Mehr Trossinger haben Anspruch auf den Familienpass
Gemeinderat begrüßt Anpassung der Einkommensgrenzen - Kreis der Berechtigten wird erweitert
TROSSINGEN - Der Trossinger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig beschlossen, die Einkommensgrenzen für den Familienpass pauschal um 4000 Euro anzuheben. Während in dieser Hinsicht Konsens herrschte, sorgte die Frage für Diskussionen, ob künftig auch Familien, die sich um einen ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen kümmern, zum Kreis der Berechtigten gezählt werden sollen.
Der Familienpass ermöglicht die vergünstigte Teilnahme an verschiedenen Angeboten in der Stadt wie der Troase und den Museen oder ermäßigte Kinderbetreuungsbeiträge. Die Stadt hat in diesem Jahr 142 Familienpässe ausgestellt. Ob eine Familie Anspruch auf den Familienpass hat, entscheidet das Bruttoeinkommen. Bereits vor einiger Zeit hatten CDU und SPD im Gemeinderat angeregt, diese Einkommensgrenzen zu überdenken. Die SPD-Fraktion hatte nun zusätzlich einen Antrag gestellt, den Kreis der Familienpass-Berechtigten auf Familien und Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind oder einem ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen (sofern das gesetzliche Pflegegeld gewährt wird) zu erweitern.
Letzteres stieß allerdings nicht bei allen Räten auf Zustimmung. „Mir erschließt sich nicht, warum Familien, die Angehörige pflegen, einen Familienpass erhalten sollten“, sagte etwa Hilmar Fleischer (FDP). Antje Spehn (FDP) sah diesen Teil des Verwaltungsvorschlags als reine Symbolpolitik. „Wenn wir wirklich etwas für diese Menschen tun wollen, sollten wir lieber zeitnah ein separates Unterstützungsprogramm anbieten“, argumentierte sie.
Vatche Kayfedjian (SPD) trat der Ansicht entgegen, dass pflegende Angehörige automatisch selbst älter sein müssten. „Es gibt auch junge Familien, die zum Beispiel ihre Großeltern pflegen und definitiv etwas vom Familienpass hätten“, betonte er. Generell war ihm die von der Verwaltung vorgeschlagene Anhebung der Einkommensgrenzen noch zu wenig. „Wir sollten mit den Grenzen parallel zur Armutsgefährdungsgrenze laufen, sonst macht das keinen Sinn.“Für ihn ist die Stadt Tuttlingen Vorreiter, wo die Einkommensgrenzen für Familien sowie Alleinerziehende mit einem Kind bei 31 700 Euro maximal liegen.
Das wiederum sah Clemens Henn (CDU) ein bisschen anders. „Ich denke, wir sind sehr großzügig angesichts unserer finanziellen Situation“, sagte er. „Ich schließe mich aber Herrn Kayfedjians Meinung an, was die pflegenden Angehörigen betrifft.“Das tat auch die Mehrheit der Gemeinderäte: Mit sechs Gegenstimmen wurden Familien oder Alleinerziehende, die sich um einen ständig pflegebedürftigen Familienangehörigen kümmern, in den Kreis der Berechtigten aufgenommen. Die Entscheidung, künftig auch Familien und Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind dazuzuzählen, fiel ebenso einstimmig aus wie die Anhebung der Einkommensgrenzen.
Die neuen Bestimmungen gelten ab Januar 2021. Hauptamtsleiter Ralf Sulzmann stellte in Aussicht, über den Familienpass und die Einkommensgrenzen alle zwei Jahre zu beraten und gegebenenfals Anpassungen vorzunehmen.