Findet die Stadt ein Ofen-Schlupfloch?
Debatte um Verbrennungsverbot nimmt überraschende Entwicklung
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Öfen in Villingen-Schwenningen sind derzeit ein heißes Eisen. Wie heiß, das sah man im Rahmen der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, als es um die Verbrennungsverbote in Bebauungsplänen in VillingenSchwenningen ging.
Selbst eine Formalie wie die Feststellung möglicher Befangenheiten von Damen und Herren an den Ratstischen wurde da zur größeren Sache – keine Stimme verschenken, das war das Credo der Fraktionen. Nun aber sollten die Würfel für die Gebiete Deutenberg, Hammerhalde, Kopsbühl und Wöschhalde von Neuem fallen und im übrigen, so die erklärte Absicht der Verwaltung im Vorfeld, zu einer Vereinheitlichung in VS führen. Die Ausgangslage sah für Oberbürgermeister Jürgen Roth unterm Strich so aus: die einen fühlen sich gestört durch Feinstaub und Ruß – beim aktuellen Stand der Technik und der Regeln in den Augen des OBs aber kein Argument mehr –, andere führen eine Geruchsbelästigung als Argument an – was eine sehr subjektive Wahrnehmung sei, aber dennoch in dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten ein schlagendes Argument für ein Verbrennungsverbot darstellte.
Baubürgermeister Detlev Bührer brachte es zunächst auf folgenden Nenner: Das Gutachten sei inhaltlich nicht zu beanstanden, es solle aufzeigen, „was geht und was nicht geht“. Und genau in dieser Frage kam die Stadtverwaltung nach reiflicher Prüfung des Rechtsamtes zu einer neuen Einschätzung, einem „Kompromiss“, der machbar sei und sowohl das Gutachten (mit Argument Geruchsbelästigung) als auch die aktuelle Rechtssprechung unter einen Hut bringe.
So sei es möglich, so Juristin und Rechtsamtsleiterin Karin Feger, einen Stoff entweder gar nicht zuzulassen – oder eben auch nur beschränkt zuzulassen. Und „beschränken“könne man einen Stoff schließlich nicht nur zeitlich, in seiner Menge oder qualitativ (beispielsweise hinsichtlich der erlaubten Restfeuchte), sondern sicherlich auch hinsichtlich des Einsatzzwecks. Möglich ist es in den Augen der Stadtverwaltung, beispielsweise das Verbrennen von Scheitholz zuzulassen, aber eben nicht generell, sondern nur, wenn damit lediglich Zusatzheizungen betrieben würden, etwa eine Komfortheizung.
Die SPD erneuerte ihr Anliegen, von der Änderung der Verbrennungsverbote in Bebauungsplänen abzusehen – damit wäre das Thema ganz vom Tisch. Die AfD wollte den Tagesordnungspunkt wegen der neuen Bewertung zumindest in der laufenden Sitzung vom Tisch haben und forderte eine Vertagung. Ganz knapp wurde das abgelehnt – bei 16 Nein-, 14 Ja- Stimmen und einer Enthaltung. Die SPD untermauerte ihren Antrag, von der Änderung generell abzusehen, mit einem flammenden Plädoyer von Bernd Lohmiller.
Andreas Flöß plädierte für den interfraktionellen Antrag von CDU, FDP und Freien Wählern, die das Änderungsverfahren fortführen möchten – denn 2018 war das Ergebnis des Beschlusses bemerkenswert: In den Gebieten Deutenberg, Kopsbühl und Hammerhalde war das Verbrennen von flüssigen und festen Brennstoffen zu Heizungszwecken untersagt, mit Ausnahme von Holzpellets oder Stückholz. Nicht aber im Baugebiet Wöschhalde. Das aber wollen die drei Fraktionen jetzt ändern und fordern auch für das Baugebiet Wöschhalde den Beschluss, der das Verbrennen von Holzpellets und naturbelassenem Stückholz erlauben würde. Sie sähen, so Flöß in seiner Stellungnahme, die „Vorteile des Heizens mit Holz“und wünschen sich eine „Gleichbehandlung aller Bürger von Villingen-Schwenningen“.
Abgelehnt wurde in der Folge auch der Antrag der SPD, die Änderungen gar nicht anzugehen, er scheiterte mit 17 zu 15 Stimmen knapp. Angesichts der neuen Lage zogen FDP, Freie Wähler und CDU ihren interfraktionellen Antrag zurück. Stattgegeben wurde – für alle Baugebiete und mit jeweils knapper Mehrheit – dem im Zuge der dynamischen Erörterung leicht modifizierten Beschlussvorschlag der Verwaltung. Demnach soll für folgende BPläne eine Lockerung der Verbrennungsverbotsregelungen auf Grundlage des Gutachtens vorbereitet werden, und zwar unter Zulassung von Stückholz in Anlagen, die nicht der hauptsächlichen Wärmeversorgung dienen (Zusatzheizungen wie Kaminöfen und Kamine).