Tafelläden werden wieder geöffnet
Einlass in den Ausgabestellen nur mit Mundschutz
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Die Tafelläden in der Gerwigstraße 6 in Villingen und Ob dem Brückle 27 in Schwenningen sind ab Montag, 20. April, wieder geöffnet. Gleichzeitig treten in den Tafelläden neue Einkaufsregeln in Kraft, informiert der Förderverein „Macht mit“.
Nachdem sich die Tafel VillingenSchwenningen gezwungen sah, ihre Ausgabestellen im SchwarzwaldBaar-Kreis aufgrund der Verbreitung des Coronavirus temporär zu schließen, seien in den vergangenen Wochen weitreichende bauliche und organisatorische Maßnahmen umgesetzt worden. Diese erlauben eine teilweise Wiedereröffnung einzelner Tafelläden, so der Verein. Die getroffenen Maßnahmen umfassen unter anderem die Neuorganisation der Einkaufsprozesse nach den Richtlinien des Wirtschaftsministeriums, die Installation von Schutzscheiben aus Plexiglas im verlegten und neu gestalteten Kassenbereich, die Anbringung von Warte- und Abstandsmarkierungen, die Ausstattung des reduzierten Verkaufspersonals mit Schutzausrüstung wie Handschuhe, Mundschutze, Desinfektionsmittel, sowie neue Reinigungs- und Hygienerichtlinien
für die Reinigung der Tafelläden. Auch die Wareneinholung und -sortierung sei entsprechend umstrukturiert und den Maßgaben des Infektionsschutzes angepasst worden.
Dabei gelten bis auf Weiteres folgende Regeln und Einschränkungen: Der Tafelladen in Schwenningen öffnet am Dienstag und Freitag ab 15 Uhr jeweils für die Hälfte seiner Kunden. Am Dienstag können Kunden einkaufen, deren Tafelausweis eine gerade Nummer hat, am Freitag diejenigen, deren Ausweis eine ungerade Nummer ausweist. In Villingen ist der Tafelladen am Montag und Mittwoch jeweils ab 15 Uhr geöffnet. Am Montag können Karteninhaber mit gerader, am Mittwoch Kunden mit ungerader Ausweisnummer einkaufen.
Pro Tafelausweis darf nur eine Person einkaufen. Die Kunden müssen – unter Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands von 1,5 Meter – vor dem Laden auf den Einlass warten. Im Laden sind stets nur drei Personen gleichzeitig zugelassen. Während des Einkaufs in den Tafelläden muss ein Mundschutz getragen werden.