Trossinger Zeitung

Schon wieder ein illegales Autorennen auf der A 81

Vier Schweizer werden bei der Polizei gemeldet und auf einem Parkplatz zur Rede gestellt

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GEISINGEN/ENGEN (lise/pz) Schon wieder hat es auf der Autobahn 81 zwischen Geisingen und Engen ein illegales Autorennen gegeben. Am frühen Morgen des Mittwochs um kurz nach 2 Uhr ist dieses bei der Notruf- und Einsatzzen­trale des Polizeiprä­sidiums Konstanz gemeldet worden. Erst am Sonntagabe­nd gegen 19.15 Uhr war zuletzt ein Rennen dreier Schweizer gemeldet worden.

Der Zeuge beschrieb die Autos laut Polizei als hochmotori­sierte Sportwagen – drei Mercedes und ein BMW – alle mit schweizeri­scher Zulassung. Wie Herbert Storz von der Pressestel­le des Polizeiprä­sidiums mitteilt, haben die Wagen Leistungss­tärken zwischen 375 und 450 Kilowatt – also grob 500 bis 600 PS. Laut dem Anzeigener­statter fuhren die Autofahrer auf beiden Fahrstreif­en, reduzierte­n die Geschwindi­gkeit drastisch und beschleuni­gten ihre hochmotori­sierten Wagen anschließe­nd stark. Der Zeuge konnte diese Vorgehensw­eise zwei Mal beobachten, bevor er den Anschluss zu den Fahrzeugen verlor, teilt die Polizei weiter mit.

Es handle sich um eine Nötigungsh­andlung, sagt Storz. Auch auf Autobahnab­schnitten, auf denen es keine Geschwindi­gkeitsbegr­enzung gibt, sei das Fahren von Rennen eine Straftat, erklärt er.

Im Zuge der eingeleite­ten Fahndungsm­aßnahmen konnten die beschriebe­nen Autos auf einem Parkplatz eines Lebensmitt­eldiscount­ers in Bietingen festgestel­lt werden. Auf dem Platz standen acht aus der Schweiz stammende Personen in einer Gruppe. Weder die Beifahrer noch die beschuldig­ten Autofahrer – diese sind laut Storz 21, 23, 26 und 28 Jahre alt – waren bereit eine Aussage zu machen und das Polizeipro­tokoll zu unterschre­iben. Erst, nachdem der Staatsanwa­lt androhte, die Fahrzeuge als eine Art Pfand zu beschlagna­hmen, waren alle Beschuldig­ten zur Unterschri­ft bereit, schreibt die Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwa­ltschaft Konstanz wurden die Mobiltelef­one der Fahrer beschlagna­hmt.

Gegen alle Autofahrer wurde ein Ermittlung­sverfahren eingeleite­t. Die Strafandro­hung werde individuel­l geprüft, so Storz auf Nachfrage. „Wohnort und Nationalit­ät schützt nicht vor Strafe“, betont er. „Es gibt rechtliche Möglichkei­ten.“

Zum Straftatbe­stand des illegalen Autorennen­s kommt zudem noch eine Ordnungswi­drigkeit hinzu. Denn die Tatverdäch­tigen Schweizer sind ohne zwingenden Grund und damit entgegen der Corona-Verordnung eingereist. „Die Grenzen sind nach wie vor geschlosse­n. Sie hätten also gar nicht einreisen dürfen“, sagt Storz. Von den Beamten ist daher eine sofortige Ausreise angeordnet worden. „Ein Bußgeld muss es eines geben“, sagt er in Bezug auf den Verstoß gegen die Corona-Verordnung.

Wie hoch dieses und die Strafe insgesamt ausfalle, werde das laufende Ermittlung­sverfahren zeigen.

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