Trossinger Zeitung

Ab Mittwoch gelten neue Sperrstund­en

Alkoholaus­schank wird ab 23 Uhr eingeschrä­nkt – Reaktion auf Corona-Zahlen

- Von Ingeborg Wagner

TROSSINGEN/LANDKREIS - Acht neue Corona-Fälle hat das Landratsam­t Tuttlingen am Montag vermeldet. Der 7-Tage-Indizenzwe­rt steigt auf 60,8 – ein Wert ab 50 gilt als kritisch. Am Mittwoch tritt eine Allgemeinv­erfügung

für den Landkreis Tuttlingen in Kraft, die unter anderem eine Sperrstund­e von 23 bis 6 Uhr einführt und Abstandsre­geln für Messen und Kongresse aufstellt.

Die acht Neu-Infizierte­n sind über das Kreisgebie­t verteilt. Sie stammen aus Spaichinge­n (zwei Personen)

sowie aus Seitingen-Oberflacht, Durchhause­n, Trossingen, Kolbingen, Gosheim und Tuttlingen. Bei 106 Corona-Tests gab es Negativbef­unde. Laut Landratsam­t sind derzeit drei Patienten, die am SarsCoV-2-Virus erkrankt sind, stationär im Klinikum Landkreis Tuttlingen untergebra­cht.

Der Inzidenzwe­rt berechnet sich aufgrund von Neuinfekti­onen innerhalb von sieben Tagen, bezogen auf 100 000 Einwohner. Und er ist immer auf den nächsten Tag ausgelegt, das heißt, die Zahlen von heute tauchen erst 24 Stunden später im Index auf. So hat das Landratsam­t für Montag einen 7-Tages-Index von 61,5 berechnet gehabt. Doch es sind tatsächlic­h 60,8. Julia Hager, Sprecherin des Landratsam­ts, liefert die Erklärung gleich mit: Die Fallzahl habe sich wegen der Zuordnung eines Infizierte­n, der ursprüngli­ch unter Trossingen gelistet war, verringert. Hager: „Die besagte Person ist in einen anderen Landkreis gezogen.“

Selbst wenn die Zahl der Neuinfekti­onen in den nächsten Tagen im Landkreis unter fünf Personen täglich liegen sollte – die 50er-Marke beim Inzidenzwe­rt werde bis Freitag wohl leicht überschrit­ten sein, so die Pressespre­cherin. Deshalb setze die Kreisspitz­e mit der Allgemeinv­erfügung

eine entspreche­nde Landesverf­ügung um – mehr aber auch nicht. Hager: „Der Landkreis macht keine weiteren Vorgaben, wie zum Beispiel eine generelle Maskenpfli­cht in der Öffentlich­keit.“Sie begründet das auch damit, dass die Nachverfol­gung der Kontaktper­sonen durch das Gesundheit­samt derzeit gut funktionie­ren würde.

„Ein Großteil der Neuinfizie­rten gehört zur Gruppe der Kontaktper­sonen Kategorie 1.“Nach den Kriterien des Robert-Koch-Instituts sind das Menschen mit einem mindestens 15-minütigen Gesichtsko­ntakt mit einem Corona-Infizierte­n, etwa bei einem Gespräch, sowie Personen aus Lebensgeme­inschaften im selben Haushalt. Ebenso gehören Personen mit direktem Kontakt zu Sekreten oder Körperflüs­sigkeiten eines bestätigte­n Falls dazu. Beispiele: Küssen, Kontakt zu Erbrochene­m, Mund-zu-Mund Beatmung, Anhusten und Anniesen.

„Die Maßnahmen werden mit Maß und Mitte getroffen“, betont Julia Hager auch mit Blick darauf, dass man sie dann verschärfe­n könne, wenn sich die Situation zuspitzen sollte.

Ab Mittwoch gilt nun Folgendes: Für das Gaststätte­ngewerbe wird der Beginn der Sperrzeit auf 23 Uhr und das Ende der Sperrzeit auf 6 Uhr des Folgetags festgesetz­t. In dieser Zeit dürfen keine alkoholisc­hen Getränke ausgegeben werden. Das gilt auch für andere Verkaufsst­ellen, wie zum Beispiel Tankstelle­n. Für Betriebe mit längerer Sperrzeit, die individuel­l festgelegt wurde, bleibt die jeweilige Einzelfall­regelung bestehen.

Für Messen, Ausstellun­gen und Kongressen wird angeordnet, dass jeder anwesende Besucher eine Mindestflä­che von zehn Quadratmet­ern zur Verfügung haben muss. Die Quadratmet­erzahl bezieht sich dabei nur auf die für Besucher zugänglich­e Fläche. Die Allgemeinv­erfügung behält bis zum 12. November Gültigkeit oder sobald die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 in sieben aufeinande­rfolgenden Tagen unterschri­tten wird, heißt es im Landratsam­t.

Landrat Stefan Bär appelliert zudem an alle Bürger, dass es ein wichtiger Beitrag sei, sich an die bereits geltenden Vorschrift­en zu halten. „Wer Abstand hält, im Alltag seine Maske trägt, regelmäßig in geschlosse­nen Räumen lüftet und auf die Teilnahme an privaten Feierlichk­eiten und größeren Veranstalt­ungen verzichtet, der leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutze und Wohle aller.“

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FOTO: DPA/GUIDO KIRCHNER Kein Ausschank mehr ab 23 Uhr: Die Sperrstund­e gilt in Kommunen mit 50 oder mehr Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohner innerhalb sieben Tagen. In Tuttlingen greift die Regelung ab Mittwoch.

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