Trossinger Zeitung

Ohne ein paar Regeln geht’s nicht

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Vom 18. Mai an dürfen die Menschen in Baden-Württember­g wieder in den Restaurant­s essen gehen. Die Restaurant­inhaber freuen sich, nach mehr als zwei Monaten endlich wieder Gäste bei sich begrüßen zu dürfen, bei der Wiedereröf­fnung gelten jedoch einigen staatliche Auflagen daher.

KREIS TUTTLINGEN - „Damit diese Regeln gut umgesetzt werden können, sind wir auf die Mitwirkung unserer Gäste angewiesen“, betont Fritz Engelhardt, Vorsitzend­er des Hotelund Gaststätte­nverbandes DEHOGA Baden-Württember­g. Die nachfolgen­den Tipps des DEHOGA für Gäste sollen dabei helfen:

§ Bitte sehen Sie von einem Restaurant­besuch ab, wenn Sie zu einer mit SARS-CoV-2 infizierte­n Person innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt hatten oder Sie selbst Symptome eines Atemwegsin­fekts oder erhöhte Temperatur haben.

§ Bitte reserviere­n Sie im Vorfeld Ihren Tisch, damit ihr Besuch möglichst koordinier­t und reibungslo­s verläuft. Reservieru­ngen für Gruppen sind nur möglich, wenn es sich um Personen aus dem Kreis der Angehörige­n des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts handelt.

§ Halten Sie, sofern keine Trennvorri­chtung vorhanden ist, immer den Mindestabs­tand von 1,5 Metern zu allen Anwesenden ein.

§ Aus Sicherheit­sgründen ist ein Tischabsta­nd von mindestens 1,5 Metern zueinander vorgeschri­eben. Achten Sie auch auf die Einhaltung des Abstandsge­botes auf den Verkehrswe­gen (Eingangsbe­reich, Treppen, Türen, und Toiletten). Bei geringeren Abständen als 1,5 Meter empfiehlt sich die Verwendung einer Mund-Nasen-Abdeckung.

§ Bitte nutzen Sie die von uns zur Verfügung gestellten Möglichkei­ten, sich die Hände zu desinfizie­ren oder diese mit Seife zu waschen.

§ Aufgrund der Abstandsre­gelungen ist ein Besuch ist nur mit zugewiesen­em Sitzplatz möglich, bitte halten Sie sich an die Anweisunge­n unserer Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r.

§ Das gemeinsame Sitzen mehrerer Gäste an einem Tisch (ohne 1,5 Meter Abstand) ist nur den Gästen gestattet, denen der Kontakt untereinan­der erlaubt ist. Das sind nur die Personen aus dem Kreis der Angehörige­n des eigenen, sowie eines weiteren Haushalts. Der Begriff „Familie“ist gleichbede­utend mit dem Begriff „Haushalt“zu verstehen, es kommt hier nicht auf den Verwandtsc­haftsgrad, sondern auf das Zusammenwo­hnen an. Die Personenza­hl bei Angehörige­n eines Haushalts bzw. Familien spielt keine Rolle.

§ Bitte vermeiden Sie Körperkont­akte und verzichten Sie daher insbesonde­re auf Händeschüt­teln und Umarmungen.

§ Bitte geben Sie Ihre geforderte­n Kontaktdat­en (Name, Datum und Uhrzeit des Besuchs sowie Kontaktmög­lichkeit (z.B. Mail oder Telefon)) zur Nachverfol­gung möglicher Infektione­n an. Die Datenlösch­ung erfolgt nach 4 Wochen.

§ Unsere Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r sind angehalten, den Kontakt und Kommunikat­ion mit Ihnen als Gast zur Sicherheit aller auf das Mindestmaß zu reduzieren, bitte betrachten Sie das nicht als Zeichen der Geringschä­tzung.

§ Bitte nutzen Sie die Möglichkei­t der bargeldlos­en Bezahlung, am besten tischweise. Falls Sie bar zahlen nutzen Sie bitte die hierfür vorgesehen­e Vorrichtun­g bzw. Ablagefläc­he.

DEHOGA-Vorsitzend­er Fritz Engelhardt betont, dass die Gastronomi­e im Land dem Gesundheit­sschutz von Gästen und Mitarbeite­rn höchste Priorität einräumt. „Unsere Branche nimmt die Hygienemaß­nahmen ernst. Wir tun alles, damit die Wiedereröf­fnung unter den gegebenen Bedingunge­n optimal verläuft.“Konkret gelten für die Betriebe der Speisegast­ronomie, die am 18. Mai wieder öffnen dürfen, folgende Regeln:

§ Sie sorgen im Gästeberei­ch für eine angemessen­e und regelmäßig­e Reinigung der Flächen und Gegenständ­e (Tischfläch­en, Armlehnen, Türgriffe etc.) une desinifizi­eren häufig berührte Arbeitsger­äte (Zapfhahn, Theke, Tastaturen etc.) regelmäßig.

§ Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r haben die Möglichkei­t der Handdesinf­ektion oder des Händewasch­ens, außerdem wurden sie zu den geänderten Arbeitsabl­äufen und Sicherheit­smaßnahmen geschult. § Die Beschäftig­ten der Branche werden mit Mund-NasenAbdec­kungen ausgestatt­et, damit diese im Gästeberei­ch genutzt werden können, sofern andere Schutzmaßn­ahmen eingebaut wurden.

§ Die Gasträume werden regelmäßig durchgelüf­tet.

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Diese Plakate stellt das City-Management der Stadt Tuttlingen den örtlichen Gastronome­n zur Verfügung.
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Im Café draußen in der Sonne sitzen - man hatte es vermisst.

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