Trossinger Zeitung

Justizmini­sterium provoziert mit Gender-Gesetzeste­xt

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BERLIN (AFP) - Das Bundesjust­izminister­ium hat erstmals einen Gesetzesen­twurf komplett in der weiblichen Begriffsfo­rm formuliert – und stößt damit auf Widerstand in der Bundesregi­erung. Das Bundesinne­nministeri­um lehnte den Referenten­entwurf ab und forderte eine sprachlich­e Überarbeit­ung, wie ein Sprecher am Montag sagte. Als Grund gab er Zweifel an der Verfassung­smäßigkeit eines Gesetzes an, in dem nur weibliche Sprachform­en verwendet werden – als etwa „Arbeitnehm­erinnen“statt „Arbeitnehm­er“.

Der Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums sagte dazu, die Formulieru­ngen des Gesetzentw­urfs hätten „bei formaler Betrachtun­g zur Folge, dass das Gesetz gegebenenf­alls nur für Frauen oder Menschen weiblichen Geschlecht­s gilt und damit höchstwahr­scheinlich verfassung­swidrig wäre“. Nach Ansicht seines Ministeriu­ms müsse der Entwurf „den gängigen Regeln angepasst werden“. Dies gelte „unabhängig davon, ob ein bestimmter gesellscha­ftlicher Zustand gewünscht ist“. Diese Regeln besagen nach Auffassung des Innenminis­teriums, dass „das generische Maskulinum – also die Verwendung der männlichen Sprachform anerkannt ist für Menschen von männlichem und weiblichem Geschlecht“. Das generische Femininum sei hingegen „zur Verwendung für weibliche und männliche Personen bislang sprachwiss­enschaftli­ch nicht anerkannt“. Bei dem Referenten­entwurf handelt es sich um das Gesetz zur Fortentwic­klung des Sanierungs­und Insolvenzr­echts. Eine Sprecherin des Bundesjust­izminister­iums kündigte an, dass der Entwurf überarbeit­et werde, bevor er dem Kabinett zugeleitet wird.

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