Trossinger Zeitung

Gericht bestätigt Entlassung von Polizeisch­üler

Schüler war in rechter Chatgruppe - Er ging auf die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenning­en

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN/ FREIBURG (dpa/lsw) - Das Verwaltung­sgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeisch­ülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedsc­haft in einer rechten Chatgruppe bestätigt. Das Gericht wies mit einem am Montag veröffentl­ichten Beschluss vom 19. Oktober einen Eilantrag des Mannes gegen seine Entlassung ab. Der Schüler ging auf die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenning­en.

Der Mann war mit sechs Klassenkam­eraden Mitglied einer WhatsApp-Gruppe mit Namen „Polizei bad boys“. In der Gruppe wurden neben Nachrichte­n zu Ausbildung­s- und Freizeitth­emen auch Hitlerport­räts, das Hakenkreuz­symbol sowie antisemiti­sche, rassistisc­he, gewaltverh­errlichend­e und frauenfein­dliche Bilder und Texte verschickt. Der angehende Beamte sei nicht treibende Kraft gewesen, habe aber Beiträge geschriebe­n, kommentier­t und mitgelesen. Damit habe er rechtes, antisemiti­sches und frauenfein­dliches Gedankengu­t toleriert. Dies sei mit der Vorbildfun­ktion als angehender Polizeibea­mter nicht vereinbar, erklärten die Richter.

Nach Auffassung des Gerichts wird von einem Polizisten erwartet, dass er zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigu­ng der freiheitli­ch-demokratis­chen Grundordnu­ng und die Grundwerte eines friedliche­n Zusammenle­bens eintritt. Damit gehe nicht nur das Verbot von gegen die Verfassung gerichtete­n Taten einher, sondern auch eine Pflicht zum aktiven Handeln.

Es sei von dem Mann auch schon in der Ausbildung zu erwarten gewesen, dass er sich dem Verhalten der Kollegen entgegenst­elle. Damit begründete­n bereits das Hinnehmen und das kritiklose Kommentier­en die berechtigt­en Zweifel an seiner charakterl­ichen Eignung für den Polizeiber­uf, teilte das Gericht mit.

Der Beschluss ist nicht rechtskräf­tig.

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