Trossinger Zeitung

Verfahren gegen Ex-Facharzt wird eingestell­t

Betroffene Patienten geben nicht auf und kündigen den Gang nach Karlsruhe an

- Von Eva-Maria Huber

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Das Verfahren gegen einen ehemaligen Facharzt aus der Region wurde eingestell­t. Die Vorwürfe Prozessbet­rug und Urkundenfä­lschung sind beim Gericht in Konstanz vom Tisch. Die Initiatori­n eines Netzwerks betroffene­r Patienten zieht jedoch das letzte juristisch­e Register und kündigt den Gang nach Karlsruhe an – so gering die Erfolgsaus­sichten auch sind.

Lang ist die Liste mit Verhandlun­gen in diversen Gerichtssä­len, in der ein Mediziner aus dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis und seine Behandlung­smethoden im Mittelpunk­t des zivilrecht­lichen Geschehens standen. Während eines Zivilverfa­hrens im Sommer war der Vorwurf aufgekomme­n, der Fachmedizi­ner könnte Patientenu­nterlagen „korrigiert“haben.

Doch die Anschuldig­ungen der Urkundenfä­lschung und des Prozessbet­rugs sind mittlerwei­le vom Tisch und sollen in Konstanz zu den Akten gelegt werden. Das Verfahren wegen Prozessbet­rugs und Urkundenfä­lschung wurde eingestell­t, bestätigte jetzt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz. „Mangels hinreichen­den Tatverdach­ts", erläutert er. Doch damit nicht genug. Auch weitergehe­nde Verfahren wegen „Fehlbehand­lungen“und damit im juristisch­en Sinne

Körperverl­etzung, die Initiatori­n Gerda Masuch mit ihren Mitstreite­rn vor Gericht ausgefocht­en haben wollte, werden laut derzeitige­m Stand nicht auf der Tagesordnu­ng landen. Dabei ging es nicht nur um eine Handvoll neuerer Verfahren, sondern auch um jene Strafanzei­gen, die im Strafproze­ss 2017 keine Rolle spielten.

Im Herbst 2017 war der Arzt wegen Körperverl­etzung in sechs Fällen zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden, was nicht nur unter seinen ehemaligen Patienten für reichlich

Frust und Verärgerun­g sorgte. Für sie war das Urteil viel zu milde. Über 30 Strafanzei­gen waren damals bei der Staatsanwa­ltschaft eingegange­n.

All jene Betroffene­n, die bei dem Strafverfa­hren nicht berücksich­tigt wurden, so Masuch im Gespräch mit unserer Zeitung, sollten in einem neuen juristisch­en Anlauf Gehör finden, so der Plan. Doch auch hier schob die Staatsanwa­ltschaft Konstanz einen Riegel vor, denn zum Großteil seien die Angelegenh­eiten nun bereits verjährt. Bei Fällen von normaler Körperverl­etzung, erläutert Mathy, sei dies nach fünf Jahren der Fall.

Trotz Verfahrens­einstellun­gen auf der ganzen Linie denkt Gerda Masuch gar nicht daran, den Rückzug anzutreten, zudem hat sie noch weitere aktuelle Klagen in petto. Im Gegenteil. Andreas Mathy bestätigt unserer Zeitung, dass Masuch Beschwerde gegen diese Einstellun­gen eingereich­t habe. In Konstanz, so Mathy zum Prozedere, sei der Vorgang noch einmal überprüft worden. Mit dem Ergebnis, dass die Staatsanwa­ltschaft keinen Anlass dafür sehe, ihre Sicht auf die Dinge noch einmal zu ändern. „Diese Entscheidu­ng war korrekt“, bekräftigt er.

Korrekt oder nicht – damit beschäftig­t sich nun konsequent­erweise die höchste Stelle in diesem Gleis, die Generalsta­atsanwalts­chaft in Karlsruhe, dem die Verfahrens­akten seit Kurzem zur Prüfung vorliegen. Diese soll nun entscheide­n, ob die Verfahrens­einstellun­gen rechtens waren.

Ob das vergebene Liebesmüh ist oder ob Gerda Masuch und mit ihr viele Ex-Patienten eine realistisc­he Erfolgscha­nce haben, ist ungewiss. Wie hoch solche Erfolgsquo­ten liegen, dazu kann Mathy nichts sagen. Doch Fakt sei, dass diese Vorgehensw­eise selten sei und auch eher selten zum Erfolg führe. Dennoch: Es habe auch schon erfolgreic­he Beschwerde­n gegen Verfahrene­instellung­en gegeben.

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FOTO: BERND WÜSTNECK/DPA Im Jahr 2017 war der Arzt wegen Körperverl­etzung in sechs Fällen zu einer Bewährungs­strafe verurteilt worden.

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