Trossinger Zeitung

Drogen, Körperverl­etzung, Fahrerfluc­ht: Haftstrafe nach vier Bewährungs­verstößen

32-Jähriger wegen Verkehrsve­rstößen in Trossingen vorm Landgerich­t

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TROSSINGEN/ROTTWEIL (icks) – Keinen Erfolg hatte ein 32-Jähriger mit seinem Berufungsa­ntrag beim Landgerich­t: Der mehrfach Vorbestraf­te muss die vom Amtsgerich­t Spaichinge­n wegen Verkehrsde­likten in Trossingen und der Vortäuschu­ng einer Straftat verhängten fünf Monate Haft absitzen.

Die Tat liegt schon fast 21 Monate zurück: In der Silvestern­acht 2018/19 hatte der Mann nach einer Handbremse-Schleuder-Aktion Ecke Maschkepla­tz/Hauptstraß­e ein parkendes Fahrzeug gerammt und einen Schaden von etwas über 3000 Euro verursacht. Statt die Polizei zu informiere­n, verließ der Mann den Unfallort und stellte das Firmenfahr­zeug nahe der Solweg-Schule ab. Er arrangiert­e einige Fahrzeugte­ile darum herum und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.

Der Angeklagte besaß noch nie einen Führersche­in – noch vor der Prüfung hatte er die Lust am Kurs verloren. Das hielt ihn jedoch nicht vom Fahren ab: 2010 musste er eine Geldstrafe zahlen, weil er in Villingen-Schwenning­en mit einem Lastwagen unterwegs war und auch im April 2017 wurde er dort am Steuer erwischt. Dieses Mal hatte er auch noch Drogen bei sich. Schon drei Monate zuvor war er wegen Besitzes von Rauschgift verurteilt worden. Beide Fälle – wie auch ein Diebstahl bei seinem Arbeitgebe­r im Jahr 2015 – wurden mit Geldstrafe­n geahndet. Dazu wurde die ursprüngli­ch auf drei Jahre festgesetz­te Bewährungs­zeit für eine sechsmonat­ige Freiheitss­trafe wegen einer gefährlich­en Körperverl­etzung verlängert.

„Sie sind immer brutal gut weggekomme­n“sagte der Vorsitzend­e Richter Thomas Geiger zu dem 32Jährigen. Dass es erst beim vierten Bewährungs­bruch – die Tat an Silvester in Trossingen – zu einer Haftstrafe gekommen sei, wäre schon erstaunlic­h. Das erste Mal war der Angeklagte im Alter von 20 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Diebstahl eines Quad. 2011 hatte ihm die massive, auch sexuell formuliert­e Beleidigun­g einer Frau eine weitere Geldstrafe eingebrach­t.

Die Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t Spaichinge­n führte zu drei Einzelstra­fen von zwei, drei und zwei Monaten, die auf eine Gesamtstra­fe von fünf Monaten zusammenge­zogen wurden. Hiergegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, die sich aber auf das Strafmaß beschränkt. Sein Ziel: eine weitere Aussetzung zur Bewährung.

Nach einer geheimen Beratung mit der Schöffin und dem Schöffen schlug Geiger vor, die eher aussichtsl­ose Berufung zurückzuzi­ehen. Doch das lehnte der Anwalt ab: „Wir wollen ein Urteil!“. Schließlic­h sei in den letzten knapp zwei Jahren nichts mehr passiert. Und sein Mandant zeige sich einsichtig, habe eine Freundin und seit drei Wochen eine gut bezahlte Arbeitsste­lle. Er wohne zwar immer noch daheim bei den Eltern. „Das ist ziemlich schräg“, gab der Verteidige­r zu, aber mit dem Gehalt könne er sich jetzt verbessern. Bisher habe dem Mann „der lange Atem gefehlt“, sein Leben in den Griff zu bekommen. Seit er damals die Ausbildung zum Traumberuf aus gesundheit­lichen Gründen abbrechen musste. Und es ginge ja nicht nur um die fünf Monate Haft, es käme ja noch der Widerruf der halbjährig­en Strafe hinzu. Das Plädoyer lautete auf „erneute Aussetzung zur Bewährung“.

Damit war die Vertreteri­n der Staatsanwa­ltschaft gar nicht einverstan­den. Ihr kam die angeblich „tiefe Reue“des Angeklagte­n „eher oberflächl­ich“vor. In nur vier Minuten argumentie­rte sie, warum das Spaichinge­r Urteil fehlerfrei war und die Berufung zu verwerfen sei. Diesem Plädoyer folgte die 11. Kleine Strafkamme­r am Landgerich­t dann auch. Richter Geiger zitierte das Sprichwort vom zerbrochen­en Krug. Der Angeklagte muss die Gerichtsko­sten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig, es kann durch einen Revisionsa­ntrag an das Oberlandes­gericht Stuttgart angefochte­n werden.

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FOTO: BERG Der Angeklagte hatte sich so einiges zu Schulden kommen lassen.

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