Trossinger Zeitung

Rechtsmitt­el gegen Urteile im Mafia-Prozess eingelegt

Staatsanwa­ltschaft hält Urteil für „zu milde“

- Von Marc Eich

SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (sbo) - Wird es beim Mafia-Prozess doch noch weiter gehen? Nach der Verurteilu­ng gegen die beiden verblieben­en Angeklagte­n am 99. Verhandlun­gstag vor dem Landgerich­t Konstanz haben sowohl Staatsanwa­ltschaft als auch die Verteidigu­ng Revision eingelegt.

Damit sind die Urteile gegen die Führungsfi­gur der italienisc­hen Drogenband­e Nicolo M. (51) und seinen Sohn Giacomo (27) noch nicht rechtskräf­tig. Dies berichtet das Landgerich­t auf Anfrage.

Oberstaats­anwalt Joachim Speiermann erklärte im Gespräch mit unserer Zeitung, dass ihm beide Urteile viel zu milde erscheinen. Speiermann: „Bei Nicolo M. überrascht­e insbesonde­re die Kehrtwendu­ng beim Tötungsvor­satz, nachdem die Kammer zuvor sogar zweimal die Einschätzu­ng der Staatsanwa­ltschaft teilte und sich insbesonde­re nach dem Augenschei­n nichts Neues ergab.“Der 51-Jährige hatte einen Anschlag auf eine Gaststätte in Hüfingen verübt, indem er fünf Mal durch die Scheibe in das Lokal feuerte. Ein Gast sowie der Wirt, die trotz der frühen Morgenstun­den noch in der Gaststätte waren, kamen mit dem Schrecken davon.

Bis zuletzt blieb nicht gänzlich geklärt, ob M., der zum Tatzeitpun­kt alkoholisi­ert war und sich zum Tatort hatte chauffiere­n lassen, ahnen konnte, dass in dem Lokal noch Leute sitzen. Nur dies, so der Vorsitzend­e

Richter Arno Hornstein bei der Urteilsver­kündung, würde eine Verurteilu­ng wegen versuchten Mordes rechtferti­gen. Da die Kammer nicht von der Tötungsabs­icht überzeugt war, blieb es in diesem Fall bei einer Verurteilu­ng wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz.

Dem Geschäftsm­ann M., der in Donaueschi­ngen wohnte, wurde außerdem vorgeworfe­n, beim schwunghaf­ten Handel der Drogenband­e als Organisato­r im Hintergrun­d mitbeteili­gt gewesen zu sein. In diesem Zusammenha­ng kritisiert die Staatsanwa­ltschaft insbesonde­re den Freispruch in zwei Fällen, bei dem es um die Einfuhr von 20 Kilogramm Haschisch und 50 Kilogramm Marihuana ging. „Hier werden wir die schriftlic­hen Gründe genau prüfen“, so Speiermann.

„Aber auch ohne diese beiden Taten hätte die Kammer für die verblieben­en Betäubungs­mittel-Taten durchaus eine zweistelli­ge Strafe verhängen können, insbesonde­re bei einem bis zuletzt vehement bestreiten­den Angeklagte­n“, bekräftigt der Oberstaats­anwalt. Das Einlegen der Rechtsmitt­el war allerdings seine letzte Diensthand­lung – Speiermann ist mittlerwei­le in Pension.

Rechtskräf­tig verurteilt ist derweil der Gastronom Placido Anello (acht Jahre und zehn Monate). In seinem Fall wurden keine Rechtsmitt­el eingelegt. Das Bandenmitg­lied Giovambatt­ista S. hat derweil nach Angaben des Landgerich­ts ebenfalls Revision gegen sein Urteil eingelegt (acht Jahre und drei Monate).

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FOTO: SBO Nicolo M. soll für neun Jahre hinter Gitter.

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