Krankheitskosten als Werbungskosten angeben
BERLIN (dpa) - Krankheitskosten werden steuerlich in der Regel als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt. In manchen Fällen können die Ausgaben aber auch als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Das ist der Fall, wenn die Krankheit und somit die Krankheitskosten beruflich bedingt sind, wie beispielsweise bei anerkannten Berufskrankheiten.