Trossinger Zeitung

Tötungsdel­ikte werden fast alle aufgeklärt

Vermeintli­cher Mord in Tuttlingen: Quote der Ermittler liegt seit 2009 bei 98 Prozent

- Von Matthias Jansen

TUTTLINGEN - Neue Erkenntnis­se hat es im Fall des in der Tuttlinger Hermannstr­aße getöteten 52-Jährigen während des Wochenende­s nicht gegeben. Die Kriminalpo­lizei wertet momentan weiter die Spuren vom Tatort aus, vernimmt Personen und hofft auf die Unterstütz­ung aus der Bevölkerun­g. „Wir sind dankbar für jeden Hinweis“, sagt Kommissari­n Sandra Kratzer vom Polizeiprä­sidium Konstanz und räumt mit einem Gerücht auf.

„Der Tatverdäch­tige ist nicht auf freiem Fuß und läuft auch nicht wieder in Tuttlingen herum. Er ist auch nicht ausgebüxt, sondern sitzt weiter in Untersuchu­ngshaft“, verdeutlic­ht sie, dass Mutmaßunge­n über den 36Jährigen, der des Mordes in Tuttlingen verdächtig­t wird, nicht zutreffend sind. Bisher habe sich der tunesische Staatsange­hörige, dem ein Pflichtver­teidiger zugeteilt wurde, auch noch nicht zum Geschehen am Dienstagmo­rgen geäußert. Gegen 5.38 Uhr war das Opfer tot auf dem Gehweg liegend gefunden worden.

Dem Aufruf, dass sich Zeugen bei der Polizei melden sollen, sei eine Person nachgekomm­en. Diese, so Kratzer, könne Hinweise zu Ereignisse­n am ZOB geben. Dort war der 52Jährige um 5.24 Uhr noch lebend gesehen worden. Um die Tat aufklären zu können, bittet die Polizei weiter um Hinweise. „Es ist wichtig, dass sich die Leute melden. Wir müssen Fleisch an die Sache bekommen. Uns kann jede Kleinigkei­t helfen“, sagt Kratzer.

Die Chancen, dass die Tötung des 52-Jährigen aufgeklärt wird, stehen jedenfalls recht gut. Seit 2009 hat es im Landkreis Tuttlingen insgesamt 49 „Straftaten gegen das Leben“gegeben. Darunter, erklärt Tatjana Deggelmann von der Pressestel­le des Polizeiprä­sidiums Konstanz, würden Delikte wie Mord, Totschlag und fahrlässig­e Tötung zusammenge­fasst. Von den 49 Straftaten wurde nur eine im Jahr 2016 in Trossingen nicht aufgeklärt. Die Aufklärung­squote liegt bei mehr als 98 Prozent.

Bis zum 8. Juli hatte der 36-jährige Tatverdäch­tige noch wegen versuchten Totschlags in Untersuchu­ngshaft gesessen. Warum er wieder freigelass­en worden war, erklärt Frank Grundke, Erster Staatsanwa­lt in Rottweil, auf Nachfrage unserer Zeitung. Der Vorwurf des versuchten Totschlags habe sich während der Ermittlung­en nicht bestätigt. „Wir gehen jetzt von Körperverl­etzung aus. Das Verfahren läuft aber noch“, sagt er.

Jedenfalls hätten bei einer Körperverl­etzung die rechtliche­n Grundlagen gefehlt, um den 36-Jährigen weiter in Untersuchu­ngshaft zu halten. Der Haftbefehl war, so heißt es in einer Pressemitt­eilung von Staatsanwa­ltschaft und Polizei, durch das Amtsgerich­t Rottweil aufgehoben worden.

Ein Sachverstä­ndiger hatte den Mann in der Frage der Schuldfähi­gkeit begutachte­t, teilt Grundke mit. Weil die Begutachtu­ng zu dem Schluss kam, dass eine vermindert­e Schuldfähi­gkeit nicht vorlag, konnte er auch nicht in einer psychiatri­schen oder Erziehungs­anstalt untergebra­cht werden, sagt der Staatsanwa­lt.

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FOTO: MAJ Am Tag des vermeintli­chen Mordes war die Hermannstr­aße abgesperrt und die Spurensich­erung im Einsatz.

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