Töpferei gilt als Handwerk und darf öffnen
Jürgen Strohm freut sich über seine „beendete“Corona-Krise
VS-SCHWENNINGEN (sbo) - Aufgrund der allgemeinen Verordnungen zur Corona-Pandemie mussten viele Betriebe schon vor einigen Wochen schließen. Supermärkte und Postfilialen haben weiterhin geöffnet,viele kleine Einzelhandelsgeschäfte mussten ihren Betrieb hingegen einstellen.
Auch die Töpferei von Jürgen Strohm in der Straße „Ob dem Brückle“ist seit dem 23. März geschlossen. Nun darf der Schwenninger jedoch nach fast drei Wochen wieder öffnen. Durch einen Bekannten wurde Jürgen Strohm auf ein Schreiben des Wirtschaftsministeriums in Baden-Württemberg aufmerksam. Laut einer Verordnung dürfen Werkstätten weiter betrieben werden und auch im Verkauf tätig sein, wenn die Handwerkstätigkeit des Betriebs überwiegt. „Der Handel macht in meinem Laden nur einen geringen Teil aus“, erklärt Strohm. „Ich produziere in meiner Werkstatt und verkaufe normalerweise auf Töpfermärkten.“Aber auch diese sind aufgrund der Corona-Krise bis Ende Mai abgesagt.
In Eigeninitiative setzte sich Strohm mit der Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen in Verbindung, um zu klären, ob er mit seiner Töpferei unter die Handwerks-Verordnung falle. Am Montag sei dann ein Mitarbeiter der Stadt in seinem Geschäft gewesen und Strohm wurde Recht gegeben. Der Handel mache nachweislich nur einen geringen Teil seines Geschäftes aus. Der Handwerker ist mit seinem Betrieb sowohl bei der Handelskammer Konstanz als auch bei der Industrieund Handelskammer SchwarzwaldBaar-Heuberg gemeldet.
Als ein sogenannter Mischbetrieb darf Strohm nun wieder öffnen, auch der Verkauf ist ihm laut der Landesverordnung unter Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften wieder erlaubt. Am Dienstag erhielt Strohm die offizielle Freigabe der Stadt, das Geschäft hat seitdem wieder geöffnet. Pünktlich zu Ostern. Mit einem großen Ansturm rechnet er in der aktuellen Situation dennoch nicht. Allerdings konnte sich der Handwerker über einige Kunden freuen, die noch vor Ostern bei ihm einkauften.
Doch es sind genau diese Einzelfälle, die bei der Masse auf Unverständnis stößt – oder zumindest auf Verwirrung. Die klassische Frage „Warum darf der, und ich nicht?“, beschäftigt derzeit viele Einzelhändler. An vorderster Front trifft es vor allem diejenigen, die eine Schließung veranlassen: die städtischen Behörden. Deshalb wendet sich Oberbürgermeister Jürgen Roth nun persönlich an die Betroffenen: „Wir als Kommune haben die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg umzusetzen“, erklärt er.
Die Regelungen seien nicht von der städtischen Verwaltung erlassen, stellt er die Verwaltung lediglich als ausführendes Organ dar. Aber er macht auch Hoffnung: Die Stadt werde die Möglichkeiten, die es im Rahmen der strengen Regularien gibt, auch nutzen. „Auch aus unserer Sicht sind einige Vorgaben nur schwer nachvollziehbar“, so der OB.