Trossinger Zeitung

Jens Spahns Reformplän­e auf einen Blick

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Bundesgesu­ndheitsmin­ister Jens Spahn möchte, dass Heimbewohn­er maximal 700 Euro im Monat für ihre Pflege zuzahlen müssen. Und das für längstens 36 Monate. Der Vorschlag ist Teil einer Pflegerefo­rm, die Spahn auf den Weg bringen will. Darin sieht er auch eine bessere Bezahlung von Pflegekräf­ten vor.

Wer pflegebedü­rftig ist und in ein Pflegeheim einzieht, bekommt Pflegegeld. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Geld fließt aus der Pflegekass­e. Das reicht aber nicht immer für alle Leistungen, die ein Betroffene­r in Anspruch nimmt. Für diesen Rest muss der Pflegebedü­rftige selbst aufkommen. Im bundesweit­en Schnitt lag die monatliche Zuzahlung zuletzt bei 786 Euro. Diese Summe schwankt regional aber sehr stark. In Baden-Württember­g müssen Heimbewohn­er im Schnitt 1062 Euro im Monat aufbringen. Denn der Eigenantei­l deckt unter anderem die Personalko­sten. Die sind im Süden Deutschlan­ds höher als anderswo, gute Pflegekräf­te bekommt nur, wer höhere Löhne zahlt.

Spahns Vorschlag einer Deckelung des Eigenantei­ls auf 700 Euro bezieht sich jedoch lediglich auf die Pflegekost­en als solche und nur für Menschen, die in Heimen betreut werden, nicht für die ambulante Pflege. Doch mit den Pflegekost­en als solchen allein ist es nicht getan: Denn der Eigenantei­l wird nicht nur durch die Kosten für die Pflege bestimmt. Hinzu kommen Rechnungen etwa für die Unterkunft und Lebensmitt­el sowie Investitio­nen in den Heimen. Bundesweit liegt diese Summe im Schnitt bei 2015 Euro, in Baden-Württember­g sogar bei 2354 Euro.

Die meisten Heimbewohn­er haben die Pflegegrad­e drei oder vier. In diesen Fällen zahlt die Pflegevers­icherung 545 beziehungs­weise 728 Euro Pflegegeld. Der Eigenantei­l liegt im Schnitt bei 1062 Euro. Sollte er auf 700 Euro gedeckelt werden, würde der Bund die Differenz übernehmen. Laut Angaben von Jens Spahn koste die Deckelung der Eigenantei­le den Staat rund drei Milliarden Euro. Als zweiten Baustein will Spahn die Leistungen für pflegende Angehörige stärker bündeln und flexibilis­ieren. Für Verhinderu­ngs- und Kurzzeitpf­lege soll es ein Jahresbudg­et geben, das jeder nach Bedarf einsetzen kann. Das Pflegegeld und die Pflegesach­leistungen sollen zudem jedes Jahr automatisc­h um einen Inflations­faktor steigen. Spahn will darüber hinaus Pflegeheim­e und Pflegedien­ste zwingen, ihre Angestellt­en besser zu entlohnen. Um mit der Pflegevers­icherung Leistungen abrechnen zu können, müssen die Angestellt­en nach einem Tarifvertr­ag bezahlt werden. (kna/sz)

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