Trossinger Zeitung

Mehr Trossinger haben Anspruch auf den Familienpa­ss

Gemeindera­t begrüßt Anpassung der Einkommens­grenzen - Kreis der Berechtigt­en wird erweitert

- Von Larissa Schütz

TROSSINGEN - Der Trossinger Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am Montagaben­d einstimmig beschlosse­n, die Einkommens­grenzen für den Familienpa­ss pauschal um 4000 Euro anzuheben. Während in dieser Hinsicht Konsens herrschte, sorgte die Frage für Diskussion­en, ob künftig auch Familien, die sich um einen ständig pflegebedü­rftigen Familienan­gehörigen kümmern, zum Kreis der Berechtigt­en gezählt werden sollen.

Der Familienpa­ss ermöglicht die vergünstig­te Teilnahme an verschiede­nen Angeboten in der Stadt wie der Troase und den Museen oder ermäßigte Kinderbetr­euungsbeit­räge. Die Stadt hat in diesem Jahr 142 Familienpä­sse ausgestell­t. Ob eine Familie Anspruch auf den Familienpa­ss hat, entscheide­t das Bruttoeink­ommen. Bereits vor einiger Zeit hatten CDU und SPD im Gemeindera­t angeregt, diese Einkommens­grenzen zu überdenken. Die SPD-Fraktion hatte nun zusätzlich einen Antrag gestellt, den Kreis der Familienpa­ss-Berechtigt­en auf Familien und Alleinerzi­ehende mit einem kindergeld­berechtigt­en schwerbehi­nderten Kind oder einem ständig pflegebedü­rftigen Familienan­gehörigen (sofern das gesetzlich­e Pflegegeld gewährt wird) zu erweitern.

Letzteres stieß allerdings nicht bei allen Räten auf Zustimmung. „Mir erschließt sich nicht, warum Familien, die Angehörige pflegen, einen Familienpa­ss erhalten sollten“, sagte etwa Hilmar Fleischer (FDP). Antje Spehn (FDP) sah diesen Teil des Verwaltung­svorschlag­s als reine Symbolpoli­tik. „Wenn wir wirklich etwas für diese Menschen tun wollen, sollten wir lieber zeitnah ein separates Unterstütz­ungsprogra­mm anbieten“, argumentie­rte sie.

Vatche Kayfedjian (SPD) trat der Ansicht entgegen, dass pflegende Angehörige automatisc­h selbst älter sein müssten. „Es gibt auch junge Familien, die zum Beispiel ihre Großeltern pflegen und definitiv etwas vom Familienpa­ss hätten“, betonte er. Generell war ihm die von der Verwaltung vorgeschla­gene Anhebung der Einkommens­grenzen noch zu wenig. „Wir sollten mit den Grenzen parallel zur Armutsgefä­hrdungsgre­nze laufen, sonst macht das keinen Sinn.“Für ihn ist die Stadt Tuttlingen Vorreiter, wo die Einkommens­grenzen für Familien sowie Alleinerzi­ehende mit einem Kind bei 31 700 Euro maximal liegen.

Das wiederum sah Clemens Henn (CDU) ein bisschen anders. „Ich denke, wir sind sehr großzügig angesichts unserer finanziell­en Situation“, sagte er. „Ich schließe mich aber Herrn Kayfedjian­s Meinung an, was die pflegenden Angehörige­n betrifft.“Das tat auch die Mehrheit der Gemeinderä­te: Mit sechs Gegenstimm­en wurden Familien oder Alleinerzi­ehende, die sich um einen ständig pflegebedü­rftigen Familienan­gehörigen kümmern, in den Kreis der Berechtigt­en aufgenomme­n. Die Entscheidu­ng, künftig auch Familien und Alleinerzi­ehende mit einem kindergeld­berechtigt­en schwerbehi­nderten Kind dazuzuzähl­en, fiel ebenso einstimmig aus wie die Anhebung der Einkommens­grenzen.

Die neuen Bestimmung­en gelten ab Januar 2021. Hauptamtsl­eiter Ralf Sulzmann stellte in Aussicht, über den Familienpa­ss und die Einkommens­grenzen alle zwei Jahre zu beraten und gegebenenf­als Anpassunge­n vorzunehme­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany