Alkohol, falsche Nummernschilder und Gerangel mit der Polizei
Ein wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und weiteren Delikten verurteilter Trossinger ist mit Berufung erfolgreich
TROSSINGEN/ROTTWEIL (icks) – Weil er betrunken mit einem Dreirad mit falschen Nummernschildern unterwegs war und sich auch noch mit der Polizei anlegte, war ein Trossinger zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Jetzt konnte er aufatmen: Seine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Spaichingen ist erfolgreich gewesen. Er muss die sechs Monate wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und weiteren Delikten nicht absitzen. Vorausgesetzt, er hält die Bewährungsauflagen ein.
Auf den Tag genau ein Jahr und neun Monate ist es her, dass der seit Jahren Arbeitslose die K5916 zwischen Trossingen und Weigheim befuhr. Mit einem Dreiräder der Marke Piaggio. Allerdings mit den Nummernschildern seines anderen Fahrzeugs, einem
Roller. Somit ohne Haftpflichtversicherung. Und ohne Fahrerlaubnis, denn die war ihm schon 1998 entzogen worden. Dafür mit einem Blutalkoholwert von 2,14 Promille.
Einem Hinweis folgend, hatte sich eine Polizeistreife auf die Suche gemacht und hatte das Fahrzeug stehend angetroffen: Kupplungsschaden. Nachdem die Polizistin den Alkoholgeruch bemerkt hatte, forderte sie den Schlüssel, doch der Angeklagte weigerte sich. Auch in den Streifenwagen wollte er nicht einsteigen. Auf die polizeiliche Zwangsandrohung hin meinte er „Mach doch!“. Beim folgenden Gerangel waren die drei Beamten erfolgreich, die Blutentnahme konnte in Spaichingen erfolgen.
Angesichts seiner zahlreichen einschlägigen Vorstrafen hatte die Amtsrichterin bei der Verhandlung im August 2019 keine positive Sozialprognose erkennen können und verhängte Einzelstrafen von fünf Monaten wegen der Verkehrsdelikte und der Urkundenfälschung sowie zwei Monate wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die halbjährige Gesamthaftstrafe sollte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, anders als viele der neun Vorstrafen. Bei den Verkehrsdelikten hierunter waren Alkoholisierungen zwischen 1,3 und 2,5 Promille gemessen worden. Die anderen Delikte waren eine Sachbeschädigung (im Rausch) und ein Diebstahl geringwertiger Gegenstände in einem Trossinger Baumarkt. Anders als in der ersten Instanz war der Angeklagte dieses Mal mit einem Verteidiger vor Gericht erschienen. Der Anwalt aus Dortmund hatte zeitweise Probleme, den leicht schwäbischen Zungenschlag des Vorsitzenden Richters Thomas Geiger zu verstehen. Der wiederum tat sich schwer, die wenigen Angaben des 1996 immigrierten Angeklagten zu verstehen.
Der Verteidiger bestätigte, dass die Berufung nur eine Strafaussetzung zur Bewährung zum Ziel habe. Somit konnten die drei jungen Polizeibeamten, die als Zeugen geladen waren, entlassen werden.
„Wodka“beantwortete der Angeklagte die Frage des Richters nach der Ursache für die Trunkenheit. Allerdings sei er trocken seit diesem Vorfall, unterstrich er. Nur vier Minuten brauchte der Verteidiger für sein Plädoyer, genauso knapp waren die Worte der Staatsanwältin: Aufgrund der straffrei verbrachten 21 Monate seit dem Delikt und der Tatsache, dass es sich nicht um einen PKW, sondern ein Leichtkraftrad gehandelt hatte, könne sie mit „sehr viel Bedenken“einer Aussetzung zustimmen. Allerdings unter zahlreichen Auflagen, darunter hundert Sozialstunden.
Von dem Arbeitsdienst sah die 11. Kleine Strafkammer wegen der medizinischen Probleme des Angeklagten ab, unterstellte ihn aber für die drei Jahre einem Bewährungshelfer. Auch muss der 61-Jährige Gespräche bei der Suchtberatung wahrnehmen und seine angegebene Alkoholabstinenz durch mehrere Tests nachweisen.