Besondere Regeln für Trauerfeiern
Der letzte Weg: Momentan sind bei Trauerfeiern im Freien bis zu Hundert Gäste zugelassen, sagt Steffen Hunzinger, Inhaber des Bestattungsinstituts Hunzinger in Tuttlingen. In den Aussegnungshallen und Kapellen muss der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden können, deshalb sind am Tuttlinger Friedhof 40 Trauergäste zugelassen. Es gilt die Maskenpflicht.
„Die Familien sind in der Traueranzeige angehalten, keine Termine von Beerdigungen anzugeben“, erklärt der Bestatter – um zu vermeiden, dass mehr Menschen als erlaubt zum Friedhof kommen. Und sie sind verpflichtet, eine Namensliste derer anzufertigen, die bei der Beisetzung waren. „In Tuttlingen hat es den Vorteil, dass die Friedhofsverwaltung Listen auslegt“, so Hunzinger. In vielen anderen Gemeinden sei das nicht der Fall – und damit meist ein Problem für die Trauerfamilie,
„denn das ist in solch einer Situation sicherlich nicht deren Hauptsorge“, sagt der Bestatter. Deshalb übernähmen das vielfach die Bestattungsinstitute. Aufbahrungen sind in der Leichenhalle nach wie vor möglich, allerdings dürften nicht mehr als eine Person oder zwei Angehörige eines Haushalts gleichzeitig dort anwesend ein. In der Aufbahrungshalle des Krankenhauses Tuttlingen ist diese Möglichkeit momentan nicht gegeben, so Sprecherin Aline Riedmüller: Die Auflagen des Infektionsschutzes seien nicht umsetzbar.“
Am Anfang der Pandemie waren zeitweise nur fünf Menschen bei einer Beisetzung zugelassen – damals seien etliche Beisetzungen verschoben worden. Hunzinger: „Wir hatten zwei Fälle, in denen die Beerdigung ein viertel und sogar ein halbes Jahr nach dem Tod stattfand.“Das sei für die Angehörigen ganz schlimm gewesen, „es blieb ein ungutes Gefühl“.