Tötungsdelikte werden fast alle aufgeklärt
Vermeintlicher Mord in Tuttlingen: Quote der Ermittler liegt seit 2009 bei 98 Prozent
TUTTLINGEN - Neue Erkenntnisse hat es im Fall des in der Tuttlinger Hermannstraße getöteten 52-Jährigen während des Wochenendes nicht gegeben. Die Kriminalpolizei wertet momentan weiter die Spuren vom Tatort aus, vernimmt Personen und hofft auf die Unterstützung aus der Bevölkerung. „Wir sind dankbar für jeden Hinweis“, sagt Kommissarin Sandra Kratzer vom Polizeipräsidium Konstanz und räumt mit einem Gerücht auf.
„Der Tatverdächtige ist nicht auf freiem Fuß und läuft auch nicht wieder in Tuttlingen herum. Er ist auch nicht ausgebüxt, sondern sitzt weiter in Untersuchungshaft“, verdeutlicht sie, dass Mutmaßungen über den 36Jährigen, der des Mordes in Tuttlingen verdächtigt wird, nicht zutreffend sind. Bisher habe sich der tunesische Staatsangehörige, dem ein Pflichtverteidiger zugeteilt wurde, auch noch nicht zum Geschehen am Dienstagmorgen geäußert. Gegen 5.38 Uhr war das Opfer tot auf dem Gehweg liegend gefunden worden.
Dem Aufruf, dass sich Zeugen bei der Polizei melden sollen, sei eine Person nachgekommen. Diese, so Kratzer, könne Hinweise zu Ereignissen am ZOB geben. Dort war der 52Jährige um 5.24 Uhr noch lebend gesehen worden. Um die Tat aufklären zu können, bittet die Polizei weiter um Hinweise. „Es ist wichtig, dass sich die Leute melden. Wir müssen Fleisch an die Sache bekommen. Uns kann jede Kleinigkeit helfen“, sagt Kratzer.
Die Chancen, dass die Tötung des 52-Jährigen aufgeklärt wird, stehen jedenfalls recht gut. Seit 2009 hat es im Landkreis Tuttlingen insgesamt 49 „Straftaten gegen das Leben“gegeben. Darunter, erklärt Tatjana Deggelmann von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Konstanz, würden Delikte wie Mord, Totschlag und fahrlässige Tötung zusammengefasst. Von den 49 Straftaten wurde nur eine im Jahr 2016 in Trossingen nicht aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt bei mehr als 98 Prozent.
Bis zum 8. Juli hatte der 36-jährige Tatverdächtige noch wegen versuchten Totschlags in Untersuchungshaft gesessen. Warum er wieder freigelassen worden war, erklärt Frank Grundke, Erster Staatsanwalt in Rottweil, auf Nachfrage unserer Zeitung. Der Vorwurf des versuchten Totschlags habe sich während der Ermittlungen nicht bestätigt. „Wir gehen jetzt von Körperverletzung aus. Das Verfahren läuft aber noch“, sagt er.
Jedenfalls hätten bei einer Körperverletzung die rechtlichen Grundlagen gefehlt, um den 36-Jährigen weiter in Untersuchungshaft zu halten. Der Haftbefehl war, so heißt es in einer Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei, durch das Amtsgericht Rottweil aufgehoben worden.
Ein Sachverständiger hatte den Mann in der Frage der Schuldfähigkeit begutachtet, teilt Grundke mit. Weil die Begutachtung zu dem Schluss kam, dass eine verminderte Schuldfähigkeit nicht vorlag, konnte er auch nicht in einer psychiatrischen oder Erziehungsanstalt untergebracht werden, sagt der Staatsanwalt.