Trossinger Zeitung

Energieanb­ieter wechseln ist einfach

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BERLIN (dpa) - Energiekos­ten sind ein fester Bestandtei­l der monatliche­n Ausgaben. Die regelmäßig­en Kosten für Strom und Gas können das Haushaltsb­udget durchaus belasten. Die gute Nachricht: Verbrauche­r können ihren Anbieter relativ einfach wechseln.

Welche Fristen gibt es?

Wer noch nie den Anbieter und Tarif gewechselt hat, ist in der Grundverso­rgung, erklärt die Stiftung Warentest. In diesem Fall kann dem Strom- oder Gasanbiete­r mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Alle anderen müssen in die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) schauen, welche Kündigungs­frist gilt.

Wo gibt es einen guten Überblick?

Einen neuen Anbieter können Verbrauche­r zum Beispiel mithilfe von Vergleichs­portalen wie Check24, Toptarif oder Stromausku­nft suchen.

Was sagen andere Kunden?

Hilfreich kann es sein, auch Kundenbewe­rtungen zu lesen. Diese geben Hinweise, wie zufrieden Kunden mit ihrem Anbieter sind.

Wie funktionie­rt die Kündigung?

Wenn der richtige Anbieter gefunden ist, können Kunden ihn einfach mit der Strom- oder Gaslieferu­ng beauftrage­n. Der neue Anbieter übernimmt oft auch die Kündigung beim Altanbiete­r.

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