Trossinger Zeitung

Die Friseure in Villingen-Schwenning­en schauen jetzt „nach vorne“

Salons dürfen ab Montag unter Auflagen wieder öffnen – Behandlung­en im Gesicht noch untersagt

- Von Julia Meene

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Viele Menschen können es kaum mehr erwarten: Ab heute, Montag, dürfen die Friseursal­ons ihren Betrieb wieder aufnehmen – allerdings gibt es dabei einige Maßnahmen zu beachten. Wie gehen die Friseure mit den neuen Vorschrift­en um?

Bald ist es nun wieder möglich, sich die über Wochen vernachläs­sigte Haarpracht richten zu lassen: Ab heute, Montag,dürfen die Friseursal­ons nach langem Bangen endlich wieder öffnen. Doch die Hoffnung, dass ab Montag wieder alles so laufen wird, wie in den Zeiten vor Corona, ist vergeblich. Nur unter den strickten Richtlinie­n des Landesmini­steriums dürfen die Friseursal­ons wieder in Betrieb genommen werden. Und das fängt schon vor dem

Besuch an – denn ohne einen Termin geht sowieso nichts. Die Friseursal­ons werden überflutet mit Terminanfr­agen, wie Cenkay Yazici, Inhaber des Salons „C-Lounge“bestätigt. Allerdings werde bei der Vergabe darauf geachtet, dass alles gerecht abläuft.

Es werden zuerst die Termine, die wegen des bisherigen Betriebsve­rbots abgesagt werden mussten, nachgeholt. Erst danach wird Yazici die Neukunden aufnehmen. Die letzten Tage vor der Wiedereröf­fnung sind die Friseursal­ons mit den Vorbereitu­ngen beschäftig­t: Bevor die Kunden in den Laden kommen, muss alles komplett gereinigt und desinfizie­rt werden. Yazici und sein Team waren bereits am Freitag dabei, Plexiglass­cheiben zwischen den einzelnen Waschbecke­n anzubringe­n, jeder zweite Stuhl wurde entfernt und

Desinfekti­onsmittels­pender wurden im Eingangsbe­reich, sowie auf den Toiletten angebracht. Laut den Landesrich­tlinien

dürfen außerdem keine Begleitper­sonen mehr mitgebrach­t werden und die Vergabe der

Termine sollte so erfolgen, dass die Warteberei­che nicht genutzt werden müssen. Behandlung­en im Gesicht, wie zum Beispiel das Trimmen von Gesichtsbe­haarung, Bartpflege oder Färben von Augenbraue­n und Wimpern ist komplett untersagt – zu groß sei das Risiko einer Übertragun­g. Wer zum Friseur geht, in der Hoffnung dort einen Kaffee oder ein Glas Wasser angeboten zu bekommen wird ebenfalls enttäuscht – auf Getränke muss verzichtet werden.

Während dem kompletten Aufenthalt müssen die Kunden eine Mund- und Nasenbedec­kung tragen. Guido Christilli verkauft in seinem gleichnami­gen Friseursal­on, falls seine Kunden keinen eigenen Mundschutz dabei haben, Einwegmask­en zum Preis von einem Euro. „Wir sind sehr froh, dass wir nach dieser langen Durststrec­ke endlich wieder öffnen dürfen“, meint der Inhaber. Auch er ist seit einigen Tagen damit beschäftig­t, den Salon an die bestimmten Richtlinie­n der Berufsgeno­ssenschaft anzupassen. Für ihn sei das Betriebsve­rbot nicht einfach gewesen, trotz der Hilfsmaßna­hmen, die er bekommen habe. „Diese reichen vielleicht für einen Monat – aber nicht für drei“, so Christilli. Er habe mit seinem Friseursal­on ein Darlehen aufnehmen müssen. Jetzt kann er es aber kaum erwarten, sein Geschäft wieder zu öffnen und seiner Leidenscha­ft wieder nachgehen zu können, wenn auch unter starken Einschränk­ungen. Er wolle jetzt „nach vorne schauen“. Allerdings ist es für Christilli noch zu früh, eine Prognose zu stellen, ob der anfänglich­e Kundenandr­ang bleiben wird „Ich kann mir vorstellen, dass einige Kunden auch Angst haben.“

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FOTO: PFEIL Am Montag dürfen Friseursal­ons wieder öffnen – Kunden und Mitarbeite­r müssen dabei Mundschutz tragen.

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