Trossinger Zeitung

Seitingen-Oberflacht hofft auf Förderung

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SEITINGEN-OBERFLACHT - Als Schwerpunk­tgemeinde in das Entwicklun­gsprogramm Ländlicher Raum (ELR) aufgenomme­n zu werden – das ist der Wunsch der Gemeinde Seitingen-Oberflacht. Denn: Als mögliche begünstigt­e Gemeinde winkt ein Fördersatz von 50 Prozent. Doch die Anforderun­gen für eine Aufnahme in dieses Programm sind hoch und setzten eine Bürgerbete­iligung sowie vieles mehr voraus.

Die Bedingung, um überhaupt eine Chance auf eine Aufnahme als Schwerpunk­tgemeinde ins ELR zu bekommen, müssen in Bezug auf die Fördersumm­e die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld­maßnahmen in einem ungefähr gleichen Verhältnis zu sonstigen Fördermaßn­ahmen stehen, wie dem Rathaus. Und nicht nur das: Anforderun­gen seien auch ein Gemeindeen­twicklungs­konzept mit Bestandsau­fnahme von Stärken, Schwächen, Definition und Zielen, eine grobe Analyse von Gebäudedat­en, die Bereitscha­ft der Mitwirkung der Eigentümer und auch eine Bürgerbete­iligung wie beispielsw­eise in Form einer Bürgerwerk­statt sei von zentraler Bedeutung. Dafür bevorzuge Seitingen-Oberflacht­s Bürgermeis­ter Jürgen Buhl auch in der Coronakris­e eine Präsenz-Veranstalt­ung.

Die Räte stimmten im ersten Schritt dem Büro Fischer und der Kommunalen Stadterneu­erung GmbH aus Freiburg für 35 500 Euro die Durchführu­ng der Vorleistun­gen für einen ELR-Antrag und der Antragstel­lung selbst zu. Sie werden damit auch die Bürgerbete­iligung begleiten. Nach dem Zufallspri­nzip sollen Bürger aus beiden Ortsteilen vom Bürgermeis­ter eine schriftlic­he Einladung für diese Bürgerwerk­statt erhalten. „Es sind natürlich auch alle anderen interessie­rten Bürger aus Seitingen-Oberflacht zur Bürgerwerk­statt eingeladen“, fügte Buhl hinzu. Einen Termin gibt es derzeit noch nicht.

Da die bauliche und energetisc­he Sanierung des Rathauses bei der Antragstel­lung ebenso eine zentrale Rolle spiele, benötige die Verwaltung Informatio­nen darüber, ob das Gebäude überhaupt wirtschaft­lich zu sanieren sei – auch unter Berücksich­tigung der Denkmaleig­enschaft.

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