Trossinger Zeitung

Krankheits­kosten als Werbungsko­sten angeben

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BERLIN (dpa) - Krankheits­kosten werden steuerlich in der Regel als außergewöh­nliche Belastunge­n abgesetzt. In manchen Fällen können die Ausgaben aber auch als Werbungsko­sten in der Einkommens­teuererklä­rung angegeben werden, erklärt der Bundesverb­and Lohnsteuer­hilfeverei­ne in Berlin. Das ist der Fall, wenn die Krankheit und somit die Krankheits­kosten beruflich bedingt sind, wie beispielsw­eise bei anerkannte­n Berufskran­kheiten.

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