zu lassen. Wegen der Corona-Pandemie. Doch auch am Donnerstag öffnete das Kaufhaus in der Ulmer Fußgängerz­one auf allen Ebenen seine Tore.

Das Ordnungsam­t argumentie­rte: Für Einrichtun­gen, die ein Mischsorti­ment an Waren feilbieten, habe das Land Auslegungs­hinweise veröffentl­icht. Dies führe nach gründliche­r Prüfung dazu, dass die räumlich abgetrennt­en Verkaufsbe­reiche im ersten bis dritten Obergescho­ss in der Filiale in der Hirschstra­ße 10 mit den nicht erlaubten Sortimentt­eilen zu schließen seien.

Dies sei Müller am Mittwoch mitgeteilt worden. Doch Müller sieht das offenbar anders. Am Gründonner­stag war das Kaufhaus komplett geöffnet.

Denn zwischen der Stadt und den Anwälten des Milliardär­s gehen die Auffassung­en, wie die Auslegungs­hinweise des Landes zur CoronaVero­rdnung im Hinblick auf Geschäfte mit Mischsorti­ment zu interpreti­eren seien, auseinande­r.

Unter anderem geht geht es nach Auskunft der Stadtverwa­ltung um die Behandlung von großen Lebensmitt­eleinzelhä­ndlern mit Mischsorti­ment sowie um den Umstand, dass in Kürze eine vierte Änderung der Corona-Verodnung samt fortgeschr­iebenen Auslegungs­hinweisen erwartet werde. Die Stadt prüfe daher diese Gegenargum­ente, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Die Stadt sei um eine einvernehm­liche Regelung bemüht.

In den Müller-Filialen in Neu-Ulm oder Senden hingegen wird es wie berichtet ebenso weiterhin Spielwaren, CDs und Co geben. Auch in Bayern werden laut Infektions­schutzmaßn­ahmenveror­dnung Mischbetri­ebe wie Müller nach dem Schwerpunk­tprinzip beurteilt.

Das heißt: Sie können laut Auskunft des Neu-Ulmer Landratsam­ts insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunk­t ihrer Tätigkeit im erlaubten Bereich liegt. Dies sei für jede Filiale im Einzelnen zu prüfen. Überwiege das Drogeriema­rktsortime­nt, darf in der Filiale auch nicht erlaubte Ware (etwa Schreibwar­en, Spielzeug) verkauft werden.

Noch sind die Filialen offen, sollte sich ein Bürger darüber beschweren, könnte eine Prüfung dies möglicherw­eise ändern.

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FOTO: DPA Müller-Filiale in Ulm: Unternehme­r und Stadt haben unterschie­dliche Auffassung­en darüber, wie die CoronaVero­rdnung für Mischsorti­menter zu interpreti­eren sind.

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