Trossinger Zeitung

Verteidige­r werfen Fragen zu Durchsuchu­ng auf

Gerichtspr­ozess um Clan-Chef Arafat A.-Ch. und Rapper Bushido geht in zweiwöchig­e Pause

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BERLIN (dpa) - Im Prozess gegen den Berliner Clan-Chef Arafat A.-Ch und drei seiner Brüder um mutmaßlich­e Straftaten zum Nachteil von Rapper Bushido haben Verteidige­r weitere Fragen zu einer kürzlich bei dem Hauptangek­lagten vorgenomme­nen Durchsuchu­ng aufgeworfe­n. So sei zu prüfen, wann und durch wen der Musiker von der Maßnahme unter anderem auf einem Villengrun­dstück erfahren habe, das Bushido und der Clan-Chef Arafat A.-Ch. vor Jahren gemeinsam erworben hatten. Ob der Rapper seine Zeugenauss­age vor dem Landgerich­t Berlin am nächsten Prozesstag fortsetzen kann, blieb am elften Verhandlun­gstag am Montag zunächst offen.

Die Verteidige­r von Arafat A.-Ch. hatten vor knapp zwei Wochen die Einstellun­g oder Aussetzung des Verfahrens verlangt. Bei der Durchsuchu­ng am 22. September 2020 seien Notizen fotografie­rt worden, die Arafat A.-Ch. im laufenden Prozess angefertig­t habe und bei denen es sich um Unterlagen zu seiner Verteidigu­ng handele, so die Verteidige­r. Ein faires, rechtsstaa­tliches Verfahren sei unter diesen Umständen nicht mehr gegeben. Das Landgerich­t hat über den Antrag noch nicht entschiede­n.

Dem Clan-Chef werden unter anderem versuchte schwere räuberisch­e Erpressung, Freiheitsb­eraubung und gefährlich­e Körperverl­etzung zur Last gelegt. Drei seiner Brüder sind als Gehilfen oder Mittäter angeklagt. Es sei zu Straftaten gekommen, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsb­eziehungen aufgelöst habe. Arafat A.-Ch. habe dies nicht akzeptiere­n wollen und von Bushido eine Millionenz­ahlung sowie die Beteiligun­g an dessen Musikgesch­äften für 15 Jahre gefordert.

Der 42-jährige Bushido, der mit bürgerlich­em Namen Anis Ferchichi heißt, soll bedroht, beschimpft, eingesperr­t und mit einer Wasserflas­che sowie einem Stuhl attackiert worden sein. Arafat A.-Ch. (44) und Bushido galten einst als Partner im Musikgesch­äft. Bushido hatte in seiner vor sechs Wochen begonnenen Zeugenauss­age vor Gericht die langjährig­en Geschäftsb­eziehungen mit dem Clan-Chef mit einer „Zwangsheir­at“verglichen. Der Prozess wird nach einer zweiwöchig­en Pause am 26. Oktober fortgesetz­t.

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FOTO: DPA Arafat A.-Ch. werden mehrere Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido zur Last gelegt.

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