Sexsüchtiger prellt erneut Escort-Dame
Haftstrafe und Therapie für 35-Jährigen nach wiederholtem Rückfall
TUTTLINGEN - Zum wiederholten Mal ist ein 35-jähriger Mann aus dem Landkreis Tuttlingen vor dem Schöffengericht Tuttlingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Der Angeklagte hatte die Dienste einer Escort-Dame in Anspruch genommen, dafür allerdings nie bezahlt, sondern eine gefälschte Überweisung vorgelegt. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, die er mit der Vorstrafe von einem Jahr und zehn Monaten in Haft verbringt und währenddessen eine Therapie gegen seine Sexsucht absolvieren soll.
„Auf den ersten Blick betrachtet, bietet diese Geschichte Boulevardhaftes oder die Gelegenheit für flache Witze. Betrachtet man die Geschichte aber näher, so muss man tief Luft holen. Das ist eine tragische Sache“, schloss Vorsitzender Thomas Straub die Urteilsverkündung des Schöffengerichts.
Der 35-Jährige, bei dem der Gutachter des Prozesses, Dr. Ralf-Michael Schulte, eine Persönlichkeitsstörung sowie eine Sexsucht diagnostiziert hatte, war im vergangenen Jahr bereits für zwölf derartige Betrugsfälle zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten verurteilt worden, weil er Edelprostituierte anhand von gefälschten Zahlungsbelegen um ihren Lohn geprellt hatte. Nach einer Hafterleichterung versuchte er erneut, eine Escort-Dame zu prellen, was misslang, und wanderte für den Rückfall und den Verstoß gegen die Bewährungsauflagen zurück hinter Gitter.
Am 2. November 2019 buchte der 35-Jährige per Whatsapp eine EscortDame aus Karlsruhe über die Webseite www.ladies.de und bestellte die Edel-Prostituierte zu sich nach Hause, die bis um elf Uhr in der Frühe bleiben sollte – für 8800 Euro, so war es abgemacht. Die Überweisung fälschte er mit einem Bildbearbeitungsprogramm und gaukelte der Sexarbeiterin so die Zahlung für ihre Dienstleistung vor. „Die Zahl habe ich einfach so in den Raum geworfen“, entgegnete der 35-Jährige auf Nachfrage des Gerichts, wie der hohe Betrag von fast 9000 Euro zustande gekommen sei, der für das Rotlicht-Milieu ungewohnt hoch sei. Der Polizeibeamte, der die Ermittlungen geführt hatte, gab an, dass die geprellte Escort-Dame beim Erstatten der Strafanzeige ausgeführt hatte, die 8800 Euro vom Angeklagten verlangt zu haben.
Am frühen Abend des Tattages habe der 35-Jährige noch den Geburtstag
der Mutter zusammen mit der Familie in einem Restaurant gefeiert, gab der Vater des Angeklagten im Zeugenstand an. Ein auffälliges Verhalten habe der Sohn dort aber nicht an den Tag gelegt. Im Gegenteil: Der Sohn habe diese Momente mit der Familie sichtlich genossen. Dass zu diesem Zeitpunkt bereits das nächste Betrugsdelikt des 35-Jährigen angelaufen war, dafür habe es keinerlei Anzeichen gegeben, so der Vater.
Der 74-Jährige erklärte, dass seine Frau und er auch weiterhin seinen Sohn auf dem Weg in ein normales Leben unterstützen werden. „Das ist eine schwere Zeit für unsere kleine Familie. Er hat sich selbst in diese Lage
manövriert. Aber wir stehen zu unserem Jungen!“
Beide Strafen muss der 35-Jährige nun in Haft verbüßen. Zudem befürchtete das Gericht eine Wiederholungsgefahr, da der Gutachter dem an Sexsucht leidenden Angeklagten eine gestörte Impulskontrolle bescheinigte, die ähnlich einem Drogensüchtigen zu einer Beschaffungskriminalität führe. „Es geht hier jetzt nicht um Strafe, sondern um Hilfe“, erklärte Verteidiger Bernhard Mussgnug, der auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtete. Der 35Jährige soll während seiner Haftzeit eine Therapie zur Bekämpfung seiner Sexsucht machen.
Das Urteil ist rechtskräftig.