Erschließungsgebühren sorgen weiter für Unmut
Irndorfer Gemeinderat beschäftigt sich mit der schwer belasteten Kläranlage nach gewerblichen Einleitungen
IRNDORF – Zu seiner ersten Sitzung seit Februar hat sich der Irndorfer Gemeinderat getroffen. Bürgermeister Jürgen Frank hat einen Überblick darüber gegeben, was inzwischen in der Gemeinde passiert ist: Die Rechtmäßigkeit sowohl der bereits bezahlten als auch der juristisch angefochtenen Erschließungsgebühren in der Drei-Kreuz-Straße ist gleichermaßen festgestellt worden. Zudem war die Irndorfer Kläranlage zeitweise durch problematische gewerbliche Einleitungen an ihrer Überlastungsgrenze angelangt.
Seit Jahren sorgen die Erschließungsgebühren in der Drei-KreuzStraße für Unmut in der Gemeinde. Die meisten Anlieger haben die Gebühren, zu denen sie nach der Fertigstellung der Straße veranlagt worden waren, inzwischen bezahlt. Zwei der Grundstücksbesitzer hatten jedoch gegen ihre Veranlagung geklagt. In der Dezembersitzung hatte Bürgermeister Frank berichtet, ein Gerichtsurteil hätte den Klägern Recht gegeben. Die Gemeinde sei mit dem Bau der Straße vom ursprünglichen Bebauungsplan abgewichen, deshalb bräuchten sie nicht zu bezahlen. Die anderen Anlieger hätten durch ihre Zahlung dagegen ihre Erschließungsbescheide anerkannt. Sie seien daher rechtskräftig. Um alle Anlieger gleich zu behandeln, wollte der Rat nochmals sämtliche juristische Möglichkeiten prüfen lassen.
Laut Frank hat die inzwischen erfolgte Prüfung die bisherige juristische Position bestätigt: Die Zahlungen seien genau wie auch die erfolgreiche Klage dagegen gleichermaßen rechtens. „Es gibt da auch keinen Ermessensspielraum“, sagte Frank. Aus juristischen Gründen sei deshalb auch eine Rückzahlung der bereits entrichteten Erschließungsbeiträge in Höhe von etwa 300 000 Euro ausgeschlossen. Es sei geprüft worden, ob die beiden Bürgermeister in Haftung genommen werden könnten, in deren Amtszeit der heutige Konflikt verursacht wurde. „Die Geschichte ist aber verjährt“, sagte Frank. Er sei froh, im aktuellen Neubaugebiet „Schwenninger Weg“keine Erschließungsgebühren angesetzt zu haben. Auch dort habe die Gemeinde vom ursprünglich geplanten Straßenverlauf
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abweichen müssen, weil sich Bürger geweigert hätten, die dafür benötigten Teile ihrer Grundstücke zu verkaufen. „Wir hätten dort jetzt das gleiche Problem“, sagte Frank. Inzwischen haben laut Frank weitere Anlieger der Drei-Kreuz-Straße juristischen Beistand gesucht. Er rechnet damit, dass mindestens ein weiterer den Klageweg beschreiten wird.
Ein Problem hatte die Gemeinde laut Frank in der Corona-Zeit auch in der Kläranlage zu lösen: Immer ab Freitag seien dort an den Wochenenden im März und April verstärkte Schaumbildung und hohe Belastungswerte aufgetreten. „Die Werte waren an der Grenze dessen, was gerade noch vertretbar war“, sagte Frank. Einmal sei es nötig geworden, den belasteten Klärschlamm durch „belebten Klärschlamm“aus Beuron auszutauschen, um das biologische Gleichgewicht zu retten. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Laut Frank konnten daraufhin Polizei und Wasserwirtschaftsamt eine Firma ermitteln, auf die die problematischen Einleitungen zurückzuführen waren. Die polizeilichen Ermittlungen laufen derzeit. Der Bürgermeister zeigte sich aber zuversichtlich, das Problem für die Kläranlage gelöst zu haben.