Maske wird zum Alltagsbegleiter
Seit Montag gilt in ganz Baden-Württemberg die Maskenpflicht für Kunden in Geschäften sowie im öffentlichen Nahverkehr. Diese Vorschriften wurden von der Stadt Tuttlingen noch ergänzt.
Gilt die Maskenpflicht auch in der Schule?
„Wie die Maskenpflicht an Schulen gehandhabt wird, liegt in der Verantwortung der einzelnen Schulleiter“, erklärt die Stadt Tuttlingen in einer Pressemitteilung. Die Stadt empfehle aber, in bestimmten Bereichen – zum Beispiel in Pausen oder in den Fluren – eine Maske zu tragen.
Gibt es Ausnahmen?
Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar oder es behinderungsbedingt nicht möglich ist. Sofern dies nicht offensichtlich ist, ist für spätere Kontrollen ein Nachweis erforderlich. Dies kann beispielsweise durch eine ärztliche Bestätigung erfolgen.
Auch schwerhörige oder gehörlose Menschen, die auf das Mundbild oder eine besonders deutliche Aussprache in der Kommunikation angewiesen sind sowie deren Begleitpersonen müssen keine Maske tragen.
Die Neuinfektionen gehen doch zurück. Warum wird gerade jetzt eine Maskenpflicht eingeführt?
Mit der Lockerung der CoronaRegeln sind wieder mehr Menschen auf den Straßen unterwegs. Es braucht mehr Schutz, damit es nicht zu einer zweiten Infektionswelle kommt.
Die Maskenpflicht begleitet die schrittweise Lockerung der bisherigen Einschränkungen im öffentlichen Leben und kann dazu beitragen, die Gefahr eines Wiederanstiegs der Infektionen zu vermindern. Sie gilt
Im Moment fahren deutlich weniger Fahrgäste mit Bus und Bahn. Dies bietet ausreichend Platz und ermöglicht in der Regel eine großzügige räumliche Distanz.
Durch die Wiedereröffnung vieler Geschäfte und die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen ab dem 4. Mai kann sich dies in den nächsten Wochen ändern und es ist davon auszugehen, dass die Busse und Bahnen wieder voller werden. Der Verkehrsverbund TUTicket bitte die Bürgerinnen und Bürger daher, folgende Verhaltensregelung und Vorschriften dort, wo der Mindestabstand nicht durchgehend eingehalten werden kann. Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind im Übrigen weiterhin strikt einzuhalten.
Was passiert, wenn man keine Maske trägt?
In einer einwöchigen Übergangsphase sind keine Strafen vorgesehen. Eine Maskenpflicht ergebe jedoch nur Sinn, wenn man Verstöße mit einer Sanktion belege, heißt es auf der Webseite des Ministeriums. „Sonst könnte man es bei einem Gebot lassen." Ab dem 4. Mai wird daher ein Bußgeld fällig, wenn ein Verstoß gegen die Maskenpflicht festgestellt wird. Wie hoch dieses Bußgeld
zu beachten:
Seit Montag besteht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie an den Haltestellen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske. Es genügt eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt.
Halten Sie an der Haltestelle und beim Einstieg ausreichend Abstand und lassen Sie zuerst die Fahrgäste aussteigen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie sich nicht drängen. sein wird, ist noch unklar.
Wie lange kann man eine Alltagsmaske tragen, bevor sie ihre Schutzwirkung verliert? Durch die Atemluft wird die Maske mit der Zeit feucht. Spätestens wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, sollte sie gewechselt werden. Das geschieht in der Regel nach zwei bis drei Stunden.
Verstößt die Maskenpflicht nicht gegen das Vermummungsund Verhüllungsverbot?
Dieses Verbot gilt nur für Versammlungen und im Straßenverkehr. Für beide Fälle gilt nach Aussage des Ministeriums: Solange Augen- und
Bitte verteilen Sie sich im Fahrzeug, so dass ein größtmöglicher Abstand zu den anderen Fahrgästen besteht.
Vermeiden Sie möglichst zu Hauptverkehrszeiten den Bus und die Bahn zu nutzen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist in der Regel viel Platz.
Halten Sie weiterhin die Hygiene-Maßnahmen des Robert-Koch-Instituts ein:
Regelmäßig und gründlich Händewaschen
Niesen und Husten in die Armbeuge oder ein Taschentuch
Stirn-Partie deutlich erkennbar sind (also beispielsweise nicht zusätzlich eine Sonnenbrille getragen wird), liegt während der Gültigkeit der Corona-Verordnung kein Verstoß vor.
Darf ich am Steuer des Autos tragen?
Wer am Steuer seines Fahrzeugs sein Gesicht verhüllt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In § 23 StVO ist folgendes festgelegt: Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Regelung wird durch die Corona-Verordnungen der Länder zunächst einmal nicht außer Kraft gesetzt.
Im Zweifel wird es darauf ankommen, wie eng die Polizei das „Vermummungsverbot“am Steuer auslegt. Der ADAC hat etwa verlauten lassen, normal angelegte, handelsübliche Masken seien „eigentlich kein Problem“, weil der Fahrer noch erkennbar im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei. Das kann man allerdings auch anders sehen, immerhin spielt die Mund-, Kinn- und Nasenpartie in Gutachten zu Radarbildern je regelmäßig eine wichtige Rolle.
(Nies-und Husten-Etikette)
Entsorgen Sie das Papiertaschentuch nach einmaligem Gebrauch.
Vermeiden Sie Händeschütteln.
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