Verfahren gegen Ex-Facharzt wird eingestellt
Betroffene Patienten geben nicht auf und kündigen den Gang nach Karlsruhe an
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Das Verfahren gegen einen ehemaligen Facharzt aus der Region wurde eingestellt. Die Vorwürfe Prozessbetrug und Urkundenfälschung sind beim Gericht in Konstanz vom Tisch. Die Initiatorin eines Netzwerks betroffener Patienten zieht jedoch das letzte juristische Register und kündigt den Gang nach Karlsruhe an – so gering die Erfolgsaussichten auch sind.
Lang ist die Liste mit Verhandlungen in diversen Gerichtssälen, in der ein Mediziner aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und seine Behandlungsmethoden im Mittelpunkt des zivilrechtlichen Geschehens standen. Während eines Zivilverfahrens im Sommer war der Vorwurf aufgekommen, der Fachmediziner könnte Patientenunterlagen „korrigiert“haben.
Doch die Anschuldigungen der Urkundenfälschung und des Prozessbetrugs sind mittlerweile vom Tisch und sollen in Konstanz zu den Akten gelegt werden. Das Verfahren wegen Prozessbetrugs und Urkundenfälschung wurde eingestellt, bestätigte jetzt Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz. „Mangels hinreichenden Tatverdachts", erläutert er. Doch damit nicht genug. Auch weitergehende Verfahren wegen „Fehlbehandlungen“und damit im juristischen Sinne
Körperverletzung, die Initiatorin Gerda Masuch mit ihren Mitstreitern vor Gericht ausgefochten haben wollte, werden laut derzeitigem Stand nicht auf der Tagesordnung landen. Dabei ging es nicht nur um eine Handvoll neuerer Verfahren, sondern auch um jene Strafanzeigen, die im Strafprozess 2017 keine Rolle spielten.
Im Herbst 2017 war der Arzt wegen Körperverletzung in sechs Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, was nicht nur unter seinen ehemaligen Patienten für reichlich
Frust und Verärgerung sorgte. Für sie war das Urteil viel zu milde. Über 30 Strafanzeigen waren damals bei der Staatsanwaltschaft eingegangen.
All jene Betroffenen, die bei dem Strafverfahren nicht berücksichtigt wurden, so Masuch im Gespräch mit unserer Zeitung, sollten in einem neuen juristischen Anlauf Gehör finden, so der Plan. Doch auch hier schob die Staatsanwaltschaft Konstanz einen Riegel vor, denn zum Großteil seien die Angelegenheiten nun bereits verjährt. Bei Fällen von normaler Körperverletzung, erläutert Mathy, sei dies nach fünf Jahren der Fall.
Trotz Verfahrenseinstellungen auf der ganzen Linie denkt Gerda Masuch gar nicht daran, den Rückzug anzutreten, zudem hat sie noch weitere aktuelle Klagen in petto. Im Gegenteil. Andreas Mathy bestätigt unserer Zeitung, dass Masuch Beschwerde gegen diese Einstellungen eingereicht habe. In Konstanz, so Mathy zum Prozedere, sei der Vorgang noch einmal überprüft worden. Mit dem Ergebnis, dass die Staatsanwaltschaft keinen Anlass dafür sehe, ihre Sicht auf die Dinge noch einmal zu ändern. „Diese Entscheidung war korrekt“, bekräftigt er.
Korrekt oder nicht – damit beschäftigt sich nun konsequenterweise die höchste Stelle in diesem Gleis, die Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe, dem die Verfahrensakten seit Kurzem zur Prüfung vorliegen. Diese soll nun entscheiden, ob die Verfahrenseinstellungen rechtens waren.
Ob das vergebene Liebesmüh ist oder ob Gerda Masuch und mit ihr viele Ex-Patienten eine realistische Erfolgschance haben, ist ungewiss. Wie hoch solche Erfolgsquoten liegen, dazu kann Mathy nichts sagen. Doch Fakt sei, dass diese Vorgehensweise selten sei und auch eher selten zum Erfolg führe. Dennoch: Es habe auch schon erfolgreiche Beschwerden gegen Verfahreneinstellungen gegeben.