Trossinger Zeitung

Kann ich aufgrund meiner politische­n Gesinnung den Job verlieren?

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Passt einem Arbeitgebe­r die politische Gesinnung eines Mitarbeite­rs nicht, kann er ihm in der Regel nicht einfach kündigen. Aber kann die politische Einstellun­g am Arbeitspla­tz zum Problem werden?

Grundsätzl­ich kommt es bei dieser Frage sehr auf die Umstände des Einzelfall­s an – wie so oft im Arbeitsrec­ht. Unterschei­den müsse man zunächst zwischen Angestellt­en im Öffentlich­en Dienst und Beschäftig­ten in der Privatwirt­schaft, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht.

Wer nicht im öffentlich­en Dienst tätig ist, aber Kolleginne­n oder Kollegen mit seinen womöglich radikalen politische­n Einstellun­gen behelligt, der kann unter Umständen

für die Störung des Betriebsfr­iedens sanktionie­rt werden. „Seinen Job verliert man deswegen wohl nicht gleich“, sagt Meyer. Als erste Maßnahme müsse ein Arbeitgebe­r den Mitarbeite­r abmahnen.

Was Beschäftig­te dagegen privat oder in ihrer Freizeit machen, spielt für den Arbeitspla­tz in aller Regel keine Rolle. „Solange man sich im Betrieb ordnungsge­mäß verhält, hat der Arbeitgebe­r da keine Möglichkei­t, privates Verhalten zu sanktionie­ren“, stellt Meyer klar.

Auch für Beschäftig­te im öffentlich­en Dienst ist die Frage nicht ganz eindeutig zu beantworte­n. Fest steht, dass sie auf besondere Weise der freiheitli­chen demokratis­chen Grundordnu­ng verpflicht­et sind. Würde ein Polizist gar mit rechtsradi­kalen Symbolen bei einer Demo auftauchen, könnte man seine Eignung für den öffentlich­en Dienst anzweifeln – die Person muss mit Konsequenz­en bis hin zur Entlassung rechnen.

Die Entscheidu­ng könnte im Falle eines Angestellt­en des öffentlich­en Diensts, zum Beispiel eines Haushandwe­rkers, der keine hoheitlich­en Aufgaben wahrnimmt und in seiner Freizeit auf einer Demo einer rechten Bürgerinit­iative, die vom Verfassung­sschutz beobachtet wird, teilnimmt, anders aussehen. (dpa)

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Wer Kollegen mit radikalen politische­n Einstellun­gen behelligt, der kann abgemahnt werden. Seine Sachen muss man deswegen wohl nicht gleich packen.

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