Stadtbusse sollen so laufen wie bisher
Linke-Politiker initiiert Unterschriftenaktion Bürgerbegehren unzulässig
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Kaum in Kraft und schon wieder außer Kraft gesetzt. Dagegen regt sich Widerstand. Grund der Verärgerung: Das zu Jahresbeginn neu eingerichtete Stadtbus-Konzept. Ein Bürgerbegehren soll her, doch die Stadt sieht hierfür keine Basis gegeben.
Warum die Stadtspitze keine Grundlage für ein Bürgerbegehren sieht und weshalb Bernhard Thriene, Landtagskandidat der Linken, für den Wahlkreis VS, ein solches Verfahren möchte, das soll am Mittwoch, 11. November, in der Gemeinderatssitzung in der Neckarhalle zur Sprache kommen.
Aufhänger für das Begehren ist eine Unterschriftenaktion, diese richtet sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates vom 28. Juli. Dort sei das zum 1. Januar eingerichtete Stadtbus-Konzept mit Wirkung vom 4. Oktober schon wieder außer Kraft gesetzt worden. Das Argument damals: Gerade durch die Corona-Pandemie würden die Geldmittel hierfür fehlen. Nun fordern die Initiatoren: „Die Stadt soll das Stadtbus-Konzept in der Form von 2020 beibehalten. Denn das neue Stadtbus-Konzept ist bürgernah und zukunftsweisend“. Insbesondere komme es dem Bedarf gerade der älteren und nicht motorisierten Bürger aus der Schramberger Straße, der Riemenäcker Straße und auch aus anderen Stadtgebieten entgegen. Das Land habe VS ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um die Corona-Folgen abzumildern. Doch die Stadt winkt ab. Denn schon eine wesentliche Vorgabe sei nicht erfüllt. Das Bürgerbegehren müsse in VS von mindestens 4567 Bürgern unterzeichnet werden.
Auf der Unterschriftenliste haben aber nur 138 Personen unterzeichnet. Das Quorum sei daher nicht erfüllt. Insofern ist es für die Verwaltung keine Frage. Der Beschlussantrag ist eindeutig: Das Bürgerbegehren wird für unzulässig erklärt. Der nächste gravierende Punkt, der gegen die Zulassung eines Bürgerbegehrens spricht: Dieses müsse eine Begründung und einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahme enthalten. Sowohl die Begründung als auch der Vorschlag zur Deckung der Kosten seien nicht detailliert dargestellt.