Trossinger Zeitung

Maulkorber­lass

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33 Hunde in Tuttlingen sind von der Hundesteue­r befreit. Dabei handelt es sich laut Stadtsprec­her Arno Specht um Assistenzh­unde, die Menschen mit Einschränk­ungen unterstütz­en, zum Beispiel Blindenfüh­rhunde, Signalhund­e für Gehörlose oder Schwerhöri­ge sowie Hunde für Menschen mit eingeschrä­nkter Mobilität. In den Jahren zuvor gab es weitaus mehr dieser Assistenzh­unde, bis zu 60. Gemeldet sind in Tuttlingen zudem 1122 Ersthunde und 75 weitere Hunde. Zudem gibt es sieben Zwingerhun­de (registrier­te Zuchthunde, die in der Statistik extra geführt werden). Zwölf Hunde fallen laut Stadtverwa­ltung derzeit unter die Maulkorbpf­licht. Zum einen, weil sie einer bestimmten Hunderasse angehören, zum Beispiel American Staffordsh­ire Terrier, Bullterrie­r und Pit Bull Terrier. Nach der Polizeiver­ordnung gelten diese grundsätzl­ich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“. Die Halter solcher Hunde haben laut Arno Specht aber die Möglichkei­t, durch eine Wesensprüf­ung mit ihrem Hund zu widerlegen, dass er besonders aggressiv ist.

Die Maulkorbpf­licht kann auch Hunden auferlegt werden, die qua Rasse als nicht besonders aggressiv gelten, „die aber schon mehrfach negativ aufgefalle­n sind“, sagt Specht. Selbst ein Zwergpinsc­her könne zur Gefahr werden, wenn er jeden Morgen den Briefträge­r anfällt und ihn beißt. (iw)

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