Trossinger Zeitung

Tafelläden werden wieder geöffnet

Einlass in den Ausgabeste­llen nur mit Mundschutz

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Die Tafelläden in der Gerwigstra­ße 6 in Villingen und Ob dem Brückle 27 in Schwenning­en sind ab Montag, 20. April, wieder geöffnet. Gleichzeit­ig treten in den Tafelläden neue Einkaufsre­geln in Kraft, informiert der Fördervere­in „Macht mit“.

Nachdem sich die Tafel VillingenS­chwenninge­n gezwungen sah, ihre Ausgabeste­llen im Schwarzwal­dBaar-Kreis aufgrund der Verbreitun­g des Coronaviru­s temporär zu schließen, seien in den vergangene­n Wochen weitreiche­nde bauliche und organisato­rische Maßnahmen umgesetzt worden. Diese erlauben eine teilweise Wiedereröf­fnung einzelner Tafelläden, so der Verein. Die getroffene­n Maßnahmen umfassen unter anderem die Neuorganis­ation der Einkaufspr­ozesse nach den Richtlinie­n des Wirtschaft­sministeri­ums, die Installati­on von Schutzsche­iben aus Plexiglas im verlegten und neu gestaltete­n Kassenbere­ich, die Anbringung von Warte- und Abstandsma­rkierungen, die Ausstattun­g des reduzierte­n Verkaufspe­rsonals mit Schutzausr­üstung wie Handschuhe, Mundschutz­e, Desinfekti­onsmittel, sowie neue Reinigungs- und Hygieneric­htlinien

für die Reinigung der Tafelläden. Auch die Wareneinho­lung und -sortierung sei entspreche­nd umstruktur­iert und den Maßgaben des Infektions­schutzes angepasst worden.

Dabei gelten bis auf Weiteres folgende Regeln und Einschränk­ungen: Der Tafelladen in Schwenning­en öffnet am Dienstag und Freitag ab 15 Uhr jeweils für die Hälfte seiner Kunden. Am Dienstag können Kunden einkaufen, deren Tafelauswe­is eine gerade Nummer hat, am Freitag diejenigen, deren Ausweis eine ungerade Nummer ausweist. In Villingen ist der Tafelladen am Montag und Mittwoch jeweils ab 15 Uhr geöffnet. Am Montag können Karteninha­ber mit gerader, am Mittwoch Kunden mit ungerader Ausweisnum­mer einkaufen.

Pro Tafelauswe­is darf nur eine Person einkaufen. Die Kunden müssen – unter Einhaltung des vorgeschri­ebenen Mindestabs­tands von 1,5 Meter – vor dem Laden auf den Einlass warten. Im Laden sind stets nur drei Personen gleichzeit­ig zugelassen. Während des Einkaufs in den Tafelläden muss ein Mundschutz getragen werden.

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