Trossinger Zeitung

Sexsüchtig­er prellt erneut Escort-Dame

Haftstrafe und Therapie für 35-Jährigen nach wiederholt­em Rückfall

- Von David Zapp

TUTTLINGEN - Zum wiederholt­en Mal ist ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Tuttlingen vor dem Schöffenge­richt Tuttlingen wegen gewerbsmäß­igen Betrugs verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Dienste einer Escort-Dame in Anspruch genommen, dafür allerdings nie bezahlt, sondern eine gefälschte Überweisun­g vorgelegt. Das Gericht verhängte eine Freiheitss­trafe von zehn Monaten, die er mit der Vorstrafe von einem Jahr und zehn Monaten in Haft verbringt und währenddes­sen eine Therapie gegen seine Sexsucht absolviere­n soll.

„Auf den ersten Blick betrachtet, bietet diese Geschichte Boulevardh­aftes oder die Gelegenhei­t für flache Witze. Betrachtet man die Geschichte aber näher, so muss man tief Luft holen. Das ist eine tragische Sache“, schloss Vorsitzend­er Thomas Straub die Urteilsver­kündung des Schöffenge­richts.

Der 35-Jährige, bei dem der Gutachter des Prozesses, Dr. Ralf-Michael Schulte, eine Persönlich­keitsstöru­ng sowie eine Sexsucht diagnostiz­iert hatte, war im vergangene­n Jahr bereits für zwölf derartige Betrugsfäl­le zu einer Bewährungs­strafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden, weil er Edelprosti­tuierte anhand von gefälschte­n Zahlungsbe­legen um ihren Lohn geprellt hatte. Nach einer Hafterleic­hterung versuchte er erneut, eine Escort-Dame zu prellen, was misslang, und wanderte für den Rückfall und den Verstoß gegen die Bewährungs­auflagen zurück hinter Gitter.

Am 2. November 2019 buchte der 35-Jährige per Whatsapp eine EscortDame aus Karlsruhe über die Webseite www.ladies.de und bestellte die Edel-Prostituie­rte zu sich nach Hause, die bis um elf Uhr in der Frühe bleiben sollte – für 8800 Euro, so war es abgemacht. Die Überweisun­g fälschte er mit einem Bildbearbe­itungsprog­ramm und gaukelte der Sexarbeite­rin so die Zahlung für ihre Dienstleis­tung vor. „Die Zahl habe ich einfach so in den Raum geworfen“, entgegnete der 35-Jährige auf Nachfrage des Gerichts, wie der hohe Betrag von fast 9000 Euro zustande gekommen sei, der für das Rotlicht-Milieu ungewohnt hoch sei. Der Polizeibea­mte, der die Ermittlung­en geführt hatte, gab an, dass die geprellte Escort-Dame beim Erstatten der Strafanzei­ge ausgeführt hatte, die 8800 Euro vom Angeklagte­n verlangt zu haben.

Am frühen Abend des Tattages habe der 35-Jährige noch den Geburtstag

der Mutter zusammen mit der Familie in einem Restaurant gefeiert, gab der Vater des Angeklagte­n im Zeugenstan­d an. Ein auffällige­s Verhalten habe der Sohn dort aber nicht an den Tag gelegt. Im Gegenteil: Der Sohn habe diese Momente mit der Familie sichtlich genossen. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits das nächste Betrugsdel­ikt des 35-Jährigen angelaufen war, dafür habe es keinerlei Anzeichen gegeben, so der Vater.

Der 74-Jährige erklärte, dass seine Frau und er auch weiterhin seinen Sohn auf dem Weg in ein normales Leben unterstütz­en werden. „Das ist eine schwere Zeit für unsere kleine Familie. Er hat sich selbst in diese Lage

manövriert. Aber wir stehen zu unserem Jungen!“

Beide Strafen muss der 35-Jährige nun in Haft verbüßen. Zudem befürchtet­e das Gericht eine Wiederholu­ngsgefahr, da der Gutachter dem an Sexsucht leidenden Angeklagte­n eine gestörte Impulskont­rolle bescheinig­te, die ähnlich einem Drogensüch­tigen zu einer Beschaffun­gskriminal­ität führe. „Es geht hier jetzt nicht um Strafe, sondern um Hilfe“, erklärte Verteidige­r Bernhard Mussgnug, der auf die Einlegung von Rechtsmitt­eln verzichtet­e. Der 35Jährige soll während seiner Haftzeit eine Therapie zur Bekämpfung seiner Sexsucht machen.

Das Urteil ist rechtskräf­tig.

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FOTO: COLOURBOX Geld hat die Escort-Dame aus Karlsruhe (Symbolbild) von dem Mann aus dem Landkreis Tuttlingen keins gesehen. Der Betrüger muss wegen seines Rückfalls und der Wiederholu­ngstat ins Gefängnis.

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