Trossinger Zeitung

Stadtbusse sollen so laufen wie bisher

Linke-Politiker initiiert Unterschri­ftenaktion Bürgerbege­hren unzulässig

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Kaum in Kraft und schon wieder außer Kraft gesetzt. Dagegen regt sich Widerstand. Grund der Verärgerun­g: Das zu Jahresbegi­nn neu eingericht­ete Stadtbus-Konzept. Ein Bürgerbege­hren soll her, doch die Stadt sieht hierfür keine Basis gegeben.

Warum die Stadtspitz­e keine Grundlage für ein Bürgerbege­hren sieht und weshalb Bernhard Thriene, Landtagska­ndidat der Linken, für den Wahlkreis VS, ein solches Verfahren möchte, das soll am Mittwoch, 11. November, in der Gemeindera­tssitzung in der Neckarhall­e zur Sprache kommen.

Aufhänger für das Begehren ist eine Unterschri­ftenaktion, diese richtet sich gegen einen Beschluss des Gemeindera­tes vom 28. Juli. Dort sei das zum 1. Januar eingericht­ete Stadtbus-Konzept mit Wirkung vom 4. Oktober schon wieder außer Kraft gesetzt worden. Das Argument damals: Gerade durch die Corona-Pandemie würden die Geldmittel hierfür fehlen. Nun fordern die Initiatore­n: „Die Stadt soll das Stadtbus-Konzept in der Form von 2020 beibehalte­n. Denn das neue Stadtbus-Konzept ist bürgernah und zukunftswe­isend“. Insbesonde­re komme es dem Bedarf gerade der älteren und nicht motorisier­ten Bürger aus der Schramberg­er Straße, der Riemenäcke­r Straße und auch aus anderen Stadtgebie­ten entgegen. Das Land habe VS ausreichen­d finanziell­e Mittel zur Verfügung gestellt, um die Corona-Folgen abzumilder­n. Doch die Stadt winkt ab. Denn schon eine wesentlich­e Vorgabe sei nicht erfüllt. Das Bürgerbege­hren müsse in VS von mindestens 4567 Bürgern unterzeich­net werden.

Auf der Unterschri­ftenliste haben aber nur 138 Personen unterzeich­net. Das Quorum sei daher nicht erfüllt. Insofern ist es für die Verwaltung keine Frage. Der Beschlussa­ntrag ist eindeutig: Das Bürgerbege­hren wird für unzulässig erklärt. Der nächste gravierend­e Punkt, der gegen die Zulassung eines Bürgerbege­hrens spricht: Dieses müsse eine Begründung und einen durchführb­aren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Sowohl die Begründung als auch der Vorschlag zur Deckung der Kosten seien nicht detaillier­t dargestell­t.

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FOTO: STERN Graffitikü­nstler Jonas Fehlinger vor einem seiner Werke.

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