Sonnenbadende Frau sorgt im Umläufle für Aufregung
Empörte Mütter alarmieren die Polizei – Generell gilt jedoch: Nackt sein ist nicht verboten
TUTTLINGEN (skr) - Für Aufregung hat eine Frau gesorgt, die sich am Donnerstagnachmittag oben ohne auf der Wiese im Umläufle gesonnt hat. Mütter, die mit ihren Kindern den angrenzenden Spielplatz besuchten, empörten sich so sehr, dass sie die Polizei riefen.
Die Frau hatte es sich auf der Wiese im Umläufle rund 30 Meter vom Spielplatz entfernt in der Sonne gemütlich gemacht. Ob sie vollständig nackt oder nur oben ohne war, konnten die Spielplatz-Besucher dabei nicht feststellen. Doch allein der Anblick des nackten Oberkörpers empörte mehrere anwesende Mütter so sehr, dass sie über ein Handy die Polizei verständigten. Befremdlich fanden sie es, dass sich die Dame mitten im Umläufle nackt präsentierte. Ebenso waren sich die Mütter einig, dass dies nicht in der Nähe eines Spielplatzes sein müsse.
Die beiden Streifenbeamten, die nur kurze Zeit später eintrafen, zögerten zunächst, ehe sie auf die Dame zugingen und hielten zur Sicherheit noch einmal telefonisch Rücksprache mit dem Polizeirevier. Denn – wie auch die Mütter später von ihnen belehrt wurden – sei es grundsätzlich nicht verboten, sich im öffentlichen Raum nackt zu zeigen. Das werde es erst, wenn die nackte
Person in der Öffentlichkeit „an sich manipuliere“. Ansonsten dürfe man unbekleidet ebenso im Umläufle liegen wie auch an jedem beliebigen Strand.
Vom unserer Zeitung später noch einmal nachgefragt, bestätigt auch Polizeisprecherin Sandra Kratzer von der Polizeidirektion Konstanz die Richtigkeit dieser Aussage. „Das nackt Daliegen ist grundsätzlich nicht verboten“, sagt Kratzer. „Uns hat auch schon einmal die Frage beschäftigt, ob man nackt Autofahren darf“, erinnert sie sich an einen früheren Fall zurück. Einfach nur nackt zu sein sei jedoch weder Exhibitionismus noch die Erregung öffentlichen Ärgernisses.
Anders sei dies allerdings, wenn sich jemand durch die nackte Person gestört fühle. „Da gibt es einen Paragrafen, durch den wir das aushebeln können und die Person auffordern, sich Kleidung anzuziehen oder sich zu entfernen“, sagt die Polizeisprecherin.
So auch im Umläufle: Die beiden Beamten, die sich nach ihrem Telefonat dann doch der halbnackten Dame näherten, legten ihr in einem kurzen Gespräch nahe, sich wieder anzuziehen. Die Frau kam der Aufforderung umgehend nach und streifte sich ein T-Shirt über.