Parlament wird zum Statisten
Zu „Auch die Maskenpflicht soll ins Gesetz“(7.11.):
Macht sich das Parlament selbst zum Statisten? Jetzt sind wir also (fast) so weit. Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll einen neuen Paragrafen 28a bekommen. Was da an Einschränkungen für die Bevölkerung drinsteht, kann jeder selbst nachlesen. Kernpunkt des Ganzen ist jedoch, dass das Parlament danach keine Mitsprachemöglichkeit mehr hat, was die einzelnen Maßnahmen betrifft und auch eine Mitwirkung der Landesparlamente nicht vorgesehen ist. Als ehemaliger Landesbeamter hatte ich während meiner 46-jährigen Dienstzeit immer mit Gesetzen und deren Anwendung zu tun. Aber zu Paragrafen, die hinter der Zahl einen Buchstaben hatten, hatte ich schon immer ein gestörtes Verhältnis, weil sich darin meistens irgendwelche Gemeinheiten verbargen. Roland Beer, Weingarten
Heuchelei größten Ausmaßes
Zu den Ausschreitungen bei den „Querdenken“-Demos und den Kommentar „Vorgeführt“(9.11.):
Der eigentliche Skandal in Leipzig ist doch, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen sehenden Auges eine Verletzung des Infektionsschutzgesetzes durch 20 000 Demonstranten genehmigt hat, von denen man wusste, dass diese sich nicht an die Corona-Maßnahmen halten würden. Es bestand demnach Gefahr im Verzug.
Wäre es der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) mit der Aufklärung über den Rang des Infektionsschutzgesetzes über dem Recht auf Demonstration ernst gewesen, hätte sie das OVG Bautzen warnen müssen.
Der Polizei die Schuld zuzuschieben, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen war, ist eine juristische und parteipolitische Heuchelei größten Ausmaßes. Vorgeführt gehört das OVG Bautzen und nicht diejenigen, die für die vorhersehbaren Ausschreitungen Kopf und Leib hinhalten müssen. Das müsste Juristen klar sein, dass hier das Monopol der Staatsgewalt überfordert sein muss. Hans Graf, Bingen