Brexit bringt aufwändige Bürokratie mit sich – IHK bietet Hilfe an
Elektronische Zollanmeldungen für Unternehmen notwendig – Neues Freihandelsabkommen regelt viele Geschäftsbeziehungen neu
VILLINGEN-SCHWENNINEN (pm) Am 1. Januar hat Großbritannien die Zollunion verlassen und damit auch den Zugang zum EU-Binnenmarkt. Das bedeutet für zahlreiche Betriebe in der Region eine erhebliche Umstellung, besonders für diejenigen, die bislang nur im EU-Binnenmarkt unterwegs waren und jetzt mit einem Drittland Großbritannien zu tun haben.
„Diese Unternehmen werden jetzt erstmalig mit einer aufwendigen Bürokratie wie Zollformulare, Bescheinigungen und Zertifikate konfrontiert“, erläutert Bernd Seemann, Vorsitzender des Außenwirtschaftsausschusses der Industrieund Handelskammer (IHK) Schwarzwald-Baar-Heuberg. „Zudem müssen sie erstmalig eine elektronische Zollanmeldung erstellen.“
„Damit die Unternehmen für die Zollverwaltungen existent sind, bedarf es ab sofort einer Beteiligtenidentifikationsnummer (EORINummer), die Voraussetzung ist für die Zollabwicklung in der Europäischen Union. Sie ist förmlich bei der Generalzolldirektion (Dienststelle Dresden, Stammdatenmanagement) zu beantragen. Hilfestellung hierzu erteilt gerne die IHK“, so IHK-Außenwirtschaftsexperte Jörg Hermle.
„Für die 90 Prozent bereits exporterfahrenen Mitgliedsunternehmen kommt ein erheblich neuer Bürokratieaufwand hinzu“, betont Bernd Seemann. Die IHK hatte deshalb bereits in mehreren Informationsveranstaltungen
und in den IHK- Gremien zur Vorbereitung des Brexitvollzugs auf die innerbetrieblichen Umstellungen und die Einführung eines Risikomanagements (Task Force) hingewiesen. Das betrifft die Softwareumstellung bei Länderkennziffern, die Überprüfung der Ursprungpräferenzkalkulationen und die Ausstellung von Lieferantenerklärungen, die Kontrolle der Bewilligungen für die Zollvereinfachungen und die Beachtung der Überwachungs- und Genehmigungspflichten.
Außerdem müssen sich die Unternehmen mit dem neuen Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich näher beschäftigen. Es ähnelt aktuell dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. „Darüber hinaus erlöschen mit dem EU-Austritt auch alle verbrauchssteuerrechtlichen Erlaubnisse, Zulassungen und Registrierungen von Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz im Vereinigten Königreich beziehungsweise sie verlieren ihre Gültigkeit“, betont Jörg Hermle.
Bernd Seemann und Jörg Hermle sehen die meisten exporterfahrenen Unternehmen in der Region gut vorbereitet auf die neuen Umstände, da in den IHK-Informationsveranstaltungen die verschiedenen Varianten sowohl für einen harten, als auch für einen weichen Brexit durchgespielt wurden.
Es müssten jedoch noch zahlreiche Hindernisse und Schwierigkeiten ausgeräumt werden.