Wie Firmen und Soloselbstständige an die Novemberhilfen kommen
Nach Kritik wegen der schleppenden Auszahlung soll es jetzt schnell gehen – Was Betroffene wissen müssen
BERLIN - „Wir lassen in dieser ernsten Lage unsere Unternehmen und ihre Beschäftigten nicht allein“, versichert Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Betrieben, die in diesem Monat wegen Corona schließen müssen. Mit seinem Finanzkollegen Olaf Scholz (SPD) hat er sich auf die Details der Novemberhilfen geeinigt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Wer hat Anspruch auf Hilfen?
Alle Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund des Beschlusses von Bund und Ländern am 28. Oktober im November ganz schließen müssen. Dies ist nicht auf bestimmte Branchen begrenzt. Gaststätten und Hotels profitieren ebenso wie Schausteller, Fitnessclubs oder gemeinnützige Betriebe.
Was ist mit indirekt Betroffenen?
Auch sie erhalten Hilfe, wenn sie regelmäßig mindestens 80 Prozent ihres Umsatzes mit Unternehmen machen, die direkt von den Schließungen betroffen sind. Davon profitieren beispielsweise eine Wäscherei, die vorwiegend für Hotels arbeitet, oder Veranstaltungsagenturen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Pauschal 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019. Die Höhe der Kosten spielt keine Rolle. Unternehmen, die erst später gegründet wurden, können den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder seit der Gründung ansetzen. Angerechnet werden andere staatliche Leistungen wie Überbrückungshilfe und Kurzarbeitergeld. Zunächst gibt es eine Obergrenze für die Hilfe von einer Million Euro. Über höhere Beträge muss die Bundesregierung noch mit der EU-Kommission verhandeln.
Was ist mit Künstlern?
Sie kommen voll in den Genuss der Novemberhilfe, da sie als Soloselbstständige gelten. Diese haben generell die Wahl: Statt den Umsatz im November 2019 können sie auch den durchschnittlichen Wochenumsatz im ganzen vergangenen Jahr ansetzen. Wer im letzten November gar kein Geld eingenommen hat, geht also nicht leer aus. Weiterer Vorteil: Sie können bis zu 5000 Euro selbst beantragen.
Wer muss den Antrag stellen?
Außer in diesem Ausnahmefall muss das der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt übernehmen, also nicht der Betrieb selbst. Das soll voll elektronisch über die Plattform ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de geschehen, die noch entsprechend aufgerüstet werden muss.
Was ist mit Betrieben, die trotz der Schließung Umsätze haben? Liegen sie unter 25 Prozent des Umsatzes im Vorjahr, werden sie nicht angerechnet. Eine Überförderung soll ausgeschlossen sein. Bei Restaurants mit Außer-Haus-Verkauf werden nur 75 Prozent des Umsatzes mit dem vollen Mehrwertsteuersatz erstattet. Es werden also Außer-HausUmsätze herausgerechnet.
Wann fließt Geld?
Anträge können voraussichtlich ab dem 25. November gestellt werden. Ab Ende November soll es Abschlagszahlungen von bis zu 5000 Euro für Soloselbstständige und 10 000 Euro für andere Betriebe geben.
Ist die Wirtschaft zufrieden?
Für größere Betriebe reichen 10 000 Euro Abschlag nicht aus, kritisiert der Hotel- und Gaststättenverband. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer bemängelt, dass Bäcker und Metzger außen vor bleiben, die ein Cafe oder einen Imbiss betreiben. Sie bekommen nur Hilfe, wenn diese 80 Prozent zum Umsatz beisteuern.