Trossinger Zeitung

Gericht will todkranke Pippa sterben lassen

Mutter setzt indes den Kampf um das Leben ihrer fünfjährig­en Tochter fort

- Von Larissa Schwedes und Benedikt von Imhoff

LONDON (dpa) - Es ist ein Kampf um Leben und Tod, den die Mutter eines schwerkran­ken Mädchens in England vor Gericht austrägt. Fürs Erste hat sie ihn verloren. Der High Court in London entschied am Freitag: Die Ärzte der kleinen Pippa dürfen die Geräte abstellen.

Der Fall sei „herzzerrei­ßend“, gab der Richter zu. Doch es sei im besten Interesse der Fünfjährig­en, sie nicht weiter am Leben zu erhalten. Ob im Krankenhau­szimmer oder zu Hause am Beatmungsg­erät – Pippa bekomme von ihrer Umwelt und anderen Menschen nichts mehr mit.

Seit rund zwei Jahren liegt Pippa Knight im Evelina Children's Hospital in London. Ein Beatmungss­chlauch in der Nase und angeschlos­sene Geräte halten sie am Leben. Seit eine Grippeerkr­ankung zu schweren Schäden in ihrem Gehirn führte, leidet sie an einer seltenen Krankheit, der sogenannte­n akuten nekrotisie­renden Enzephalop­athie.

Die Fünfjährig­e sei unfähig, Vergnügen zu empfinden – davon sind die Ärzte überzeugt. Das Krankenhau­s will daher die lebenserha­ltenden Maßnahmen beenden – gegen den Willen ihrer Mutter, der 41-jährigen Paula Parfitt: „Ich will, dass

Pippa die Chance hat, nach Hause zu kommen und bei ihrer Familie zu sein.“Am Beatmungsg­erät will sie ihre Tochter zu Hause weiter pflegen – und kämpft deshalb vor Gericht.

„Frau Parfitt hat so hart für Pippa gekämpft, wie man es nur als Eltern kann“, erkannte der Richter in seinem Urteil an. „Doch die Verantwort­ung für die Entscheidu­ng liegt beim Gericht, nicht bei ihr.“Das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen: Man werde Berufung gegen das Urteil einlegen, kündigten die Anwälte der Mutter direkt nach der Entscheidu­ng an.

Der Fall Pippa erinnert an ähnliche tragische Prozesse in Großbritan­nien: An Charlie Gard, der im Alter von elf Monaten starb, und an Alfie Evans, der nur 23 Monate alt wurde. Beide Jungen hatten einen seltenen Gen-Defekt, in beiden Fällen schaltete sich sogar der Papst ein, um die britische Justiz dazu zu bringen, einer Behandlung im Ausland zuzustimme­n. Vergebens.

Besonders übel nimmt Pippas Mutter dem Londoner Gericht, dass es mit seinem Urteil auch eine zweiwöchig­e Versuchsph­ase für die Pflege des Kindes zuhause ablehnte. Niemand könne wissen, ob es Pippa nicht doch besser gehen würde, wenn sie zuhause im Kreis ihrer Familie sein würde, meint Parfitt.

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