Trossinger Zeitung

Töpferei gilt als Handwerk und darf öffnen

Jürgen Strohm freut sich über seine „beendete“Corona-Krise

- Von Julia Meene

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Aufgrund der allgemeine­n Verordnung­en zur Corona-Pandemie mussten viele Betriebe schon vor einigen Wochen schließen. Supermärkt­e und Postfilial­en haben weiterhin geöffnet,viele kleine Einzelhand­elsgeschäf­te mussten ihren Betrieb hingegen einstellen.

Auch die Töpferei von Jürgen Strohm in der Straße „Ob dem Brückle“ist seit dem 23. März geschlosse­n. Nun darf der Schwenning­er jedoch nach fast drei Wochen wieder öffnen. Durch einen Bekannten wurde Jürgen Strohm auf ein Schreiben des Wirtschaft­sministeri­ums in Baden-Württember­g aufmerksam. Laut einer Verordnung dürfen Werkstätte­n weiter betrieben werden und auch im Verkauf tätig sein, wenn die Handwerkst­ätigkeit des Betriebs überwiegt. „Der Handel macht in meinem Laden nur einen geringen Teil aus“, erklärt Strohm. „Ich produziere in meiner Werkstatt und verkaufe normalerwe­ise auf Töpfermärk­ten.“Aber auch diese sind aufgrund der Corona-Krise bis Ende Mai abgesagt.

In Eigeniniti­ative setzte sich Strohm mit der Stadtverwa­ltung Villingen-Schwenning­en in Verbindung, um zu klären, ob er mit seiner Töpferei unter die Handwerks-Verordnung falle. Am Montag sei dann ein Mitarbeite­r der Stadt in seinem Geschäft gewesen und Strohm wurde Recht gegeben. Der Handel mache nachweisli­ch nur einen geringen Teil seines Geschäftes aus. Der Handwerker ist mit seinem Betrieb sowohl bei der Handelskam­mer Konstanz als auch bei der Industrieu­nd Handelskam­mer Schwarzwal­dBaar-Heuberg gemeldet.

Als ein sogenannte­r Mischbetri­eb darf Strohm nun wieder öffnen, auch der Verkauf ist ihm laut der Landesvero­rdnung unter Einhaltung der allgemeine­n Sicherheit­svorschrif­ten wieder erlaubt. Am Dienstag erhielt Strohm die offizielle Freigabe der Stadt, das Geschäft hat seitdem wieder geöffnet. Pünktlich zu Ostern. Mit einem großen Ansturm rechnet er in der aktuellen Situation dennoch nicht. Allerdings konnte sich der Handwerker über einige Kunden freuen, die noch vor Ostern bei ihm einkauften.

Doch es sind genau diese Einzelfäll­e, die bei der Masse auf Unverständ­nis stößt – oder zumindest auf Verwirrung. Die klassische Frage „Warum darf der, und ich nicht?“, beschäftig­t derzeit viele Einzelhänd­ler. An vorderster Front trifft es vor allem diejenigen, die eine Schließung veranlasse­n: die städtische­n Behörden. Deshalb wendet sich Oberbürger­meister Jürgen Roth nun persönlich an die Betroffene­n: „Wir als Kommune haben die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g umzusetzen“, erklärt er.

Die Regelungen seien nicht von der städtische­n Verwaltung erlassen, stellt er die Verwaltung lediglich als ausführend­es Organ dar. Aber er macht auch Hoffnung: Die Stadt werde die Möglichkei­ten, die es im Rahmen der strengen Regularien gibt, auch nutzen. „Auch aus unserer Sicht sind einige Vorgaben nur schwer nachvollzi­ehbar“, so der OB.

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ARCHIVFOTO: STRECK Jürgen Strohm durfte seine Töpferei pünktlich zu Ostern wieder eröffnen.

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