Trossinger Zeitung

Die Enteignung wäre die letzte Möglichkei­t

Villingen-Schwenning­en stellt sich auf schwierige Grundstück­sverhandlu­ngen mit mehreren Eigentümer­n ein

- Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Eines ist klar: Der Lämmlisgru­nd zwischen Villingen und Schwenning­en soll ein eigener Stadtbezir­k werden. Doch wie soll das funktionie­ren, wenn ein Großteil der dafür notwendige­n Grundstück­e in Privatbesi­tz liegt?

Stadtplane­r Thomas Burmeister stellte dem Gemeindera­t der Doppelstad­t am Mittwochab­end vor, wie eine städtebaul­iche Entwicklun­gsmaßnahme nach den Paragrafen 165 bis 171 des Baugesetzb­uches als Instrument des besonderen Städtebaur­echts zur zügigen Baulandbes­chaffung aussehen könnte. Am Ende war klar: Man hofft auf die Kooperatio­n der Grundstück­sbesitzer. Aber ebenso deutlich wurde auch: Notfalls könnte es bis zur Enteignung gehen.

Die Idee ist so alt wie VillingenS­chwenninge­n. Bereits kurz nach dem Zusammensc­hluss der beiden großen Stadtbezir­ke zur Doppelstad­t 1972 war in einem Entwicklun­gskonzept die Rede von einem städtebaul­ichen Brückensch­lag zwischen Villingen und Schwenning­en. Nun, 50 Jahre danach, ist VillingenS­chwenninge­n an dem Punkt angekommen, wo die Doppelstad­t auch baulich eins werden soll. Es geht ans Eingemacht­e und darum, die Schubladen­pläne von einst in die Tat umzusetzen. Denn: Villingen-Schwenning­en wächst und der Bedarf nach Bauland ist vorhanden. Er steht, so machte Burmeister den Stadträten klar, auch ganz am Anfang. Denn damit als Instrument zur zügigen Baulandbes­chaffung alle Trümpfe bis hin zur Enteignung ausgespiel­t werden können, muss eine Stadt allem anderen voran den Bedarf darlegen können.

Ferner muss die Entwicklun­g von Ortsteilen und anderen Teilen des Gemeindege­biets gegeben sein und darf erst dann bis zum Äußersten gegangen werden, wenn das Ziel durch städtebaul­iche Verträge nicht erreichbar ist. Zunächst jedoch hofft man auf kooperativ­e Eigentümer. Ihnen könnte man das „Bauerwartu­ngsland“zu entspreche­nden Konditione­n abkaufen oder aber mit ihnen Verträge abschließe­n ohne Zwischener­werb durch die Stadt.

Was aber, wenn die Eigentümer nicht willens sind, diesen Weg mitzugehen? Vor solchen Problemen, machte Burmeister deutlich, stehen Städte und Gemeinden im Land immer wieder. Deshalb gebe der Gesetzgebe­r ihnen mit der städtebaul­ichen Entwicklun­gsmaßnahme Instrument­e an die Hand, die die geplante Stadtentwi­cklung doch noch möglich machen kann und an deren Ende – notfalls – die Enteignung stehe.

„Eine solche städtebaul­iche Entwicklun­gsmaßnahme einzuleite­n bedingt allerdings zwingend die Bereitscha­ft, notfalls auch zu enteignen“, stellte Burmeister in seinem Vortrag klar.

Detaillier­t erläuterte der Planer die einzelnen Schritte einer städtebaul­ichen Entwicklun­gsmaßnahme (SEM): Überplanun­g der Grundstück­e, Finanzmana­gement und Controllin­g, die Durchführu­ng der SEM als interaktiv­er Prozess, Grunderwer­b, Enteignung, Grundstück­sneuordnun­g und Erschließu­ng, Wiederverä­ußerung der Grundstück­e nach Neuordnung und Erschließu­ng (Vorgaben für Vermarktun­gskonzept), Abwendungs­vereinbaru­ngen mit Eigentümer­n bei Eigenbebau­ung, Projektorg­anisation, Einschaltu­ng eines Entwicklun­gsträgers.

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FOTO: EICH Der Lämmlisgru­nd soll sich entwickeln – doch dabei müssen auch die Grundstück­seigentüme­r mitspielen.

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