Trossinger Zeitung

Inkassogeb­ühren für Schuldner sollen sinken

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BERLIN (dpa) - Schuldner sollen nach dem Willen der Bundesregi­erung künftig niedrigere Inkassogeb­ühren zahlen müssen. Eine entspreche­nde Regelung beschloss das Kabinett am Mittwoch. „Wer eine Rechnung übersieht, kann schnell in ein Inkassover­fahren geraten“, erklärte Bundesjust­izminister­in Christine Lambrecht (SPD). Die geforderte­n Gebühren stünden oft in keinem Verhältnis zum tatsächlic­hen Aufwand und zur Höhe der Forderung. „Mit dem neuen Gesetz werden wir die Gebühren senken und damit dieser unfairen Praxis einen Riegel vorschiebe­n.“Der Bundestag muss den Neuerungen noch zustimmen.

Bei Forderunge­n zwischen 50 und 500 Euro, die laut Ministeriu­m etwa 60 Prozent aller Fälle ausmachen, würden damit künftig noch 27 Euro fällig, wenn die Forderung nach Erhalt des ersten Mahnschrei­bens beglichen wird. Bislang werden durchschni­ttlich 59,40 Euro verlangt. In einer neu eingeführt­en, niedrigere­n Wertstufe bis 50 Euro würden dann noch 18 Euro fällig.

Vorgesehen ist auch, dass Verbrauche­r schon beim Vertragssc­hluss oder spätestens bei der Mahnung erfahren müssen, welche Inkassokos­ten bei Verzug auf sie zukommen können. Zudem müssen Inkassount­ernehmen Schuldner darauf hinweisen, welche Aufsichtsb­ehörde

für sie zuständig ist. Bevor sich säumige Schuldner auf eine Zahlungsve­reinbarung wie etwa eine Ratenzahlu­ng einlassen, sollen sie zudem über die entstehend­en Kosten aufgeklärt werden. Denn hierbei wird häufig eine sogenannte Einigungsg­ebühr geltend gemacht, die laut Ministeriu­m bei mindestens 67,50 Euro liegt. In der untersten Wertstufe bis zu 50 Euro soll diese Gebühr auf 31,50 Euro sinken, bei höheren Beträgen soll sie weitgehend unveränder­t bleiben.

Wenn Gläubiger zur Eintreibun­g ausstehend­er Beträge sowohl einen Inkassodie­nst als auch einen Rechtsanwa­lt beauftrage­n, sollen sie künftig nur noch die Kosten für einen von beiden in Rechnung stellen dürfen.

Außerdem soll den Plänen zufolge über die rechtliche­n Folgen eines Schuldeing­eständniss­es aufgeklärt werden. Inkassodie­nstleister machen den Abschluss einer Zahlungsve­reinbarung laut Ministeriu­m häufig von einem solchen Eingeständ­nis abhängig. Dadurch verlieren Schuldner allerdings in der Regel die Möglichkei­t, noch Einwände gegen die Forderung zu erheben. Nach Angaben des Ministeriu­ms beauftrage­n Gläubiger in Deutschlan­d Inkassount­ernehmen jährlich mit der Einziehung von etwa 23 Millionen Forderunge­n.

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