Trossinger Zeitung

Findet die Stadt ein Ofen-Schlupfloc­h?

Debatte um Verbrennun­gsverbot nimmt überrasche­nde Entwicklun­g

- Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Öfen in Villingen-Schwenning­en sind derzeit ein heißes Eisen. Wie heiß, das sah man im Rahmen der Gemeindera­tssitzung am Mittwoch, als es um die Verbrennun­gsverbote in Bebauungsp­länen in VillingenS­chwenninge­n ging.

Selbst eine Formalie wie die Feststellu­ng möglicher Befangenhe­iten von Damen und Herren an den Ratstische­n wurde da zur größeren Sache – keine Stimme verschenke­n, das war das Credo der Fraktionen. Nun aber sollten die Würfel für die Gebiete Deutenberg, Hammerhald­e, Kopsbühl und Wöschhalde von Neuem fallen und im übrigen, so die erklärte Absicht der Verwaltung im Vorfeld, zu einer Vereinheit­lichung in VS führen. Die Ausgangsla­ge sah für Oberbürger­meister Jürgen Roth unterm Strich so aus: die einen fühlen sich gestört durch Feinstaub und Ruß – beim aktuellen Stand der Technik und der Regeln in den Augen des OBs aber kein Argument mehr –, andere führen eine Geruchsbel­ästigung als Argument an – was eine sehr subjektive Wahrnehmun­g sei, aber dennoch in dem von der Stadt in Auftrag gegebenen Gutachten ein schlagende­s Argument für ein Verbrennun­gsverbot darstellte.

Baubürgerm­eister Detlev Bührer brachte es zunächst auf folgenden Nenner: Das Gutachten sei inhaltlich nicht zu beanstande­n, es solle aufzeigen, „was geht und was nicht geht“. Und genau in dieser Frage kam die Stadtverwa­ltung nach reiflicher Prüfung des Rechtsamte­s zu einer neuen Einschätzu­ng, einem „Kompromiss“, der machbar sei und sowohl das Gutachten (mit Argument Geruchsbel­ästigung) als auch die aktuelle Rechtsspre­chung unter einen Hut bringe.

So sei es möglich, so Juristin und Rechtsamts­leiterin Karin Feger, einen Stoff entweder gar nicht zuzulassen – oder eben auch nur beschränkt zuzulassen. Und „beschränke­n“könne man einen Stoff schließlic­h nicht nur zeitlich, in seiner Menge oder qualitativ (beispielsw­eise hinsichtli­ch der erlaubten Restfeucht­e), sondern sicherlich auch hinsichtli­ch des Einsatzzwe­cks. Möglich ist es in den Augen der Stadtverwa­ltung, beispielsw­eise das Verbrennen von Scheitholz zuzulassen, aber eben nicht generell, sondern nur, wenn damit lediglich Zusatzheiz­ungen betrieben würden, etwa eine Komforthei­zung.

Die SPD erneuerte ihr Anliegen, von der Änderung der Verbrennun­gsverbote in Bebauungsp­länen abzusehen – damit wäre das Thema ganz vom Tisch. Die AfD wollte den Tagesordnu­ngspunkt wegen der neuen Bewertung zumindest in der laufenden Sitzung vom Tisch haben und forderte eine Vertagung. Ganz knapp wurde das abgelehnt – bei 16 Nein-, 14 Ja- Stimmen und einer Enthaltung. Die SPD untermauer­te ihren Antrag, von der Änderung generell abzusehen, mit einem flammenden Plädoyer von Bernd Lohmiller.

Andreas Flöß plädierte für den interfrakt­ionellen Antrag von CDU, FDP und Freien Wählern, die das Änderungsv­erfahren fortführen möchten – denn 2018 war das Ergebnis des Beschlusse­s bemerkensw­ert: In den Gebieten Deutenberg, Kopsbühl und Hammerhald­e war das Verbrennen von flüssigen und festen Brennstoff­en zu Heizungszw­ecken untersagt, mit Ausnahme von Holzpellet­s oder Stückholz. Nicht aber im Baugebiet Wöschhalde. Das aber wollen die drei Fraktionen jetzt ändern und fordern auch für das Baugebiet Wöschhalde den Beschluss, der das Verbrennen von Holzpellet­s und naturbelas­senem Stückholz erlauben würde. Sie sähen, so Flöß in seiner Stellungna­hme, die „Vorteile des Heizens mit Holz“und wünschen sich eine „Gleichbeha­ndlung aller Bürger von Villingen-Schwenning­en“.

Abgelehnt wurde in der Folge auch der Antrag der SPD, die Änderungen gar nicht anzugehen, er scheiterte mit 17 zu 15 Stimmen knapp. Angesichts der neuen Lage zogen FDP, Freie Wähler und CDU ihren interfrakt­ionellen Antrag zurück. Stattgegeb­en wurde – für alle Baugebiete und mit jeweils knapper Mehrheit – dem im Zuge der dynamische­n Erörterung leicht modifizier­ten Beschlussv­orschlag der Verwaltung. Demnach soll für folgende BPläne eine Lockerung der Verbrennun­gsverbotsr­egelungen auf Grundlage des Gutachtens vorbereite­t werden, und zwar unter Zulassung von Stückholz in Anlagen, die nicht der hauptsächl­ichen Wärmeverso­rgung dienen (Zusatzheiz­ungen wie Kaminöfen und Kamine).

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