Herber Schlag für die Betriebe
Handwerkskammer richtet Telefon-Hotline ein
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (sbo) - Seit Montag gelten wieder verschärfte Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Während sich für die meisten Handwerksbranchen nichts ändert und beispielsweise Friseure mit den bisherigen Auflagen weiterarbeiten können, mussten Kosmetik- und Nagelstudios schließen. Auch das Lebensmittelhandwerk ist von den Einschränkungen betroffen: Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien dürfen Speisen und Getränke nur noch zum Verzehr außer Haus anbieten und keine Gäste mehr bewirten.
„Selbst, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes voll hinter den Maßnahmen stehen, ist das für die betroffenen Betriebe ein herber Rückschlag: Sie haben viel in die Sicherheit ihrer Kunden und Mitarbeiter investiert und müssen jetzt erneut Umsatzeinbußen in Kauf nehmen und teilweise sogar um ihr Weiterbestehen fürchten“, sagt Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz. Positiv sei, dass das Land die Fördergrenze der Stabilisierungshilfe gesenkt hat, so dass nun auch Bäckereien, Konditoreien und Metzgereien, die mindestens 30 Prozent ihres Umsatzes über gastronomische Angebote oder Catering erzielen, die Zuschüsse in Anspruch nehmen können.
Wer davon profitieren will, muss sich schnell mit seinem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer zusammensetzen: Anträge können nur noch bis zum 20. November gestellt werden. Betriebe und Selbstständige, die jetzt ganz schließen mussten, können demnächst die außerordentliche Wirtschaftshilfe in Höhe von 75 Prozent des Umsatzes im Vorjahresmonat beantragen. Antragstellung und Auszahlung erfolgen voraussichtlich über die OnlinePlattform der Überbrückungshilfe. „Anders als bei der Soforthilfe im Frühjahr sind wir als Handwerkskammer bislang zwar nicht direkt in die Antragstellung eingebunden. Wir beraten betroffene Betriebe aber gerne im Vorfeld und helfen als Lotse, die jeweils passenden Programme zu finden“, so Hiltner.