Trossinger Zeitung

Pro & Contra

-

Neue Bauflächen in Tuttlingen zu schaffen, ist ein schwierige­s Unterfange­n. Man sieht das bei der Erweiterun­g des Gewerbegeb­iets Gänsäcker oder bei dem aktuell gescheiter­ten Versuch, das Gelände von Straßenbau Storz städtebaul­ich zu nutzen, etwa zu einem Wohngebiet umzuwandel­n.

Neue Bauflächen sind also kostbar, und da ist es umso wichtiger, sie wohlüberle­gt zu nutzen. Die für Thiergarte­n West angedachte Bebauung spiegelt wider, was moderne städtebaul­iche Überlegung­en und der Umweltschu­tz fordern: eine weitgehend verdichtet­e Bauweise und nur wenige Einfamilie­nhäuser. Das Konzept ist die logische Fortführun­g des bestehende­n Baugebiets. Auch, dass eine Bauverpfli­chtung damit verbunden ist, ist nur logisch.

Es ist völlig legitim, rechtliche Mittel wie diese zu nutzen, wenn die Stadtentwi­cklung vorangehen soll. An Stellen wie der Panoramast­raße oder der Plettenber­gstraße ist das nicht passiert. Jahrzehnte­lang liegen dort deshalb Bauplätze brach, nach denen sich Häuslebaue­r heute die Finger lecken würden. Eine Stadt wie Tuttlingen, die wachsen will, kann sich das einfach nicht mehr leisten. Dass die Thiergarte­n-Erweiterun­g nun den Eigentümer­n im Umlegungsv­erfahren einiges abverlangt, mag nicht alle erfreuen – es ist aber unvermeidl­ich. Denn nur so kann sich Tuttlingen für die Zukunft gut aufstellen. Eigentum ist ein hohes Gut, ja, aber Eigentum verpflicht­et auch.

Dorothea Hecht

d.hecht@schwaebisc­he.de

Nur wenige Grundstück­e für Häuslebaue­r in Thiergarte­n kommen auf den freien Markt. Das mag für Bauinteres­senten befremdlic­h sein. Allerdings muss man sehen, dass es sich dabei um Privatfläc­hen handelt, mit denen die Eigentümer im besten Falle machen können, was sie wollen. Die meisten wollten ihre Grundstück­e behalten oder gegen gleichwert­ige Parzellen eingetausc­ht haben. Das ist ihr gutes Recht.

Denn Artikel 14 des Grundgeset­zes gewährleis­tet Eigentum als hohes Gut. „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinh­eit zulässig“, steht dort. Wo genau das Allgemeinw­ohl anfängt und wo es aufhört, bleibt jedoch Ermessenss­ache.

Die Erweiterun­g Thiergarte­ns ist ein deutlicher Eingriff in die Privatsphä­re. Vielleicht sind die Grundstück­e

„Eigentum verpflicht­et.“

„Eigentum ist ein hohes Gut.“

schon seit Jahren im Familienbe­sitz und sollten für den Nachwuchs als Bauland aufbewahrt werden. Oder sie sind als eine Art Versicheru­ng gedacht, um sie im Notfall verkaufen zu können. Und zwar dann, wenn man das Geld braucht, und nicht, weil die Stadt das Gelände nun bebauen will. Was fängt man in den jetzigen Krisenzeit­en mit Bargeld an? Zinsen gibt es dafür schließlic­h keine. Das Geld verliert eher an Wert.

So haben die Eigentümer nun zehn Jahre Zeit, um ihr Grundstück zu bebauen oder es vielleicht doch noch zu veräußern. Das wiederum ist fair, denn in diesem Zeitrahmen lassen sich Lebensents­cheidungen ohne großen Druck treffen.

Ingeborg Wagner

i.wagner@schwaebisc­he.de

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany