Maulkorberlass
33 Hunde in Tuttlingen sind von der Hundesteuer befreit. Dabei handelt es sich laut Stadtsprecher Arno Specht um Assistenzhunde, die Menschen mit Einschränkungen unterstützen, zum Beispiel Blindenführhunde, Signalhunde für Gehörlose oder Schwerhörige sowie Hunde für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In den Jahren zuvor gab es weitaus mehr dieser Assistenzhunde, bis zu 60. Gemeldet sind in Tuttlingen zudem 1122 Ersthunde und 75 weitere Hunde. Zudem gibt es sieben Zwingerhunde (registrierte Zuchthunde, die in der Statistik extra geführt werden). Zwölf Hunde fallen laut Stadtverwaltung derzeit unter die Maulkorbpflicht. Zum einen, weil sie einer bestimmten Hunderasse angehören, zum Beispiel American Staffordshire Terrier, Bullterrier und Pit Bull Terrier. Nach der Polizeiverordnung gelten diese grundsätzlich als besonders gefährlich und aggressiv und damit als „Kampfhunde“. Die Halter solcher Hunde haben laut Arno Specht aber die Möglichkeit, durch eine Wesensprüfung mit ihrem Hund zu widerlegen, dass er besonders aggressiv ist.
Die Maulkorbpflicht kann auch Hunden auferlegt werden, die qua Rasse als nicht besonders aggressiv gelten, „die aber schon mehrfach negativ aufgefallen sind“, sagt Specht. Selbst ein Zwergpinscher könne zur Gefahr werden, wenn er jeden Morgen den Briefträger anfällt und ihn beißt. (iw)