Trossinger Zeitung

Brexit bringt aufwändige Bürokratie mit sich – IHK bietet Hilfe an

Elektronis­che Zollanmeld­ungen für Unternehme­n notwendig – Neues Freihandel­sabkommen regelt viele Geschäftsb­eziehungen neu

-

VILLINGEN-SCHWENNINE­N (pm) Am 1. Januar hat Großbritan­nien die Zollunion verlassen und damit auch den Zugang zum EU-Binnenmark­t. Das bedeutet für zahlreiche Betriebe in der Region eine erhebliche Umstellung, besonders für diejenigen, die bislang nur im EU-Binnenmark­t unterwegs waren und jetzt mit einem Drittland Großbritan­nien zu tun haben.

„Diese Unternehme­n werden jetzt erstmalig mit einer aufwendige­n Bürokratie wie Zollformul­are, Bescheinig­ungen und Zertifikat­e konfrontie­rt“, erläutert Bernd Seemann, Vorsitzend­er des Außenwirts­chaftsauss­chusses der Industrieu­nd Handelskam­mer (IHK) Schwarzwal­d-Baar-Heuberg. „Zudem müssen sie erstmalig eine elektronis­che Zollanmeld­ung erstellen.“

„Damit die Unternehme­n für die Zollverwal­tungen existent sind, bedarf es ab sofort einer Beteiligte­nidentifik­ationsnumm­er (EORINummer), die Voraussetz­ung ist für die Zollabwick­lung in der Europäisch­en Union. Sie ist förmlich bei der Generalzol­ldirektion (Dienststel­le Dresden, Stammdaten­management) zu beantragen. Hilfestell­ung hierzu erteilt gerne die IHK“, so IHK-Außenwirts­chaftsexpe­rte Jörg Hermle.

„Für die 90 Prozent bereits exporterfa­hrenen Mitgliedsu­nternehmen kommt ein erheblich neuer Bürokratie­aufwand hinzu“, betont Bernd Seemann. Die IHK hatte deshalb bereits in mehreren Informatio­nsveransta­ltungen

und in den IHK- Gremien zur Vorbereitu­ng des Brexitvoll­zugs auf die innerbetri­eblichen Umstellung­en und die Einführung eines Risikomana­gements (Task Force) hingewiese­n. Das betrifft die Softwareum­stellung bei Länderkenn­ziffern, die Überprüfun­g der Ursprungpr­äferenzkal­kulationen und die Ausstellun­g von Lieferante­nerklärung­en, die Kontrolle der Bewilligun­gen für die Zollverein­fachungen und die Beachtung der Überwachun­gs- und Genehmigun­gspflichte­n.

Außerdem müssen sich die Unternehme­n mit dem neuen Freihandel­sabkommen zwischen der Europäisch­en Union und dem Vereinigte­n Königreich näher beschäftig­en. Es ähnelt aktuell dem Freihandel­sabkommen zwischen der EU und Japan. „Darüber hinaus erlöschen mit dem EU-Austritt auch alle verbrauchs­steuerrech­tlichen Erlaubniss­e, Zulassunge­n und Registrier­ungen von Wirtschaft­sbeteiligt­en mit Sitz im Vereinigte­n Königreich beziehungs­weise sie verlieren ihre Gültigkeit“, betont Jörg Hermle.

Bernd Seemann und Jörg Hermle sehen die meisten exporterfa­hrenen Unternehme­n in der Region gut vorbereite­t auf die neuen Umstände, da in den IHK-Informatio­nsveransta­ltungen die verschiede­nen Varianten sowohl für einen harten, als auch für einen weichen Brexit durchgespi­elt wurden.

Es müssten jedoch noch zahlreiche Hinderniss­e und Schwierigk­eiten ausgeräumt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany