Ab Mittwoch gelten neue Sperrstunden
Alkoholausschank wird ab 23 Uhr eingeschränkt – Reaktion auf Corona-Zahlen
TROSSINGEN/LANDKREIS - Acht neue Corona-Fälle hat das Landratsamt Tuttlingen am Montag vermeldet. Der 7-Tage-Indizenzwert steigt auf 60,8 – ein Wert ab 50 gilt als kritisch. Am Mittwoch tritt eine Allgemeinverfügung
für den Landkreis Tuttlingen in Kraft, die unter anderem eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr einführt und Abstandsregeln für Messen und Kongresse aufstellt.
Die acht Neu-Infizierten sind über das Kreisgebiet verteilt. Sie stammen aus Spaichingen (zwei Personen)
sowie aus Seitingen-Oberflacht, Durchhausen, Trossingen, Kolbingen, Gosheim und Tuttlingen. Bei 106 Corona-Tests gab es Negativbefunde. Laut Landratsamt sind derzeit drei Patienten, die am SarsCoV-2-Virus erkrankt sind, stationär im Klinikum Landkreis Tuttlingen untergebracht.
Der Inzidenzwert berechnet sich aufgrund von Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, bezogen auf 100 000 Einwohner. Und er ist immer auf den nächsten Tag ausgelegt, das heißt, die Zahlen von heute tauchen erst 24 Stunden später im Index auf. So hat das Landratsamt für Montag einen 7-Tages-Index von 61,5 berechnet gehabt. Doch es sind tatsächlich 60,8. Julia Hager, Sprecherin des Landratsamts, liefert die Erklärung gleich mit: Die Fallzahl habe sich wegen der Zuordnung eines Infizierten, der ursprünglich unter Trossingen gelistet war, verringert. Hager: „Die besagte Person ist in einen anderen Landkreis gezogen.“
Selbst wenn die Zahl der Neuinfektionen in den nächsten Tagen im Landkreis unter fünf Personen täglich liegen sollte – die 50er-Marke beim Inzidenzwert werde bis Freitag wohl leicht überschritten sein, so die Pressesprecherin. Deshalb setze die Kreisspitze mit der Allgemeinverfügung
eine entsprechende Landesverfügung um – mehr aber auch nicht. Hager: „Der Landkreis macht keine weiteren Vorgaben, wie zum Beispiel eine generelle Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.“Sie begründet das auch damit, dass die Nachverfolgung der Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt derzeit gut funktionieren würde.
„Ein Großteil der Neuinfizierten gehört zur Gruppe der Kontaktpersonen Kategorie 1.“Nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts sind das Menschen mit einem mindestens 15-minütigen Gesichtskontakt mit einem Corona-Infizierten, etwa bei einem Gespräch, sowie Personen aus Lebensgemeinschaften im selben Haushalt. Ebenso gehören Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Falls dazu. Beispiele: Küssen, Kontakt zu Erbrochenem, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten und Anniesen.
„Die Maßnahmen werden mit Maß und Mitte getroffen“, betont Julia Hager auch mit Blick darauf, dass man sie dann verschärfen könne, wenn sich die Situation zuspitzen sollte.
Ab Mittwoch gilt nun Folgendes: Für das Gaststättengewerbe wird der Beginn der Sperrzeit auf 23 Uhr und das Ende der Sperrzeit auf 6 Uhr des Folgetags festgesetzt. In dieser Zeit dürfen keine alkoholischen Getränke ausgegeben werden. Das gilt auch für andere Verkaufsstellen, wie zum Beispiel Tankstellen. Für Betriebe mit längerer Sperrzeit, die individuell festgelegt wurde, bleibt die jeweilige Einzelfallregelung bestehen.
Für Messen, Ausstellungen und Kongressen wird angeordnet, dass jeder anwesende Besucher eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung haben muss. Die Quadratmeterzahl bezieht sich dabei nur auf die für Besucher zugängliche Fläche. Die Allgemeinverfügung behält bis zum 12. November Gültigkeit oder sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 in sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird, heißt es im Landratsamt.
Landrat Stefan Bär appelliert zudem an alle Bürger, dass es ein wichtiger Beitrag sei, sich an die bereits geltenden Vorschriften zu halten. „Wer Abstand hält, im Alltag seine Maske trägt, regelmäßig in geschlossenen Räumen lüftet und auf die Teilnahme an privaten Feierlichkeiten und größeren Veranstaltungen verzichtet, der leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutze und Wohle aller.“