Trossinger Zeitung

Mark S.: Anklage will fünf Jahre Haft

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MÜNCHEN (SID) - Mark S. verzog zunächst keine Miene, der Arzt schien nicht groß überrascht zu sein und tuschelte sofort mit seinen Anwälten, als Oberstaats­anwalt Kai Gräber das geforderte Strafmaß verkündet hatte: Fünf Jahre und sechs Monate soll die Haftstrafe für den Hauptangek­lagten im Blutdoping-Prozess vor dem Landgerich­t München II betragen. Dazu fünf Jahre Berufsverb­ot. Das Urteil soll am nächsten Freitag gesprochen werden.

Mark S. betonte mit leicht zittriger Stimme, wie sehr er seine Taten bereue. „Den Brandherd habe ich gesetzt“, es tue ihm „unendlich leid“, dass er die anderen vier Angeklagte­n „da mit reingezoge­n habe und dass es so weit gekommen ist, wie es gekommen ist“. Er sei falsch abgebogen, ergänzte er, „das ist alles meine Schuld, für die Sch .... , die man verbockt hat, muss man geradesteh­en“. Aber: Er wolle wieder in seiner Praxis arbeiten.

Die Plädoyers hätten zuvor nicht weiter auseinande­rliegen können. Es stehe fest, dass Mark S. in der Zeit von 2013 bis 2019 „in etwa 100 Fällen nach ausgefeilt­en Behandlung­smethoden zwölf Sportler gedopt“habe, sagte Gräber – sieben Sommer- und fünf Winterspor­tler. Man sei anfangs von 200 Fällen ausgegange­n, am Ende waren noch 26 Fälle strafrelev­ant.

Die Anwälte von Mark S. plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehl­s. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessen­en Strafe von drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetze­n. Zudem wehrte sich die Verteidigu­ng gegen das Berufsverb­ot. „Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze“, sagte Anwalt Alexander Dann.

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