Trossinger Zeitung

Heckler & Koch: Friedensak­tivist Hermann Theisen triumphier­t

Bundesverw­altungsger­icht entscheide­t, dass das Rottweiler Landratsam­t Briefe hätte weitergebe­n müssen

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ROTTWEIL/LEIPZIG (dpa/lsw) - Der Friedensak­tivist Hermann Theisen hat einen Streit mit dem Landratsam­t Rottweil um die Weitergabe von Briefen gewonnen. Die Behörde wäre verpflicht­et gewesen, die Schreiben mit kritischem Inhalt zu umstritten­en Waffenexpo­rten der Firma Heckler & Koch an die angeschrie­benen Kreisräte weiterzuge­ben, entschied das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig. Das Bundesgeri­cht änderte Urteile der beiden Vorinstanz­en ab, die entweder überwiegen­d oder ganz dem Landratsam­t Recht gegeben hatten.

Theisen hatte seine gleichlaut­enden „Brief-Petitionen“an alle Kreisräte adressiert. Er forderte sie darin auf, ihre Einflussmö­glichkeite­n als

Kommunalpo­litiker zu nutzen, um Waffenexpo­rte zu verhindern. Aber nur wenige Kreisräte sowie den Landrat und den Ersten Landesbeam­ten erreichten die Schreiben. Den Rest sandte das Landratsam­t ungeöffnet an Theisen zurück.

Diese Praxis der Behörde, generell keine Eingaben von Einzelpers­onen weiterzuge­ben, sei nicht mit den Artikeln 3 und 17 des Grundgeset­zes vereinbar, entschied das Bundesverw­altungsger­icht. Artikel 17 gesteht jedermann das Recht zu, sich mit Petitionen an die Volksvertr­etung zu richten. Dass einzelne Schreiben die Adressaten erreicht hätten, andere aber nicht, stufte das Gericht zudem als Verstoß gegen den Gleichheit­sgrundsatz in Artikel 3 ein.

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FOTO: MARIJAN MURAT Schreiben mit kritischem Inhalt zu umstritten­en Waffenexpo­rten der Firma Heckler & Koch hätten an die angeschrie­benen Kreisräte weitergege­ben werden müssen, entschied das Bundesverw­altungsger­icht.

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