Drogen, Körperverletzung, Fahrerflucht: Haftstrafe nach vier Bewährungsverstößen
32-Jähriger wegen Verkehrsverstößen in Trossingen vorm Landgericht
TROSSINGEN/ROTTWEIL (icks) – Keinen Erfolg hatte ein 32-Jähriger mit seinem Berufungsantrag beim Landgericht: Der mehrfach Vorbestrafte muss die vom Amtsgericht Spaichingen wegen Verkehrsdelikten in Trossingen und der Vortäuschung einer Straftat verhängten fünf Monate Haft absitzen.
Die Tat liegt schon fast 21 Monate zurück: In der Silvesternacht 2018/19 hatte der Mann nach einer Handbremse-Schleuder-Aktion Ecke Maschkeplatz/Hauptstraße ein parkendes Fahrzeug gerammt und einen Schaden von etwas über 3000 Euro verursacht. Statt die Polizei zu informieren, verließ der Mann den Unfallort und stellte das Firmenfahrzeug nahe der Solweg-Schule ab. Er arrangierte einige Fahrzeugteile darum herum und erstattete Anzeige gegen Unbekannt.
Der Angeklagte besaß noch nie einen Führerschein – noch vor der Prüfung hatte er die Lust am Kurs verloren. Das hielt ihn jedoch nicht vom Fahren ab: 2010 musste er eine Geldstrafe zahlen, weil er in Villingen-Schwenningen mit einem Lastwagen unterwegs war und auch im April 2017 wurde er dort am Steuer erwischt. Dieses Mal hatte er auch noch Drogen bei sich. Schon drei Monate zuvor war er wegen Besitzes von Rauschgift verurteilt worden. Beide Fälle – wie auch ein Diebstahl bei seinem Arbeitgeber im Jahr 2015 – wurden mit Geldstrafen geahndet. Dazu wurde die ursprünglich auf drei Jahre festgesetzte Bewährungszeit für eine sechsmonatige Freiheitsstrafe wegen einer gefährlichen Körperverletzung verlängert.
„Sie sind immer brutal gut weggekommen“sagte der Vorsitzende Richter Thomas Geiger zu dem 32Jährigen. Dass es erst beim vierten Bewährungsbruch – die Tat an Silvester in Trossingen – zu einer Haftstrafe gekommen sei, wäre schon erstaunlich. Das erste Mal war der Angeklagte im Alter von 20 Jahren mit dem Gesetz in Konflikt geraten: Diebstahl eines Quad. 2011 hatte ihm die massive, auch sexuell formulierte Beleidigung einer Frau eine weitere Geldstrafe eingebracht.
Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Spaichingen führte zu drei Einzelstrafen von zwei, drei und zwei Monaten, die auf eine Gesamtstrafe von fünf Monaten zusammengezogen wurden. Hiergegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, die sich aber auf das Strafmaß beschränkt. Sein Ziel: eine weitere Aussetzung zur Bewährung.
Nach einer geheimen Beratung mit der Schöffin und dem Schöffen schlug Geiger vor, die eher aussichtslose Berufung zurückzuziehen. Doch das lehnte der Anwalt ab: „Wir wollen ein Urteil!“. Schließlich sei in den letzten knapp zwei Jahren nichts mehr passiert. Und sein Mandant zeige sich einsichtig, habe eine Freundin und seit drei Wochen eine gut bezahlte Arbeitsstelle. Er wohne zwar immer noch daheim bei den Eltern. „Das ist ziemlich schräg“, gab der Verteidiger zu, aber mit dem Gehalt könne er sich jetzt verbessern. Bisher habe dem Mann „der lange Atem gefehlt“, sein Leben in den Griff zu bekommen. Seit er damals die Ausbildung zum Traumberuf aus gesundheitlichen Gründen abbrechen musste. Und es ginge ja nicht nur um die fünf Monate Haft, es käme ja noch der Widerruf der halbjährigen Strafe hinzu. Das Plädoyer lautete auf „erneute Aussetzung zur Bewährung“.
Damit war die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gar nicht einverstanden. Ihr kam die angeblich „tiefe Reue“des Angeklagten „eher oberflächlich“vor. In nur vier Minuten argumentierte sie, warum das Spaichinger Urteil fehlerfrei war und die Berufung zu verwerfen sei. Diesem Plädoyer folgte die 11. Kleine Strafkammer am Landgericht dann auch. Richter Geiger zitierte das Sprichwort vom zerbrochenen Krug. Der Angeklagte muss die Gerichtskosten tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann durch einen Revisionsantrag an das Oberlandesgericht Stuttgart angefochten werden.