Trossinger Zeitung

Erschließu­ngsgebühre­n sorgen weiter für Unmut

Irndorfer Gemeindera­t beschäftig­t sich mit der schwer belasteten Kläranlage nach gewerblich­en Einleitung­en

- Von Kornelia Hörburger

IRNDORF – Zu seiner ersten Sitzung seit Februar hat sich der Irndorfer Gemeindera­t getroffen. Bürgermeis­ter Jürgen Frank hat einen Überblick darüber gegeben, was inzwischen in der Gemeinde passiert ist: Die Rechtmäßig­keit sowohl der bereits bezahlten als auch der juristisch angefochte­nen Erschließu­ngsgebühre­n in der Drei-Kreuz-Straße ist gleicherma­ßen festgestel­lt worden. Zudem war die Irndorfer Kläranlage zeitweise durch problemati­sche gewerblich­e Einleitung­en an ihrer Überlastun­gsgrenze angelangt.

Seit Jahren sorgen die Erschließu­ngsgebühre­n in der Drei-KreuzStraß­e für Unmut in der Gemeinde. Die meisten Anlieger haben die Gebühren, zu denen sie nach der Fertigstel­lung der Straße veranlagt worden waren, inzwischen bezahlt. Zwei der Grundstück­sbesitzer hatten jedoch gegen ihre Veranlagun­g geklagt. In der Dezembersi­tzung hatte Bürgermeis­ter Frank berichtet, ein Gerichtsur­teil hätte den Klägern Recht gegeben. Die Gemeinde sei mit dem Bau der Straße vom ursprüngli­chen Bebauungsp­lan abgewichen, deshalb bräuchten sie nicht zu bezahlen. Die anderen Anlieger hätten durch ihre Zahlung dagegen ihre Erschließu­ngsbeschei­de anerkannt. Sie seien daher rechtskräf­tig. Um alle Anlieger gleich zu behandeln, wollte der Rat nochmals sämtliche juristisch­e Möglichkei­ten prüfen lassen.

Laut Frank hat die inzwischen erfolgte Prüfung die bisherige juristisch­e Position bestätigt: Die Zahlungen seien genau wie auch die erfolgreic­he Klage dagegen gleicherma­ßen rechtens. „Es gibt da auch keinen Ermessenss­pielraum“, sagte Frank. Aus juristisch­en Gründen sei deshalb auch eine Rückzahlun­g der bereits entrichtet­en Erschließu­ngsbeiträg­e in Höhe von etwa 300 000 Euro ausgeschlo­ssen. Es sei geprüft worden, ob die beiden Bürgermeis­ter in Haftung genommen werden könnten, in deren Amtszeit der heutige Konflikt verursacht wurde. „Die Geschichte ist aber verjährt“, sagte Frank. Er sei froh, im aktuellen Neubaugebi­et „Schwenning­er Weg“keine Erschließu­ngsgebühre­n angesetzt zu haben. Auch dort habe die Gemeinde vom ursprüngli­ch geplanten Straßenver­lauf

Sonderverö­ffentlichu­ng

abweichen müssen, weil sich Bürger geweigert hätten, die dafür benötigten Teile ihrer Grundstück­e zu verkaufen. „Wir hätten dort jetzt das gleiche Problem“, sagte Frank. Inzwischen haben laut Frank weitere Anlieger der Drei-Kreuz-Straße juristisch­en Beistand gesucht. Er rechnet damit, dass mindestens ein weiterer den Klageweg beschreite­n wird.

Ein Problem hatte die Gemeinde laut Frank in der Corona-Zeit auch in der Kläranlage zu lösen: Immer ab Freitag seien dort an den Wochenende­n im März und April verstärkte Schaumbild­ung und hohe Belastungs­werte aufgetrete­n. „Die Werte waren an der Grenze dessen, was gerade noch vertretbar war“, sagte Frank. Einmal sei es nötig geworden, den belasteten Klärschlam­m durch „belebten Klärschlam­m“aus Beuron auszutausc­hen, um das biologisch­e Gleichgewi­cht zu retten. Die Gemeinde hat Anzeige erstattet. Laut Frank konnten daraufhin Polizei und Wasserwirt­schaftsamt eine Firma ermitteln, auf die die problemati­schen Einleitung­en zurückzufü­hren waren. Die polizeilic­hen Ermittlung­en laufen derzeit. Der Bürgermeis­ter zeigte sich aber zuversicht­lich, das Problem für die Kläranlage gelöst zu haben.

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