Schon wieder ein illegales Autorennen auf der A 81
Vier Schweizer werden bei der Polizei gemeldet und auf einem Parkplatz zur Rede gestellt
GEISINGEN/ENGEN (lise/pz) Schon wieder hat es auf der Autobahn 81 zwischen Geisingen und Engen ein illegales Autorennen gegeben. Am frühen Morgen des Mittwochs um kurz nach 2 Uhr ist dieses bei der Notruf- und Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Konstanz gemeldet worden. Erst am Sonntagabend gegen 19.15 Uhr war zuletzt ein Rennen dreier Schweizer gemeldet worden.
Der Zeuge beschrieb die Autos laut Polizei als hochmotorisierte Sportwagen – drei Mercedes und ein BMW – alle mit schweizerischer Zulassung. Wie Herbert Storz von der Pressestelle des Polizeipräsidiums mitteilt, haben die Wagen Leistungsstärken zwischen 375 und 450 Kilowatt – also grob 500 bis 600 PS. Laut dem Anzeigenerstatter fuhren die Autofahrer auf beiden Fahrstreifen, reduzierten die Geschwindigkeit drastisch und beschleunigten ihre hochmotorisierten Wagen anschließend stark. Der Zeuge konnte diese Vorgehensweise zwei Mal beobachten, bevor er den Anschluss zu den Fahrzeugen verlor, teilt die Polizei weiter mit.
Es handle sich um eine Nötigungshandlung, sagt Storz. Auch auf Autobahnabschnitten, auf denen es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, sei das Fahren von Rennen eine Straftat, erklärt er.
Im Zuge der eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnten die beschriebenen Autos auf einem Parkplatz eines Lebensmitteldiscounters in Bietingen festgestellt werden. Auf dem Platz standen acht aus der Schweiz stammende Personen in einer Gruppe. Weder die Beifahrer noch die beschuldigten Autofahrer – diese sind laut Storz 21, 23, 26 und 28 Jahre alt – waren bereit eine Aussage zu machen und das Polizeiprotokoll zu unterschreiben. Erst, nachdem der Staatsanwalt androhte, die Fahrzeuge als eine Art Pfand zu beschlagnahmen, waren alle Beschuldigten zur Unterschrift bereit, schreibt die Polizei. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Konstanz wurden die Mobiltelefone der Fahrer beschlagnahmt.
Gegen alle Autofahrer wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Strafandrohung werde individuell geprüft, so Storz auf Nachfrage. „Wohnort und Nationalität schützt nicht vor Strafe“, betont er. „Es gibt rechtliche Möglichkeiten.“
Zum Straftatbestand des illegalen Autorennens kommt zudem noch eine Ordnungswidrigkeit hinzu. Denn die Tatverdächtigen Schweizer sind ohne zwingenden Grund und damit entgegen der Corona-Verordnung eingereist. „Die Grenzen sind nach wie vor geschlossen. Sie hätten also gar nicht einreisen dürfen“, sagt Storz. Von den Beamten ist daher eine sofortige Ausreise angeordnet worden. „Ein Bußgeld muss es eines geben“, sagt er in Bezug auf den Verstoß gegen die Corona-Verordnung.
Wie hoch dieses und die Strafe insgesamt ausfalle, werde das laufende Ermittlungsverfahren zeigen.