Anklage lautet auf „versuchten Mord“
Autofahrer schleift Mann 300 Meter mit und lässt den schwerverletzten Schramberger hilflos liegen
KREIS ROTTWEIL (sbo) - Vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht Rottweil hat die öffentliche Hauptversammlung zum schrecklichen Geschehen am 17. März 2018, nachts gegen 4 Uhr „An der Steige“in Schramberg begonnen. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, einen Mann mit seinem Wagen 300 Meter mitgeschleift und den Schwerverletzten hilflos liegen gelassen zu haben. Die Anklage lautet auf „versuchten Mord“.
Geleitet wird das Verfahren vom Vorsitzenden Richter Karlheinz Münzer, unterstützt von zwei weiteren Richtern und zwei Schöffen. Links vom in Schramberg wohnenden Angeklagten nahm seine Dolmetscherin Platz, hinter ihm sein Verteidiger Bernhard Mussgnug.
Auch die zwei medizinischen und der technische Gutachter waren anwesend, sie kamen aber am ersten Prozesstag noch nicht zu Wort. Kurz bevor Münzer erschien, öffnete sich noch einmal die Saaltür und der damals schwer verletzte Schramberger kam im Rollstuhl in den Saal und nahm mit seiner Anwältin den Platz für den Nebenkläger ein.
Der Tatvorwurf, den die Schwurgerichtskammer zusammengefasst hatte, wiegt schwer: „Dem zur Tatzeit 47-jährigen Angeklagten, einem deutschen Staatsangehörigen, wird vorgeworfen, mit seinem Pkw auf der Straße ›An der Steige‹ infolge von Unachtsamkeit eine auf der Fahrbahn liegende Person erfasst und anschließend über eine längere Strecke mitgeschleift zu haben. Nachdem er den Unfall bemerkt haben soll, soll er weitergefahren sein und die schwer verletzte Person zurückgelassen haben, obwohl er erkannt haben soll, dass diese aufgrund des Unfalls ohne umgehende ärztliche Versorgung sterben würde. Die schwer verletzte Person konnte gerettet werden. Dem Angeklagten wird fahrlässige Körperverletzung sowie versuchter Mord (durch Unterlassen) in Tateinheit mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort vorgeworfen“.
Durch die von der Staatsanwältin verlesene Anklageschrift erfuhren die Zuhörer im Saal weitere verstörende Details: 150 Meter nach dem Ende der Bebauung habe der Angeklagte mit seinem Wagen den Schramberger erfasst und dann mehr als 300 Meter unter der Vorderachse mitgeschleift. Dann habe der Angeklagte angehalten und sechs Meter zurückgesetzt. Der überfahrene
Schramberger habe zahllose Brüche und innere Verletzungen erlitten und schließlich mit dem Kopf in Fahrtrichtung auf der Straße gelegen. Der Fahrer habe den Wagen dann bei Bekannten abgestellt und diese mit einem anderen Fahrzeug nach Stuttgart zum Flughafen gebracht, weil der Kühler seines Autos Wasser verlor.
Bevor er mit der Beweisaufnahme begann, befragte Richter Münzer den Angeklagten ausführlich zu dessen Werdegang: Dieser wurde 1970 im Iran geboren, hatte vier Geschwister, der Vater war Lehrer. Nach dem Abitur 1988 und dem folgenden 27-monatigen Wehrdienst habe er keine richtige Stelle gefunden. Er ist dann 1995 nach Istanbul und nach weiteren zwei Jahren für 1200 Dollar mit Hilfe eines Schleusers nach Karlsruhe gekommen.
Dort hat er Asyl beantragt und gewährt bekommen. Er kam dann nach Schramberg, wo er seit 22 Jahren lebt. Bis heute hatte er gearbeitet, mit einer Unterbrechung 2010, als er gesundheitliche Probleme und eine Depression bekam. Er war zwei Mal verheiratet. Mit beiden Frauen hatte er ein Kind.
Bei den Zeugenbefragungen ging es in erster Linie um Spuren, Abstände, die genaue Lage des Verletzten auf der Fahrbahn, die Sichtverhältnisse (gemäß den Polizisten, die vor Ort waren: „Nicht neblig“) und auf welche Weise er als Fahrer ermittelt werden konnte.
Die ersten Zeugen waren zwei Frauen und ein Mann aus Schramberg, die auf der Fahrt nach Sulgen den Verletzten entdeckten und den Notruf wählten. Die weiteren Zeugen waren allesamt Polizeibeamte.
Sie berichteten detailliert, zum Teil mit Bildern auf dem Großmonitor, in welcher Lage sie den Verletzten aufgefunden hatten, welche Spuren von Blut, Körpergewebe und Kleiderfasern sie am und unter dem Fahrzeug und auf der 320 Meter langen Schleifspur auf der Steige gefunden und gesichert hatten – dazu Autoteile auf der Straße, die halfen, den Angeklagten zu ermitteln. Sie berichteten schließlich, wie dieser sich bei der Festnahme verhalten und dass er dabei einen körperlichen Zusammenbruch gehabt habe. An dieser Stelle zeigte der Angeklagte das erste Mal eine Regung, er unterdrückte einen Weinkrampf, indem er sich in die Hand biss. Die Fortsetzungstermine sind für 2., 5. und 7. Oktober geplant, jeweils ab 9 Uhr.