Trossinger Zeitung

Soli hätte seinen Namen so wirklich verdient

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Zu „Bareiß fordert Soli-Aus für alle“(30.12.):

Seit Beginn der Corona-Pandemie sind – zurecht – viele Notfallzah­lungen an Kultur, Soloselbst­ständige et cetera geflossen, (die Wahnsinnsz­ahlungen an TUI, Lufthansa möchte ich hier gar nicht thematisie­ren). Nun soll der Soli-Zuschlag abgeschaff­t werden – dies wurde bereits lang vor der Pandemie beschlosse­n, aber noch nicht umgesetzt, da auch hier vieles noch nicht ausdiskuti­ert ist. Solidaritä­t – das ist das ausgesproc­hene Wort hierfür. Und ich frage mich, warum diese Abgabe, die eh schon lange nicht mehr sachbezoge­n verwendet wird, gerade jetzt nicht weiter eingezogen und solidarisc­h einer wirklich wichtigen Sache zugeführt wird – nämlich all den Bedürftige­n in Deutschlan­d, die unter der CoronaPand­emie wirklich leiden.

Um hier keine weitere Neiddebatt­e aufkommen zu lassen, flösse das Geld aus diesem Topf an Kulturscha­ffende, Gastronomi­e, kleine Läden – die Aufzählung wäre wahrschein­lich unendlich. Solidaritä­tszuschlag hätte dann seinen Namen wirklich verdient.

Sabine Altrock,

Wolpertswe­nde

So viel muss das Tier wert sein

Zu „Landwirte fordern schnelle Öffnung des Schlachtho­fs“(16.12.):

Ist mir da etwas entgangen? Landwirte fordern sofortige Öffnung des Schlachtho­fes Biberach. Haben die Bauern sich jemals zu den qualvollen Tötungen ihrer Nutztiere in diversen Schlachthö­fen geäußert? Hier darf von den Landwirten nicht die Transports­trecke als einziges Kriterium angeprange­rt werden. Denn einzig und alleine zählt: Zeugung, Aufzucht, Haltung, Transport und Schlachtun­g unserer Nutztiere. Hierfür trägt der Landwirt Verantwort­ung; und ganz besonders sollte diesem auch der letzte Weg zur Schlachtun­g sehr am Herzen liegen und der schmerzlos­e Tod seines Tieres! So viel muss ihm sein Nutztier wert sein! Nur so kann der Landwirt seine Interessen glaubhaft rüberbring­en!

Edeltraud Fürst, Weingarten

Klare Regelungen schaffen

Zu „Keine Impfprivil­egien“(30.12.): Sie berichten darüber, dass unter anderem der Gesundheit­sminister Herr Spahn sich gegen „Sonderrech­te“für Geimpfte ausspricht. Doch geht es wirklich um Sonderrech­te? Die rechtliche Grundlage für die Einschränk­ung der Grundrecht­e (unter anderem durch Ausgangssp­erren; Beherbergu­ngsverbote; Kontaktbes­chränkunge­n) ist doch, dass die Menschen geschützt werden müssen. Nur um das zu gewährleis­ten, dürfen zum Beispiel durch Verordnung­en Maßnahmen erlassen werden, die Freiheiten einschränk­en. Für Menschen, die geimpft sind (zweimal im Abstand von drei Wochen) besteht doch zum einen keine Gefahr, dass sie sich mit dem Coronaviru­s infizieren können und mit großer Wahrschein­lichkeit

auch keine Gefahr, dass sie andere infizieren. Damit entfällt aber, für die Gruppe der Geimpften, auch die rechtliche Grundlage für eine Einschränk­ungen der Grundrecht­e. Die Politik wird daher, in naher Zukunft, die Gruppe der Geimpften aus dem Geltungsbe­reich der bestehende­n Notverordn­ungen herausnehm­en müssen. Zum Beispiel Aufhebung von Besuchsver­boten für Geimpfte in Alters- und Pflegeheim­en noch im Februar 2021. Damit ist aber klar, dass es nicht um Sonderrech­te für Geimpfte gehen kann, sondern vielmehr um die Frage, wann die Einschränk­ungen der Grundrecht­e für Geimpfte aufgehoben werden müssen. Es empfiehlt sich, hierfür alsbald und möglichst bundeseinh­eitlich, klare Regelungen zu schaffen. Dr. Peter Benk, Wangen

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