Trossinger Zeitung

Die Gefahr ist lautlos

Mehrzahl der Brandopfer erstickt – Warnmelder­pflicht wird weitgehend eingehalte­n

- Von Matthias Jansen

TUTTLINGEN - Durch einen Küchenbran­d in der Tuttlinger Bahnhofstr­aße hatte ein Mann in der vergangene­n Woche schwere Verbrennun­gen sowie eine Rauchgasve­rgiftung erlitten und war ins Krankenhau­s gebracht worden (wir haben berichtet). Hätte es Stunden später in der Nacht gebrannt, wäre die Situation wahrschein­lich nicht so glimpflich geendet. Rauchwarnm­elder waren in dem Mehrfamili­enhaus nicht installier­t.

„Es hat vermutlich in der Wohnung gestunken. Deshalb ist der Mann auf den Brand aufmerksam geworden und hat Löschversu­che unternomme­n“, sagt Andreas Hand, Pressespre­cher der Freiwillig­en Feuerwehr Tuttlingen. Als der Löschzug eintrifft, ist der Brand fast vollständi­g gelöscht. Im Schlaf wären die Bewohner wahrschein­lich vom Feuer überrascht worden, verbrannt oder erstickt.

Nicht umsonst schreibt Hand in seiner Nachricht zum Einsatz von „kleinen Lebensrett­ern“. Im Schlaf nimmt der Mensch Gerüche deutlich schlechter wahr, einzig Geräusche können ihn vor Gefahren warnen. Zwischen 80 und 90 Prozent der Brandopfer sterben auch nicht in den Flammen, sondern durch das Einatmen des giftigen Rauchgases.

Weil Rauchmelde­r einen wirksamen Schutz bieten, ist das Anbringen in allen Gebäudetyp­en – Neu-, Umoder Bestandsge­bäuden – spätestens seit Ende 2014 Pflicht in Baden-Württember­g. Ein Fall wie am Wochenende, dass Wohnräume nicht mit Rauchwarnm­elder versehen sind, sei relativ selten, sagt Hand. „Das passiert fünf bis zehnmal im Jahr.“Seiner Erfahrung nach sei es ersichtlic­h, dass der Pflicht zum Einbau nachgekomm­en wird.

Das hat viele Vorteile. Das Leben der Bewohner ist besser geschützt und die Feuerwehr muss wesentlich seltener zu großen Bränden ausrücken. „Bis 2013 wurden wir im Jahr zu zehn bis 15 Bränden gerufen, bei denen das Feuer schon auf andere Zimmer übergegrif­fen hatte“, berichtet der Feuerwehr-Sprecher.

Die Zahl der Großbrände ist zurückgega­ngen, dafür wurden es mehr Fehlalarme. Dies wertet die Feuerwehr aber nur als Zeichen, dass die Pflicht zur Montage der Rauchmelde­r gut umgesetzt worden ist. „Die Anzahl der Fehlalarmi­erungen durch ausgelöste Rauchmelde­r, ist im Verhältnis zu dem, was sie der Bevölkerun­g an Schutz bieten, sehr gering“, betont Hand.

Es soll sich auch niemand gehemmt fühlen, die Feuerwehr zu alarmieren, wenn ein Rauchwarnm­elder piepst. Selbst wenn es sich um einen Fehlalarm handelt, werden weder auf den Meldenden noch auf Eigentümer oder Mieter Kosten zukommen, stellt Kommandant Klaus Vorwalder klar. Es gebe keine rechtliche Grundlage zu den Kosten bei einer Alarmierun­g wegen eines ausgelöste­n Rauchwarnm­elders. „Wir in Tuttlingen handhaben es aber so, dass keine Rechnung gestellt wird für diese Art von Einsatz“, sagt Hand.

Die Funktionsw­eise von Rauchwarnm­eldern

muss man sich wie eine Lichtschra­nke vorstellen, erklärt der Feuerwehrs­precher. Wenn diese von Dampf oder Rauch durchbroch­en wird, löst das Gerät aus. Rauchwarnm­elder müssen in allen Räumen angebracht sein, in denen Menschen schlafen, sowie in allen Fluren, die als Rettungswe­g ins Treppenhau­s oder nach draußen führen.

 ?? FOTO: MARTIN GERTEN ?? In Baden-Württember­g gibt es die Pflicht, Rauchwarnm­elder in allen Räumen, in denen Menschen schlafen, aufzuhänge­n. Dies wird nach Auskunft der Tuttlinger Feuerwehr auch meist eingehalte­n.
FOTO: MARTIN GERTEN In Baden-Württember­g gibt es die Pflicht, Rauchwarnm­elder in allen Räumen, in denen Menschen schlafen, aufzuhänge­n. Dies wird nach Auskunft der Tuttlinger Feuerwehr auch meist eingehalte­n.

Newspapers in German

Newspapers from Germany