Impfzentrum kommt nach Schwenningen
Landratsamt plant Einrichtung in Schwenninger Tennishalle ab Januar
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Die Schwenninger Tennishalle soll ab Januar zum Impfzentrum des Landkreises werden. Dabei sollen die positiven Erfahrungen, die mit dem Gebäude als Fieberambulanz gemacht wurden, genutzt werden. Für den Tennisbetrieb bedeutet das aber Stillstand – mit oder ohne Lockdown.
Von Ende März bis Ende Juli war die Schwenninger Tennishalle Anlaufstelle für Patienten mit CoronaSymptomen, um sich auf das Virus testen zu lassen. Seither gelten für Patienten mit Symptomen die Hausärzte als Anlaufstation, für alle anderen, die sich aus diversen Gründen auf das Coronavirus testen lassen wollen oder müssen, gibt es das Abstrichzentrum auf der Hallerhöhe in Schwenningen.
Doch der Tennishalle wird bald schon wieder eine wichtige, nichtsportliche Bedeutung zuteil. Ab 1. Januar stellt der Tennisclub (TC) Schwenningen seine Halle dem Landratsamt und dem Land Baden-Württemberg erneut zur Verfügung, damit dort ein Impfzentrum eingerichtet werden kann. Vonseiten des Landratsamtes heißt es auf Anfrage: „Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat dem Land Baden-Württemberg für ein mögliches Kreisimpfzentrum (KIZ) den Standort der Tennishalle in Schwenningen vorgeschlagen.“Landrat Sven Hinterseh dazu: „Dieser Standort hat sich bereits bei der ersten Welle der Corona-Pandemie bewährt, als wir dort die zentrale Fieberambulanz mit Abstrichstelle zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung
betrieben haben. Hier sehen wir die Rahmenbedingungen als optimal gegeben, um die Abläufe für mehrere hundert Impfungen pro Tag durchzuführen.“
In einer Vorstufe, plant das Sozialministerium kurzfristig ab dem 15. Dezember sogenannte Zentrale Impfzentren (ZIZ) je Regierungsbezirk (Freiburg, Stuttgart, Karlsruhe und Tübingen) einzurichten, bis die jeweiligen Kreisimpfzentren arbeitsfähig sind, teilt das Landratsamt zudem mit. „Das Kreisimpfzentrum im Schwarzwald-Baar-Kreis soll nach den jetzigen Vorgaben des Landes bis spätestens 15. Januar betriebsbereit sein.“Ferner sehe die Konzeption des Landes vor, dass möglichst je Landkreis auch bis zu zwei mobile Impfteams eingesetzt werden können.
Viele organisatorische Fragen seien derzeit noch offen und würden zwischen dem baden-württembergischen Landkreistag (Interessensvertretung der Landkreise) und den zuständigen Ministerien in Stuttgart abgestimmt, teilt das Landratsamt mit. Die Impfreihenfolge werde vom Bund festgelegt, einen Impfzwang soll es nicht geben.
Die mögliche Einrichtung eines Impfzentrums bedeutet allerdings auch, dass die Tennishalle zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni, so der aktuelle Plan, nicht für den Verein und den Sport genutzt werden kann. Darüber informiert der TC Schwenningen in einem Schreiben an seine Mitglieder und Kunden, die die Halle zeitweise belegen oder mieten.
Darin heißt es: „Die Tennishalle war bereits Corona-Abstrichzentrum und Fieberambulanz und wurde letzte Woche vom Landrat erneut angefragt.“Für die sonstigen Nutzer bedeutet die Einwilligung des TCS, dass die Halle im genannten Zeitraum nicht zur Verfügung steht. Der Verein verweist auf die Rückerstattung der bereits bezahlten Platzmieten. Allerdings, so macht die Club-Führung deutlich, ist die Hilfe durch das zur Verfügung stellen der Halle selbstverständlich: „Der Landrat hat sich bereits im Vorfeld persönlich bei uns ausdrücklich bedankt, dass wir in der Krise bereits zum wiederholten Mal unsere Hilfe anbieten. Dies ist für uns, als gemeinnütziger Verein, eine Selbstverständlichkeit in dieser schwierigen Zeit“, heißt es in dem Schreiben.