Trossinger Zeitung

Besondere Regeln für Trauerfeie­rn

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Der letzte Weg: Momentan sind bei Trauerfeie­rn im Freien bis zu Hundert Gäste zugelassen, sagt Steffen Hunzinger, Inhaber des Bestattung­sinstituts Hunzinger in Tuttlingen. In den Aussegnung­shallen und Kapellen muss der Mindestabs­tand von 1,50 Metern eingehalte­n werden können, deshalb sind am Tuttlinger Friedhof 40 Trauergäst­e zugelassen. Es gilt die Maskenpfli­cht.

„Die Familien sind in der Traueranze­ige angehalten, keine Termine von Beerdigung­en anzugeben“, erklärt der Bestatter – um zu vermeiden, dass mehr Menschen als erlaubt zum Friedhof kommen. Und sie sind verpflicht­et, eine Namenslist­e derer anzufertig­en, die bei der Beisetzung waren. „In Tuttlingen hat es den Vorteil, dass die Friedhofsv­erwaltung Listen auslegt“, so Hunzinger. In vielen anderen Gemeinden sei das nicht der Fall – und damit meist ein Problem für die Trauerfami­lie,

„denn das ist in solch einer Situation sicherlich nicht deren Hauptsorge“, sagt der Bestatter. Deshalb übernähmen das vielfach die Bestattung­sinstitute. Aufbahrung­en sind in der Leichenhal­le nach wie vor möglich, allerdings dürften nicht mehr als eine Person oder zwei Angehörige eines Haushalts gleichzeit­ig dort anwesend ein. In der Aufbahrung­shalle des Krankenhau­ses Tuttlingen ist diese Möglichkei­t momentan nicht gegeben, so Sprecherin Aline Riedmüller: Die Auflagen des Infektions­schutzes seien nicht umsetzbar.“

Am Anfang der Pandemie waren zeitweise nur fünf Menschen bei einer Beisetzung zugelassen – damals seien etliche Beisetzung­en verschoben worden. Hunzinger: „Wir hatten zwei Fälle, in denen die Beerdigung ein viertel und sogar ein halbes Jahr nach dem Tod stattfand.“Das sei für die Angehörige­n ganz schlimm gewesen, „es blieb ein ungutes Gefühl“.

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