Trossinger Zeitung

In Klassenzim­mern droht Maskenpfli­cht

Rundschrei­ben des Südwest-Kultusmini­steriums – Kritik an Beherbergu­ngsverbote­n

- Von Kara Ballarin und unseren Agenturen

BERLIN/STUTTGART - Die weiterhin steigenden Corona-Infektions­zahlen schränken auch das Schulleben ein. In Bayern gilt in Kreisen mit mehr als 35 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche bereits Maskenpfli­cht im Unterricht. Ab 50 neuen Ansteckung­en gilt ein Abstandsge­bot im Klassenrau­m. Die Folge ist mehr Fernunterr­icht. Nun kommt die Mund-NasenBedec­kung auch in Baden-Württember­gs Klassenzim­mern an.

Die Stadt Stuttgart etwa führt die Maskenpfli­cht im Unterricht laut Gewerkscha­ft Erziehung und Wissenscha­ft gerade ein. Am Montag vermeldete das Gesundheit­samt für die Stadt 70 Neuinfekti­onen in den vergangene­n sieben Tagen. Eine landesweit­e Maskenpfli­cht an Schulen gibt es aber erst, wenn die Neuansteck­ungen auch landesweit bei 35 liegen. Am Montagaben­d waren es 31,5. Bis der Schwellenw­ert erreicht ist, seien die Stadt- und Landkreise für die Einführung einer Maskenpfli­cht an den einzelnen Schulen zuständig, sagte eine Sprecherin von Kultusmini­sterin

Susanne Eisenmann (CDU) am Montag. Darauf werde das Ministeriu­m nun in einem Rundschrei­ben hinweisen.

Über das Beherbergu­ngsverbot für Reisende aus Risikogebi­eten wird derweil weiter gestritten. Bei den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch will sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Argumente aller Seiten anhören“, wie Regierungs­sprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin sagte. Berlins Regierende­r Bürgermeis­ter Michael Müller (SPD) hatte moniert, dass diese Verbote „Verwirrung und Unverständ­nis“

schaffen würden. Auch vom Deutschen Städtetag kam Kritik, der Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga) erwartet baldige Klagen.

In den meisten Bundesländ­ern gilt die Regel, dass Menschen aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfekti­onen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche nur in einem Hotel beherbergt werden können, wenn sie einen aktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis haben. Dies wird vielfach als unverhältn­ismäßig kritisiert, zudem wird die Inanspruch­nahme von Testkapazi­täten moniert.

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