In Klassenzimmern droht Maskenpflicht
Rundschreiben des Südwest-Kultusministeriums – Kritik an Beherbergungsverboten
BERLIN/STUTTGART - Die weiterhin steigenden Corona-Infektionszahlen schränken auch das Schulleben ein. In Bayern gilt in Kreisen mit mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb einer Woche bereits Maskenpflicht im Unterricht. Ab 50 neuen Ansteckungen gilt ein Abstandsgebot im Klassenraum. Die Folge ist mehr Fernunterricht. Nun kommt die Mund-NasenBedeckung auch in Baden-Württembergs Klassenzimmern an.
Die Stadt Stuttgart etwa führt die Maskenpflicht im Unterricht laut Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft gerade ein. Am Montag vermeldete das Gesundheitsamt für die Stadt 70 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen. Eine landesweite Maskenpflicht an Schulen gibt es aber erst, wenn die Neuansteckungen auch landesweit bei 35 liegen. Am Montagabend waren es 31,5. Bis der Schwellenwert erreicht ist, seien die Stadt- und Landkreise für die Einführung einer Maskenpflicht an den einzelnen Schulen zuständig, sagte eine Sprecherin von Kultusministerin
Susanne Eisenmann (CDU) am Montag. Darauf werde das Ministerium nun in einem Rundschreiben hinweisen.
Über das Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten wird derweil weiter gestritten. Bei den Bund-Länder-Beratungen am Mittwoch will sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) „die Argumente aller Seiten anhören“, wie Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin sagte. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) hatte moniert, dass diese Verbote „Verwirrung und Unverständnis“
schaffen würden. Auch vom Deutschen Städtetag kam Kritik, der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) erwartet baldige Klagen.
In den meisten Bundesländern gilt die Regel, dass Menschen aus Regionen mit mehr als 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche nur in einem Hotel beherbergt werden können, wenn sie einen aktuellen Corona-Test mit negativem Ergebnis haben. Dies wird vielfach als unverhältnismäßig kritisiert, zudem wird die Inanspruchnahme von Testkapazitäten moniert.