Die Enteignung wäre die letzte Möglichkeit
Villingen-Schwenningen stellt sich auf schwierige Grundstücksverhandlungen mit mehreren Eigentümern ein
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Eines ist klar: Der Lämmlisgrund zwischen Villingen und Schwenningen soll ein eigener Stadtbezirk werden. Doch wie soll das funktionieren, wenn ein Großteil der dafür notwendigen Grundstücke in Privatbesitz liegt?
Stadtplaner Thomas Burmeister stellte dem Gemeinderat der Doppelstadt am Mittwochabend vor, wie eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach den Paragrafen 165 bis 171 des Baugesetzbuches als Instrument des besonderen Städtebaurechts zur zügigen Baulandbeschaffung aussehen könnte. Am Ende war klar: Man hofft auf die Kooperation der Grundstücksbesitzer. Aber ebenso deutlich wurde auch: Notfalls könnte es bis zur Enteignung gehen.
Die Idee ist so alt wie VillingenSchwenningen. Bereits kurz nach dem Zusammenschluss der beiden großen Stadtbezirke zur Doppelstadt 1972 war in einem Entwicklungskonzept die Rede von einem städtebaulichen Brückenschlag zwischen Villingen und Schwenningen. Nun, 50 Jahre danach, ist VillingenSchwenningen an dem Punkt angekommen, wo die Doppelstadt auch baulich eins werden soll. Es geht ans Eingemachte und darum, die Schubladenpläne von einst in die Tat umzusetzen. Denn: Villingen-Schwenningen wächst und der Bedarf nach Bauland ist vorhanden. Er steht, so machte Burmeister den Stadträten klar, auch ganz am Anfang. Denn damit als Instrument zur zügigen Baulandbeschaffung alle Trümpfe bis hin zur Enteignung ausgespielt werden können, muss eine Stadt allem anderen voran den Bedarf darlegen können.
Ferner muss die Entwicklung von Ortsteilen und anderen Teilen des Gemeindegebiets gegeben sein und darf erst dann bis zum Äußersten gegangen werden, wenn das Ziel durch städtebauliche Verträge nicht erreichbar ist. Zunächst jedoch hofft man auf kooperative Eigentümer. Ihnen könnte man das „Bauerwartungsland“zu entsprechenden Konditionen abkaufen oder aber mit ihnen Verträge abschließen ohne Zwischenerwerb durch die Stadt.
Was aber, wenn die Eigentümer nicht willens sind, diesen Weg mitzugehen? Vor solchen Problemen, machte Burmeister deutlich, stehen Städte und Gemeinden im Land immer wieder. Deshalb gebe der Gesetzgeber ihnen mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Instrumente an die Hand, die die geplante Stadtentwicklung doch noch möglich machen kann und an deren Ende – notfalls – die Enteignung stehe.
„Eine solche städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten bedingt allerdings zwingend die Bereitschaft, notfalls auch zu enteignen“, stellte Burmeister in seinem Vortrag klar.
Detailliert erläuterte der Planer die einzelnen Schritte einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM): Überplanung der Grundstücke, Finanzmanagement und Controlling, die Durchführung der SEM als interaktiver Prozess, Grunderwerb, Enteignung, Grundstücksneuordnung und Erschließung, Wiederveräußerung der Grundstücke nach Neuordnung und Erschließung (Vorgaben für Vermarktungskonzept), Abwendungsvereinbarungen mit Eigentümern bei Eigenbebauung, Projektorganisation, Einschaltung eines Entwicklungsträgers.