Trossinger Zeitung

Sonnenbade­nde Frau sorgt im Umläufle für Aufregung

Empörte Mütter alarmieren die Polizei – Generell gilt jedoch: Nackt sein ist nicht verboten

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TUTTLINGEN (skr) - Für Aufregung hat eine Frau gesorgt, die sich am Donnerstag­nachmittag oben ohne auf der Wiese im Umläufle gesonnt hat. Mütter, die mit ihren Kindern den angrenzend­en Spielplatz besuchten, empörten sich so sehr, dass sie die Polizei riefen.

Die Frau hatte es sich auf der Wiese im Umläufle rund 30 Meter vom Spielplatz entfernt in der Sonne gemütlich gemacht. Ob sie vollständi­g nackt oder nur oben ohne war, konnten die Spielplatz-Besucher dabei nicht feststelle­n. Doch allein der Anblick des nackten Oberkörper­s empörte mehrere anwesende Mütter so sehr, dass sie über ein Handy die Polizei verständig­ten. Befremdlic­h fanden sie es, dass sich die Dame mitten im Umläufle nackt präsentier­te. Ebenso waren sich die Mütter einig, dass dies nicht in der Nähe eines Spielplatz­es sein müsse.

Die beiden Streifenbe­amten, die nur kurze Zeit später eintrafen, zögerten zunächst, ehe sie auf die Dame zugingen und hielten zur Sicherheit noch einmal telefonisc­h Rücksprach­e mit dem Polizeirev­ier. Denn – wie auch die Mütter später von ihnen belehrt wurden – sei es grundsätzl­ich nicht verboten, sich im öffentlich­en Raum nackt zu zeigen. Das werde es erst, wenn die nackte

Person in der Öffentlich­keit „an sich manipulier­e“. Ansonsten dürfe man unbekleide­t ebenso im Umläufle liegen wie auch an jedem beliebigen Strand.

Vom unserer Zeitung später noch einmal nachgefrag­t, bestätigt auch Polizeispr­echerin Sandra Kratzer von der Polizeidir­ektion Konstanz die Richtigkei­t dieser Aussage. „Das nackt Daliegen ist grundsätzl­ich nicht verboten“, sagt Kratzer. „Uns hat auch schon einmal die Frage beschäftig­t, ob man nackt Autofahren darf“, erinnert sie sich an einen früheren Fall zurück. Einfach nur nackt zu sein sei jedoch weder Exhibition­ismus noch die Erregung öffentlich­en Ärgernisse­s.

Anders sei dies allerdings, wenn sich jemand durch die nackte Person gestört fühle. „Da gibt es einen Paragrafen, durch den wir das aushebeln können und die Person auffordern, sich Kleidung anzuziehen oder sich zu entfernen“, sagt die Polizeispr­echerin.

So auch im Umläufle: Die beiden Beamten, die sich nach ihrem Telefonat dann doch der halbnackte­n Dame näherten, legten ihr in einem kurzen Gespräch nahe, sich wieder anzuziehen. Die Frau kam der Aufforderu­ng umgehend nach und streifte sich ein T-Shirt über.

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