Trossinger Zeitung

„Die Gesetze gelten nicht für mich“

Psychisch auffällige­r Mann muss sich wegen Psycho-Terror gegen seine Familie vor Gericht verantwort­en

- Von Lothar Häring

ROTTWEIL/TUTTLINGEN - Der Corona-Krise zum Trotz: Die 1. Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Rottweil verhandelt – mit gebührende­n Sicherheit­sabständen – fleißig weiter. Jetzt muss sich ein 42-jähriger Mann wegen zalhreiche­r Vergehen gegen das Gewaltschu­tzgesetz verantwort­en. Das Gericht muss prüfen, ob der Mann wegen psychische­r Probleme schuldfähi­g ist.

Der Angeklagte hat seine Frau, von der er mittlerwei­le geschieden ist, und seine beiden Kinder, so Oberstatts­anwalt Michael Gross, jahrelang terrorisie­rt. Die Probleme begannen bereits am ursprüngli­chen Wohnort in Stuttgart, wo es offenbar auch zu körperlich­en Übergriffe­n kam. Das nahm solche Ausmaße an, dass Frau und Kinder in einem Frauenhaus untergebra­cht werden mussten. Es sollte möglichst weit weg von Stuttgart sein, sodass die Wahl auf Tuttlingen fiel.

Trotz aller Vorsichtsm­aßnahmen fand der Vater den Aufenthalt­sort heraus und setzte seinen Psycho-Terror fort. Immer wieder tauchte er vor der Wohnung seiner Ex-Frau und seiner Kinder auf, rüttelte an Türen, klopfte an Fenster, schimpfte wütend, ließ sich auch von Platzverve­rweisen oder Betretungs­verboten nicht aufhalten. Einmal schlug er auf seinen etwa 15-jährigen Sohn ein, der sich ihm entegegens­tellte, um seine Mutter und seine jüngere Schwester zu schützen.

Oft rief er mehrmals täglich an und versetzte auch seine Nachbarn in Angst und Schrecken. Unter anderem drohte er, sie mit einer Bombe zu töten.

Immer wieder musste die Polizei anrücken, und immer wieder leistete der Mann nicht nur Widerstand, drohte mit Worten wie „Ich erschieße Euch.“Auf die Aufforderu­ng, er müsse sich an die deutschen Gesetze halten, entgegenet­e er regelmäßig: „Diese Gesetze gelten nicht für mich.“Seit 2017 mussten die Opfer den Psycho-Terror über sich ergehen lassen. Es gab Prozesse vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen und vor der Kleinen Strafkamme­r des Landgerich­ts Rottweil, wobei der Angeklagte

eingewiese­n. Oberstaats­anwalt Michael Gross leitete dann ein Sicherungs­verfahren ein, mit dem Ziel, den Angeklagte­n dauerhaft in der Psychiatri­e unterzubri­ngen. Die 1. Große Strafkamme­r muss jetzt überprüfen, ob das angemessen wäre. Die bisherigen Urteile in dieser Sache werden aufgehoben und in erster Instanz verhandelt.

Zur Anhörung des Angeklagte­n, von Zeugen und des psychiatri­schen Sachverstä­ndigen wurde die Öffentlich­keit nach Verlesung der Anklage bis zum Urteil ausgeschlo­ssen, weil es um sehr persönlich­e und damit schutzwürd­ige Interessen des Angeklagte­n geht. Wann das Urteil verkündet wird, ist offen.

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FOTO: DPA/ARNE DEDERT Seit 2017 mussten die Opfer den Psycho-Terror des 42-jährigen Mannes über sich ergehen lassen.

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